@ Schweri:
mit Politik hat eine Rangrücktrittserklärung nichts zu tun. ich versuchs mal zu erklären: Als Machtmensch schenkt Hotz dem FCZ das viele Geld nicht einfach so, wie viele denken. Er sorgt mit Darlehen für die nötige Liquidität (Zahlungsbereitschaft). Diese Darlehen sind Schulden des FCZ an Hotz. Nun gibt es für Aktiengesellschaften, wie die FCZ-Betriebs AG, gesetzliche Bestimmungen, was zu tun ist, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen (man spricht dann von einer Überschuldung). In einem solchen Fall müssen Sanierungsmassnahmen getroffen oder - wenn dies nicht geht - der Konkursrichter angerufen werden. Als eine - in der Praxis umstrittene - Sanierungsmassnahmen unterschreibt Hotz jeweils für seine Forderungen eine sogenannte Rangrücktrittserklärung, die bedeutet, dass Hotz mit seinen Forderungen gegenüber der FCZ-Betriebs-AG hinter die übrigen Gläubiger zurücktritt und so für die übrigen Gläubiger die Überschuldung beseitigt. Diese "Sanierungsmassnahme" ist deshalb umstritten, weil es nicht unbedingt eine nachhaltige Massnahme ist (die Schulden der AG gegenüber Hotz bleiben als nachrangige Schulden bestehen) und mit verschiedenen rechtlichen Fragen behaftet ist (was passiert, wenn der Rangrücktrittgeber (Hotz) in den Konkurs fällt? Kann der Rangrücktritt widerrufen werden? Weil Hotz nicht einfach Darlehensverzichte ausspricht sondern mit Rangrücktritten operiert, behält er die FCZ-Betriebs AG im Griff. Fairerweise muss allerdings gesagt werden, dass Hotz auch schon auf sehr viel Geld definitiv verzichtet hat. Aber, einer, der ihn einfach ablösen, ausbooten möchte, muss zuerst schon einmal sehr viel Geld in die Hand nehmen (für die Ablöse der Rangrücktritte) oder, wie es Stu gesagt hat: ohne die Unterschrift von Hotz geht gar nichts. Ich hoffe, ich war verständlich.