Hooligans: Bundesrat will Verfassung ändern
Der Bundesrat will die Bekämpfung des Hooliganismus auf eine solide Grundlage stellen.
Dazu schlägt er eine neue Verfassungsbestimmung vor - dies allerdings nur für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.
Der neue Absatz in Aritkel 68 der Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.
Mit Blick auf die Euro 08 und die 2009 stattfindende Eishockey- Weltmeisterschaft haben die eidgenössichen Räte schon im vergangenen Frühjahr beschlossen, gegen Hooligans eine härtere Gangart anzuschlagen. Dazu revidierten sie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).
Unter anderem können Hooligans mit Rayonverbot, Ausreisesperren und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden. Wegen der fraglichen Zuständigkeit des Bundes bei einigen der Massnahmen entschied sich das Parlament für eine Befristung bis Ende 2009.
Anschliessend soll eine verfassungsmässig saubere Lösung in Kraft treten. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung möchte der Bundesrat aber nur umsetzten, wenn sich die Kantone nicht auf die im Frühjahr 2007 grundsätzich beschlossene Konkordatslösung einigen können.
Quelle: 20min.ch