Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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BigKahuna
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Beitragvon BigKahuna » 29.08.07 @ 11:03

Hooligans: Bundesrat will Verfassung ändern
Der Bundesrat will die Bekämpfung des Hooliganismus auf eine solide Grundlage stellen.


Dazu schlägt er eine neue Verfassungsbestimmung vor - dies allerdings nur für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.

Der neue Absatz in Aritkel 68 der Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.

Mit Blick auf die Euro 08 und die 2009 stattfindende Eishockey- Weltmeisterschaft haben die eidgenössichen Räte schon im vergangenen Frühjahr beschlossen, gegen Hooligans eine härtere Gangart anzuschlagen. Dazu revidierten sie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Unter anderem können Hooligans mit Rayonverbot, Ausreisesperren und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden. Wegen der fraglichen Zuständigkeit des Bundes bei einigen der Massnahmen entschied sich das Parlament für eine Befristung bis Ende 2009.

Anschliessend soll eine verfassungsmässig saubere Lösung in Kraft treten. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung möchte der Bundesrat aber nur umsetzten, wenn sich die Kantone nicht auf die im Frühjahr 2007 grundsätzich beschlossene Konkordatslösung einigen können.

Quelle: 20min.ch
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky


macau
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Urteil BWIS-Beschwerde BL

Beitragvon macau » 29.08.07 @ 19:05

Das schriftliche Urteil liegt vor.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell15082007.htm

Entscheidend ist, dass die Unzulässigkeit der Überprüfung einer Verwaltungsmassnahme durch eine Strafverfolgungsbehörde klar bejaht wird (Art. 30 BV). Dies dürfte auch der Verordnung von Zürich das Genick brechen.

macau
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Vernehmlassung Regierungsrat Zürich

Beitragvon macau » 25.09.07 @ 19:16

Der zürcher Regierungsrat hat sich zur Beschwerde gegen die BWIS-Veriordnung geäussert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell11072007.htm

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 14.10.07 @ 16:58

was man bereits in der Referendumsphase befürchtet hat, scheint nun wirklich aktuell zu werden:

Die Polizei soll mehr Handhabe gegen Randalierer bekommen. Der Präsident der kantonalen Polizeikommdanten, Beat Hensler, schlägt vor, das Hooligangesetz auf Personen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen.


Dann haben wir nun also die Fichen wieder... und das völlig legal. Dass dieses Gesetz zum Teil von linken Politikern mit ausgeschafft wurde, welche im Fichenskandal selbst betroffen waren, mag zwar erstaunen, macht das ganze aber nicht weniger schlimm.

redlineoffside
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Beitragvon redlineoffside » 14.10.07 @ 17:26

Dieter hat geschrieben:Dann haben wir nun also die Fichen wieder...


Die Fichen waren doch nie wirklich abgeschafft.

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LuisCypher
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Beitragvon LuisCypher » 14.10.07 @ 19:24

Zur Untersuchung des sogenannten „Fall Kopp“ beschloss das Parlament am 31.1.1989 eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen. So konnten auch die Staatsschutz-Fichen (Registrierkarteien) der Bundesanwaltschaft detailliert untersucht werden. Dazu hatte die Geschäftsprüfungskommission (GPK), welche über Existenz und Anzahl der Fichen seit Mai 1988 wusste, wenig Befugnisse.

So wurde Ende der 1980er Jahre enthüllt, dass die Bundesbehörden der Schweiz und auch die kantonalen Polizeibehörden rund 900.000 Fichen anlegten (laut offiziellen Archiven waren mehr als 700.000 Personen und Organisationen betroffen[1]). Bei der damaligen Einwohnerzahl von rund 6.500.000 Menschen sind das mehr als 10 Prozent. Ziel der Beobachtungen waren vor allem linksstehende Politiker und Mitglieder von Gewerkschaften. Mit der Fichierung sollte angeblich erreicht werden, dass die Schweiz vor kommunistischen Subversiven geschützt werde. Die Aufdeckung des Fichenskandals führte zu einem weitreichenden Aufschrei. Das Vertrauen in den Staat war erschüttert.

Zahlreiche Bürger reichten Gesuche ein, um die Herausgabe der persönlichen Fichen bzw. Akten zu erreichen. Sie trugen das auffällige Merkmal, dass die Erwähnung von Drittpersonen mit schwarzem Filzstift überdeckt wurde, um die Identität der Spitzel geheimzuhalten.

Im Skandal spielte der rechtsstehende Politiker Ernst Cincera eine herausragende Rolle. Er begann früh mit dem Anlegen einer eigenen Kartei, welche als Vorläufer der später staatlich organisierten Überwachung gilt.

In diesem Zusammenhang fanden sich auch Hinweise auf eine schweizerische Zigeuner-Registratur. Dass diese angelegt wurde, wird heute deshalb nicht mehr bestritten. Da jedoch bisher sämtliche Recherchen von Historikern (z. B. im Rahmen der sog. Bergier-Kommission (Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg)) nur Einzelbelege in verstreuten Archivbeständen zutage fördern konnten und die Behörden sich zu diesem Thema ausschweigen, bleibt unklar, ob diese Registratur vernichtet wurde oder nach wie vor in Gebrauch ist.

//www.fczforum.ch/phpbb2x/was-orwe ... 15072.html
Die dicksten Eier hat der nicht darauf herumreitet denn am end ist das End zu End

macau
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Re: Vernehmlassung Regierungsrat Zürich

Beitragvon macau » 23.10.07 @ 16:45

macau hat geschrieben:Der zürcher Regierungsrat hat sich zur Beschwerde gegen die BWIS-Veriordnung geäussert:


Die Replik ist heute beim Bundesgericht eingetroffen; ein Entscheid ist für das 1. Quartal 2008 zu erwarten.

Die BWIS-Seite wurde aktualisiert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell11072007.htm

Ebenfalls neu auf der BWIS-Seite ist ein Fall inkl. Musterbrief zu Wegweisungen in Aarau:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22102007.htm

In der Pipeline ist ein Fall zur Löschung der Daten in HOOGAN, ein Musterbrief wird später auch auf die Homepage gestellt.


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