BWIS Beschwerde BL teilweise gutgeheissen
Heute morgen war die Urteilsberatung am Kantonsgericht Liestal.
Die Beschwerde wurde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gutgeheissen. Die Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.
Die Urteilsbegründung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Eine total überarbeitete Version von http://www.referendum-bwis.ch ist aufgeschaltet.