Die Präsi-Frage

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Zhyrus
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon Zhyrus » 13.11.14 @ 12:45

Roger Kundert hat geschrieben:
Artemos hat geschrieben:
Roger Kundert hat geschrieben:sondern meine objektiv betrachtete Meinung.

Sorry, von dir erwarte ich doch mehr als sowas.

e: Lesen vor dem schreiben müsste Pflicht sein, wurde schon angesprochen. Mea culpa.


"asinus vocat", ist doch immer wieder spannend wie gewisse Intellektuelle hierdrin solchen Meinungen durch das Canon-Objektiv auf den Leim kriechen...

zu Canepa: Ja es ist seine verdammte Pflicht, die Dinge beim Namen zu nennen und die nötigen Schritte daraus zu ziehen. Ob man in die erstbeste Blick-Kamera heulen muss, bezweifle ich, Emotionen hin oder her. Hauptsache Gilles geht es bald wieder besser!

Harr, harr, gegen Intellektuelle wettern und aus dem Lateinischen zitieren! Grande!


Roger Kundert
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon Roger Kundert » 13.11.14 @ 13:44

Gemäss FCZ-Medienchef Lienhart hat Yapi von einer Strafklage abgesehen. Der FCZ hingegen arbeite gemeinsam mit den Anwälten an einer Klage, die sie im Wohnkanton von Wieser einreichen werden. Reto Steinmann, Einzelrichter im Eishockey und hauptsächlich im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt, sagt jedoch: Lediglich das Opfer ist legitimiert, eine Strafklage einzureichen - zumindest bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung. Daher dürfte die Staatsanwalt gar nicht erst auf die Klage des FCZ eintreten.

Es scheint, dass Yapi mit momentaner Niederlassungsbewilligung B, die Prioritäten - trotz seiner gravierenden Verletzung- anders sieht wie Canepa.

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sürmel
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon sürmel » 13.11.14 @ 13:50

Roger Kundert hat geschrieben:Gemäss FCZ-Medienchef Lienhart hat Yapi von einer Strafklage abgesehen. Der FCZ hingegen arbeite gemeinsam mit den Anwälten an einer Klage, die sie im Wohnkanton von Wieser einreichen werden. Reto Steinmann, Einzelrichter im Eishockey und hauptsächlich im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt, sagt jedoch: Lediglich das Opfer ist legitimiert, eine Strafklage einzureichen - zumindest bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung. Daher dürfte die Staatsanwalt gar nicht erst auf die Klage des FCZ eintreten.

Es scheint, dass Yapi mit momentaner Niederlassungsbewilligung B, die Prioritäten - trotz seiner gravierenden Verletzung- anders sieht wie Canepa.


Quellen wären schön, lieber Kundert. Aber als Anmerkung noch dies:

Anmerkung der Redaktion: In einer ursprünglichen Fassung stand geschrieben, dass Gilles Yapi selbst von einer Strafklage gegen Sandro Wieser absehen würde. Diese Darstellung ist falsch: Laut FCZ sei dazu noch keine Aussage möglich. (Tages-Anzeiger)

Warst ein bisschen zu schnell mit deiner Analyse.
Was, du bisch de Sürmel? Verdammt, jetz häsch mir grad e Illusion zerstört, bin mir sicher gsi du bisch so 50gi, grauhäärig und häsch e riese Wampe.

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Inishmore
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon Inishmore » 14.11.14 @ 9:16

Roger Kundert hat geschrieben:Gemäss FCZ-Medienchef Lienhart hat Yapi von einer Strafklage abgesehen. Der FCZ hingegen arbeite gemeinsam mit den Anwälten an einer Klage, die sie im Wohnkanton von Wieser einreichen werden. Reto Steinmann, Einzelrichter im Eishockey und hauptsächlich im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt, sagt jedoch: Lediglich das Opfer ist legitimiert, eine Strafklage einzureichen - zumindest bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung. Daher dürfte die Staatsanwalt gar nicht erst auf die Klage des FCZ eintreten.

Es scheint, dass Yapi mit momentaner Niederlassungsbewilligung B, die Prioritäten - trotz seiner gravierenden Verletzung- anders sieht wie Canepa.

Muss nur ganz kurz mal wieder meine Gedanken los werden. Also Erstens gehe ich nicht davon aus, dass die Tat von Wieser fahrlässig war. Er geht mit gestrecktem Bein auf Yapi los, versucht nicht einmal auszuweichen. Folglich handelt er mindestens Eventualvorsätzlich, was dem Vorsatz gleichgestellt ist. Darüber könnte man jetzt lange juristische Abhandlungen schreiben und ja man könnte sicher auch die Gegenmeinung vertreten, aber mein Eindruck ist: Wieser war es beim Einsteigen scheissegal, ob Yapi sportinvalid wird oder nicht.

Das Opfer ist bei der einfachen Körperverletzung legitimiert Strafanzeige einzureichen. Die schwere Körperverletzung ist aber ein Offizialdelikt, das heisst jedermann kann Anzeige einreichen. In Absatz 2 von Art. 122 StGB heisst es ausdrücklich: "Wer einen Menschen bleibend Arbeitsunfähig macht". Man könnte also durchaus auch von einer schweren Körperverletzung ausgehen.

Zivilrechtlich ist Schadenersatz bereit bei Fahrlässigkeit geschuldet. Hier stellt sich folglich die Frage ob Wieser vorsätzlich handelte weniger intensiv. Aus diesem Grund ist das Vorgehen von Canepa absolut richtig. Einerseits Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und zivilklage auf Schadenersatz. Yapi wird davon nicht wieder gesund, aber vielleicht schreckt es gewisse Spiele etwas ab.

Noch ein Wort zu Christ diesem elenden Hu"*=)/*ç%&"n. Abgesehen davon, dass er in Baden die grosse Fresse hatte und dann beim ersten Angebot des in Baden wohl verhasstesten Vereins, genau zu diesem wechselte, geht aus den Aussagen von Jaggy und auch aus der Reaktion von Christ am Spielfeldrand klar hervor, was er seinen Mannen gesteckt hat. Dafür sollte man eigenltich auch gleich Strafanzeige gegen ihn wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung einreichen.

So habe fertig, wobei noch dass: Wenn ich die Kommentare der verdamment Rüeblibauern auf Facebook anschaue, hat dieser Drecksverein jegliche Sympathie, welche er ansatzweise noch hatte verspielt. Hoffentlich schickt euch der SFV endlich in die 1. Liga, wo ihr schon lange sein solltet, da ihr ja Jahr für Jahr einen Ausnahmebewilligung für euer Stadion braucht und falls das nicht klappt, vereckt es euch hoffentlich sportlich, so dass ihr nächstes Jahr tolle Derby gegen die anderen Bauern aus Wohlen spielen könnt.
Erstaunlich dass man die Bundesverfassung auf Arabisch, Japanisch und Nepali übersetzt hat, wo sie doch die wählerstärkste Partei der Schweiz nicht einmal in einer der Landessprachen richtig versteht!

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1896_
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon 1896_ » 14.11.14 @ 11:36

Inishmore hat geschrieben:So habe fertig, wobei noch dass: Wenn ich die Kommentare der verdamment Rüeblibauern auf Facebook anschaue, hat dieser Drecksverein jegliche Sympathie, welche er ansatzweise noch hatte verspielt. Hoffentlich schickt euch der SFV endlich in die 1. Liga, wo ihr schon lange sein solltet, da ihr ja Jahr für Jahr einen Ausnahmebewilligung für euer Stadion braucht und falls das nicht klappt, vereckt es euch hoffentlich sportlich, so dass ihr nächstes Jahr tolle Derby gegen die anderen Bauern aus Wohlen spielen könnt.


Jetzt mal ganz locker bleiben, Inishmore. Verstehe Dein Anliegen von A-Z. Und mich - als Aargauer - regen die Ausnahmebewilligungen des FCA auch grausam auf. Aber man kann es auch mit einigermassen normalen Worten widerspiegeln. Aber ich denke, ist auch noch grosse Wut in Deinen Worten.

Darum "nüt für unguet", back to topic & HOPP FCZ - das ist schlussendlich das, was uns alle verbindet und wir sollen zusammen FÜR unseren FCZ fanen! :-)
Libanese Blonde hat geschrieben:min coiffeur isch übrigens dä einzig typ uf däm planet woni s'oke gib wänners mir am schluss no schnäll vo hine zeigt.

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MIND-Z
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon MIND-Z » 14.11.14 @ 13:33

Inishmore hat geschrieben:
Roger Kundert hat geschrieben:Gemäss FCZ-Medienchef Lienhart hat Yapi von einer Strafklage abgesehen. Der FCZ hingegen arbeite gemeinsam mit den Anwälten an einer Klage, die sie im Wohnkanton von Wieser einreichen werden. Reto Steinmann, Einzelrichter im Eishockey und hauptsächlich im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt, sagt jedoch: Lediglich das Opfer ist legitimiert, eine Strafklage einzureichen - zumindest bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung. Daher dürfte die Staatsanwalt gar nicht erst auf die Klage des FCZ eintreten.

Es scheint, dass Yapi mit momentaner Niederlassungsbewilligung B, die Prioritäten - trotz seiner gravierenden Verletzung- anders sieht wie Canepa.

Muss nur ganz kurz mal wieder meine Gedanken los werden. Also Erstens gehe ich nicht davon aus, dass die Tat von Wieser fahrlässig war. Er geht mit gestrecktem Bein auf Yapi los, versucht nicht einmal auszuweichen. Folglich handelt er mindestens Eventualvorsätzlich, was dem Vorsatz gleichgestellt ist. Darüber könnte man jetzt lange juristische Abhandlungen schreiben und ja man könnte sicher auch die Gegenmeinung vertreten, aber mein Eindruck ist: Wieser war es beim Einsteigen scheissegal, ob Yapi sportinvalid wird oder nicht.

Das Opfer ist bei der einfachen Körperverletzung legitimiert Strafanzeige einzureichen. Die schwere Körperverletzung ist aber ein Offizialdelikt, das heisst jedermann kann Anzeige einreichen. In Absatz 2 von Art. 122 StGB heisst es ausdrücklich: "Wer einen Menschen bleibend Arbeitsunfähig macht". Man könnte also durchaus auch von einer schweren Körperverletzung ausgehen.

Zivilrechtlich ist Schadenersatz bereit bei Fahrlässigkeit geschuldet. Hier stellt sich folglich die Frage ob Wieser vorsätzlich handelte weniger intensiv. Aus diesem Grund ist das Vorgehen von Canepa absolut richtig. Einerseits Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und zivilklage auf Schadenersatz. Yapi wird davon nicht wieder gesund, aber vielleicht schreckt es gewisse Spiele etwas ab.

Noch ein Wort zu Christ diesem elenden Hu"*=)/*ç%&"n. Abgesehen davon, dass er in Baden die grosse Fresse hatte und dann beim ersten Angebot des in Baden wohl verhasstesten Vereins, genau zu diesem wechselte, geht aus den Aussagen von Jaggy und auch aus der Reaktion von Christ am Spielfeldrand klar hervor, was er seinen Mannen gesteckt hat. Dafür sollte man eigenltich auch gleich Strafanzeige gegen ihn wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung einreichen.

So habe fertig, wobei noch dass: Wenn ich die Kommentare der verdamment Rüeblibauern auf Facebook anschaue, hat dieser Drecksverein jegliche Sympathie, welche er ansatzweise noch hatte verspielt. Hoffentlich schickt euch der SFV endlich in die 1. Liga, wo ihr schon lange sein solltet, da ihr ja Jahr für Jahr einen Ausnahmebewilligung für euer Stadion braucht und falls das nicht klappt, vereckt es euch hoffentlich sportlich, so dass ihr nächstes Jahr tolle Derby gegen die anderen Bauern aus Wohlen spielen könnt.


Genau so ist es! Versicherungsrechtliche fragen sollten noch berücksichtigt werden. Auch deine meinung bezüglich christ kann ich voll und ganz teilen (obwohl rein juristisch betrachtet der vorwurf zur anstiftung chancenlos ist). Selbst eine woche danach kann ich mich bezüglich christ noch immer nicht einkriegen. Eine derartige verletzung jeglichen fairplays gehört vom verband mit dem entzug der lizenz auf lebzeiten bestraft; was dann dieser rüeblichopf vor einem sportgericht bestreiten kann (da dies ja gemäss fca die richtige instanz für solche anliegen sein soll). Zum holzhacker selber muss noch angefügt werden dass folgendes gilt: hohes einkommen = hohe verantwortung = durchsetzung finanzieller ansprüche auf dem rechtsweg sind alleine schon dadurch legitimiert (berufsrisiko!) = kein mitleid mit dem jungen!
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LuisCypher
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Re: Die Präsi-Frage

Beitragvon LuisCypher » 15.11.14 @ 18:04

sürmel hat geschrieben:
LuisCypher hat geschrieben:Ergo, cogito, summ...
Mal abgesehen von den Befindlichkeiten Einzel(l)(n)er hier, wäre darüber nachzudenken, wie in der Wirtschaft ein Berufsunfall bei grob fahrlässiger Handlung beurteilt wird. Gilles Beruf ist der Fussball, sein Arbeitgeber der FCZ, Verursacher Wieser, sein Arbeitgeber der FCA. Also zumindest der Ausfall ist unstrittig durch den Verursacher, resp. seinem Arbeitgeber einzuholen zu prüfen. Eventualitär und Opportunitäten werden kaum berücksichtigt, aber die direkten Kosten. Und die sind gewaltig. Spital/Reha werden 6stellig, zudem der lange oder gar ewige Ausfall inkl. einer möglichen Berufsunfähigkeit. Wenn AC das nicht einfordert, bekommt er mit der Versicherung ärger. Daher ist der Gedanke gar nicht so abwegig, eine Klage zu prüfen.
Unserem Präsi da wieder einmal ins Abseits stellen zu wollen ist blanker Hohn, vor allem, wenn man die lange Liste bedenkt, an der in den letzten Jahren geschrieben wurde. Verschwörungstheorien hin oder her, rein objektiv ist die Quote an groben Fouls gegen Spieler des FCZ überproportional. Das dann auch irgendwann gehandelt wird, ist eher ein Lob wert denn eine Kritik. Aber eben, wer schnell Rappen spalten will, nimmt auch gerne mal die ungeschliffene Axt.


Bist du dir sicher? Fordert dies nicht die Versicherung selbst ein?

Gute Frage, bin nicht 100% sicher. Ist glaubs auch ein Stück weit von der Konstellation abhängig, ob Gilles selbst klagt, ob es für eine schwere Körperverletzung sogar ein Strafverfahren gibt etc...schneller gesund wird er dadurch natürlich nicht, aber ich denke, es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen und die anderen Spieler zu schützen, sonst wird man ja den Eindruck nicht mehr los, es handle sich bei den Spielern des FCZ um Freiwild...
Die dicksten Eier hat der nicht darauf herumreitet denn am end ist das End zu End


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