Roger Kundert hat geschrieben:Gemäss FCZ-Medienchef Lienhart hat Yapi von einer Strafklage abgesehen. Der FCZ hingegen arbeite gemeinsam mit den Anwälten an einer Klage, die sie im Wohnkanton von Wieser einreichen werden. Reto Steinmann, Einzelrichter im Eishockey und hauptsächlich im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt, sagt jedoch: Lediglich das Opfer ist legitimiert, eine Strafklage einzureichen - zumindest bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung. Daher dürfte die Staatsanwalt gar nicht erst auf die Klage des FCZ eintreten.
Es scheint, dass Yapi mit momentaner Niederlassungsbewilligung B, die Prioritäten - trotz seiner gravierenden Verletzung- anders sieht wie Canepa.
Muss nur ganz kurz mal wieder meine Gedanken los werden. Also Erstens gehe ich nicht davon aus, dass die Tat von Wieser fahrlässig war. Er geht mit gestrecktem Bein auf Yapi los, versucht nicht einmal auszuweichen. Folglich handelt er mindestens Eventualvorsätzlich, was dem Vorsatz gleichgestellt ist. Darüber könnte man jetzt lange juristische Abhandlungen schreiben und ja man könnte sicher auch die Gegenmeinung vertreten, aber mein Eindruck ist: Wieser war es beim Einsteigen scheissegal, ob Yapi sportinvalid wird oder nicht.
Das Opfer ist bei der einfachen Körperverletzung legitimiert Strafanzeige einzureichen. Die schwere Körperverletzung ist aber ein Offizialdelikt, das heisst jedermann kann Anzeige einreichen. In Absatz 2 von Art. 122 StGB heisst es ausdrücklich: "Wer einen Menschen bleibend Arbeitsunfähig macht". Man könnte also durchaus auch von einer schweren Körperverletzung ausgehen.
Zivilrechtlich ist Schadenersatz bereit bei Fahrlässigkeit geschuldet. Hier stellt sich folglich die Frage ob Wieser vorsätzlich handelte weniger intensiv. Aus diesem Grund ist das Vorgehen von Canepa absolut richtig. Einerseits Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und zivilklage auf Schadenersatz. Yapi wird davon nicht wieder gesund, aber vielleicht schreckt es gewisse Spiele etwas ab.
Noch ein Wort zu Christ diesem elenden Hu"*=)/*ç%&"n. Abgesehen davon, dass er in Baden die grosse Fresse hatte und dann beim ersten Angebot des in Baden wohl verhasstesten Vereins, genau zu diesem wechselte, geht aus den Aussagen von Jaggy und auch aus der Reaktion von Christ am Spielfeldrand klar hervor, was er seinen Mannen gesteckt hat. Dafür sollte man eigenltich auch gleich Strafanzeige gegen ihn wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung einreichen.
So habe fertig, wobei noch dass: Wenn ich die Kommentare der verdamment Rüeblibauern auf Facebook anschaue, hat dieser Drecksverein jegliche Sympathie, welche er ansatzweise noch hatte verspielt. Hoffentlich schickt euch der SFV endlich in die 1. Liga, wo ihr schon lange sein solltet, da ihr ja Jahr für Jahr einen Ausnahmebewilligung für euer Stadion braucht und falls das nicht klappt, vereckt es euch hoffentlich sportlich, so dass ihr nächstes Jahr tolle Derby gegen die anderen Bauern aus Wohlen spielen könnt.
Erstaunlich dass man die Bundesverfassung auf Arabisch, Japanisch und Nepali übersetzt hat, wo sie doch die wählerstärkste Partei der Schweiz nicht einmal in einer der Landessprachen richtig versteht!