24. April 2012, 10:17, NZZ Online
Schärfere Regeln gegen Hooligans in St. Gallen
Kantonsrat stimmt einer Bewilligungspflicht von Fussball- und Eishockeyspielen zu
Der Kanton St. Gallen hat als erster Kanton das Hooligan-Konkordat verschärft. Dadurch werden Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga bewilligungspflichtig. Das gibt den Behörden die Möglichkeit, die Bewilligung an verschiedene Auflagen zu knüpfen.
(sda) Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga müssen im Kanton St. Gallen künftig bewilligt werden: Der Kantonsrat hat am Dienstag als erstes kantonales Parlament einer Verschärfung des Hooligan-Konkordats klar zugestimmt.
Massnahmen verschärft
Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» besteht seit 2007. Weil die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele nicht wirksam eingedämmt werden konnte, hat Polizeidirektoren-Konferenz beschlossen, die im Konkordat definierten Massnahmen gegen Hooligans zu verschärfen.
Im Zentrum der Anpassung steht die Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele. Damit werden die Behörden in die Lage versetzt, den Klubs Auflagen zur Stadionordnung, den Sicherheitsvorkehrungen und über die An- und Abreise der Fans zu machen. Auch ein Alkoholverbot bei Spielen kann verfügt werden.
Unter Bürgerlichen unbestritten
Bei den Bürgerlichen im St. Galler Kantonsrat war die Verschärfung unbestritten. Einzelne Votanten der SP hielten die Verschärfung für unnötig. Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (fdp.) hielt den Kritikern entgegen, strengere Regeln seien nötig – auch wegen der landesweiten Rayonverbote.
Bewilligungen für Sportveranstaltungen sind kein Schweizer Novum. In den Kantonen Basel-Stadt und Genf können die Behörden Spiele ebenfalls unter eine Bewilligungspflicht stellen. Auch die Städte Freiburg, Lausanne, Sitten, Kloten und St. Gallen haben dies in ihrem Gemeindereglement festgeschrieben. Gebrauch machen aber nur Basel-Stadt, Lausanne und St. Gallen.
Im Kanton St. Gallen muss auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Kantonsrat stimmte dem am Dienstag in erster Lesung zu; die zweite Lesung ist im Juni. Wie Keller-Sutter gegenüber der SDA sagte, kann die Bewilligungspflicht im August eingeführt werden – kurz nach dem Saisonbeginn der Fussballmeisterschaft.