NEIN zur Verschärfung des Hooligan-Konkordats
Der Regierungsrat hat gestern die Weisung zum neuen verschärften Hooligankonkordat an den Kantonsrat verschickt. Hier die Meinung der AL:
Die AL lehnt die vom Regierungsrat beantragte Verschärfung des Hooligan-Konkordats ab. Es gibt keinen Grund, nach nur zwei Jahren das bestehende Konkordat, das ohnehin bereits rechtsstaatliche Bedenken weckt, noch zu verschärfen. Die AL appelliert an den Kantonsrat, dem Beispiel von Basel zu folgen und die Genehmigung zu verweigern.
Die geplanten Verschärfungen verletzen nach Ansicht der AL teilweise die Grundrechte von Fussball- und Eishockeyfans selbst in ihrem Kerngehalt. Sogar Bagatelldelikte wie Tätlichkeiten oder Hinderung einer Amtshandlung sollen neu mit mindestens einem einjährigen gesamtschweizerischen Rayonverbot geahndet werden. Die Anhebung der Maximaldauer auf drei Jahre, verbunden mit der Ausdehnung der Verbote auf die ganze Schweiz ist eine nicht statthafte Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Massnahmen werden ausgesprochen, ohne dass die Unschuldsvermutung gilt; eine Strafanzeige genügt. Die geplanten Regelungen für Zutrittskontrollen sowie beim Besteigen von Fantransporten gehen zu weit und sind abzulehnen.
Hooligan-Problematik wird aufgebauscht
Die AL spricht sich auch gegen die zunehmende Tendenz aus, für jedes Problem ein neues separates Gesetz zu erlassen. Zunächst sind die bestehenden Gesetze anzuwenden und die Untersuchungen und Verfahren zu beschleunigen. Das Ausmass der Probleme wird von Medien und Politik aufgebauscht. Ende Januar 2012 waren gemäss fedpol insgesamt 1210 Personen in der Datenbank Hoogan erfasst. Gegen 782 Personen lief eine Massnahme (Rayonverbot, Meldeauflage, Stadionverbot) (Quelle:
http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/da ... hlen-d.pdf ). Im Kanton Zürich leben 1.4 Millionen Menschen. 2011 wurden insgesamt 72 Rayonverbote und 2 Meldeauflagen ausgesprochen (Zahl gemäss Weisung des Regierungsrats).
Fragwürdige Bewilligungspflicht
Die geplante Bewilligungspflicht für Spiele und die in diesem Zusammenhang bereits heute diskutierten Auflagen an die Klubs sind nicht durchdacht und dürften in Zukunft zu grosser Unsicherheit, allenfalls auch zur Verfälschung der Meisterschaften führen. Berechtigte Fanproteste und fantasievolle Umgehungen werden nicht ausbleiben. Es ist ein Trugschluss, diese Widerstandsformen mit Polizeikesseln, Wegweisungen und ungesetzlichen Grosskontrollen wie am letzten Sonntag in Zürich rund um den Letzigrund verhindern zu wollen. Der Glaube, mit staatlicher Repression und immer neuen Massnahmen gegen tatsächlich oder vermeintlich gewalttätige Sportfans in und um die Stadien die Gewalt bei Sportveranstaltungen verhindern zu können, ist verfehlt. Die Massnahmen werden dieses Ziel nicht erreichen. Sie führen vielmehr auch für die grosse Mehrheit der nicht gewalttätigen Fans zu erheblichen Nachteilen und möglichen Grundrechtsverletzungen. Diese Vorverlagerung der Bekämpfung des Hooliganismus kann auch dazu führen, dass sich der Staat mit der ganzen Kategorie der Fans als möglichen Hooligans anlegt (Gunther Arzt, emeritierter Professor, Uni Bern).
Baselstadt tickt anders
Im Moment scheinen die Uhren nur im Kanton Basel-Stadt anders zu ticken. Dort hat der Widerstand, der von Vertretern aller Parteien getragen wird, erste Früchte getragen. Der zuständige Regierungsrat verzichtet darauf, das verschärfte Konkordat in diesem Jahr dem Kantonsrat vorzulegen. Die AL wünscht sich, dass auch in unserem Kanton die Politik den Mut aufbringt, als Gesetzgeber etwas nicht zu tun und dem unnötigen Aktionismus eine Abfuhr zu erteilen.
Zürich, 10. Mai 2012