Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung
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Bern, 11.01.2008 - Die neuen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden konsequent angewendet. Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor einem Jahr wurden schweizweit 78 Rayonverbote gegen Personen ausgesprochen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung gewalttätig verhalten haben. Dazu kommen 192 Stadionverbote. Die betreffenden Personen sind im Informationssystem HOOGAN erfasst. Polizei und Veranstalter haben damit die angestrebte Handhabe, um bekannte Gewalttätige von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten. Eine detaillierte Richtlinie regelt die Verwendung der Daten aus HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen.
Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Sicherheitskräften der Schweiz im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vier neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Meldeauflage, ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung. Personen, gegen die eine dieser Massnahmen verhängt wird, können im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst werden. Erfasst werden können auch Stadionverbote, welche die Veranstalter als Hausherren gegen Gewalttätige erlassen.
Total sind nach einem Jahr 264 Personen wegen Gewalttätigkeiten erfasst, sechs von ihnen mit zwei Massnahmen. Die grösste Gruppe bildet jene der Personen zwischen 19 und 24 Jahren (134), jedoch sind auch Massnahmen gegen 50 Personen im Alter von unter 19 Jahren verzeichnet. Ausser in einem Fall handelt es sich bei den wegen Gewalttätigkeiten verzeichneten Personen um Männer. Die meisten der Verzeichneten hängen einem Fussballclub der obersten Liga an, es sind aber auch Anhänger von Eishockeyclubs und Fussballclubs unterer Ligen vertreten. Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten die Kantone bislang nicht verfügen. Ausreisebeschränkungen, die durch fedpol verhängt werden können, gab es ebenfalls noch keine.
HOOGAN im Vollbetrieb
Das Informationssystem HOOGAN wurde schrittweise ausgebaut und ist mittlerweile in den Vollbetrieb gegangen. Es bietet nun alle für den Vollzug des Gesetzes nötigen Funktionen. Alle Kantone, die Grenzbehörden, fedpol und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) nutzen HOOGAN seit Mitte Jahr mit einem Direktzugriff. Die Kantone haben die Anpassungen des kantonalen Rechts vorgenommen, die zum Vollzug des Gesetzes nötig waren.
Den Organisatoren von Sportveranstaltungen werden die Daten seit Anfang Januar 2008 auf deren Anfrage hin für die Dauer einer Sportveranstaltung zur Verfügung gestellt, damit sie die Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren und gewalttätige Personen nötigenfalls vom Stadion fernhalten können. Der sorgfältige und datenschutzkonforme Umgang sowie die vom Gesetz vorgesehene sofortige Löschung der Daten nach der Veranstaltung werden durch eine detaillierte Richtlinie geregelt. Die «Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortliche» ist im Internet zu finden unter:
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de...onssystem.html.
Alle Partner eingebunden
Ein Fachgremium mit Vertretern aller beteiligten Partner begleitet den Vollzug von BWIS beratend. Dem Gremium unter der Leitung des Chefs des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) bei fedpol gehören neben der SZH die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Fussballverband, der Eishockeyverband, Swiss Olympic, Fanarbeit Schweiz sowie das Konsortium Privater Sicherheitsdienstleister für die EURO 2008 (Pri-Sec-E08) an.
Die bundesgesetzliche Grundlage für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam ist bis Ende 2009 befristet. Sie sollen danach jedoch weiter gelten, entweder auf der Basis eines Konkordats aller Kantone oder eines neuen Artikels in der Bundesverfassung. Die KKJPD hat eine Konkordatslösung beschlossen. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.
Notiz an die Redaktionen: Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Kantone.
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Guido Balmer, Mediendienst fedpol, +41 (0)31 324 13 91