Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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Partisan
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Beitragvon Partisan » 17.12.07 @ 11:30

Quelle: Tages-Anzeiger Online, 17. Dezember 2007, 09:36
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/824478.html

«Wir befinden uns nicht in einem Notstand»

Die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung durch ausländische Polizisten an der Euro 2008 stehen laut Experten auf wackligen Beinen.

So sei nicht klar, wie weit diese aufgrund ihres eigenen Rechts überhaupt dazu verpflichtet werden könnten, im Ausland eingesetzt zu werden, sagte Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, heute in einem Gespräch mit der «Neuen Zürcher Zeitung».

Im Fall von Deutschland dürfte die polizeiliche Hilfe auf den bilateralen Polizeivertrag gestützt werden können, «allerdings nur bei sehr grosszügiger Interpretation», erklärte Markus Mohler, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel. Im Fall von Frankreich treffe dies derzeit noch nicht zu.

Mohler bezweifelt auch, dass die «Garantie» ausländischer Hilfe verlässlich ist. Gebe es etwa wieder Unruhen in Frankreich, werde das Land die Polizeikräfte selber brauchen wollen. «Kein Politiker kann sich doch erlauben, die eigenen Polizisten in die Schweiz zu schicken, während die Sicherheit der eigenen Bürger bedroht ist.»

Hooligan-Gesetz fehlt Verfassungsgrundlage

Laut Mohler sollte ein Land keine Veranstaltungen übernehmen, die es selber nicht bewältigen kann. «Es käme wohl keinem anderen Staat in den Sinn, ausländische Polizeikräfte anzufordern, um ein privates Ereignis im eigenen Land sicherheitsmässig abzudecken», sagte der frühere Basler Polizeikommandant.

Rainer J. Schweizer kritisierte zudem, beim Hooligan-Gesetz fehle die Verfassungsgrundlage. Natürlich müsse man auf Erscheinungen wie Gewalt im Umfeld des Sports reagieren. «Aber wir befinden uns nicht in einem Notstand.»

Schweizer betonte, er wolle «das Fest nicht trüben». Doch der Widerspruch zwischen dem Ruf nach Sicherheit und der Gleichgültigkeit gegenüber stark wachsenden Beschränkungen der Bürgerfreiheiten sei eine «schädliche Entwicklung».


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Partisan
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Beitragvon Partisan » 08.01.08 @ 18:15

Quelle: TagesAnzeiger Online, 08. Januar 2008, 17:27
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/829834.html

Kampf gegen Hooligans auch nach 2009

Die vor allem für die Fussball-EM 2008 bedeutsamen Massnahmen gegen den Hooliganismus sollen auch über das Jahr 2009 hinaus gelten.

Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam wurden wegen der umstrittenen Verfassungskonformität nur befristet im Bundesgesetz über die innere Sicherheit (BWIS) verankert. Zu ihrer Weiterführung braucht es die Übernahme ins kantonale Recht oder neue Bundeskompetenzen in der Verfassung.

Laut Mitteilung der Parlamentdienste trat die Rechtskommission (RK) des Ständerates auf eine Vorlage ein, mit welcher der Bundesrat beide Varianten ermöglicht. Ihre grundsätzliche Präferenz gilt einem Konkordat der Kantone. Noch ist aber offen, wie viele Kantone einer bereits vorliegenden Vereinbarung rechtzeitig beitreten werden.

Die Kommission will deshalb erst im kommenden Mai entscheiden, ob die Verfassung geändert werden soll. Vorsorglich führte sie auch bereits die Detailberatung zur Änderung der Verfassung und des BWIS durch. Dabei geht es um eine Ergänzung des «Sportartikels», mit dem der Bund die Kompetenz erhält, zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen Vorschriften zu erlassen. Zudem verlangt ein Postulat vom Bundesrat einen Bericht zur heutigen Gewaltprävention bei Sportveranstaltungen im In- und Ausland.

macau
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Beitragvon macau » 11.01.08 @ 16:45

Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung
http://www.news.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=16699

Bern, 11.01.2008 - Die neuen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden konsequent angewendet. Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor einem Jahr wurden schweizweit 78 Rayonverbote gegen Personen ausgesprochen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung gewalttätig verhalten haben. Dazu kommen 192 Stadionverbote. Die betreffenden Personen sind im Informationssystem HOOGAN erfasst. Polizei und Veranstalter haben damit die angestrebte Handhabe, um bekannte Gewalttätige von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten. Eine detaillierte Richtlinie regelt die Verwendung der Daten aus HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen.

Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Sicherheitskräften der Schweiz im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vier neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Meldeauflage, ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung. Personen, gegen die eine dieser Massnahmen verhängt wird, können im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst werden. Erfasst werden können auch Stadionverbote, welche die Veranstalter als Hausherren gegen Gewalttätige erlassen.

Total sind nach einem Jahr 264 Personen wegen Gewalttätigkeiten erfasst, sechs von ihnen mit zwei Massnahmen. Die grösste Gruppe bildet jene der Personen zwischen 19 und 24 Jahren (134), jedoch sind auch Massnahmen gegen 50 Personen im Alter von unter 19 Jahren verzeichnet. Ausser in einem Fall handelt es sich bei den wegen Gewalttätigkeiten verzeichneten Personen um Männer. Die meisten der Verzeichneten hängen einem Fussballclub der obersten Liga an, es sind aber auch Anhänger von Eishockeyclubs und Fussballclubs unterer Ligen vertreten. Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten die Kantone bislang nicht verfügen. Ausreisebeschränkungen, die durch fedpol verhängt werden können, gab es ebenfalls noch keine.

HOOGAN im Vollbetrieb

Das Informationssystem HOOGAN wurde schrittweise ausgebaut und ist mittlerweile in den Vollbetrieb gegangen. Es bietet nun alle für den Vollzug des Gesetzes nötigen Funktionen. Alle Kantone, die Grenzbehörden, fedpol und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) nutzen HOOGAN seit Mitte Jahr mit einem Direktzugriff. Die Kantone haben die Anpassungen des kantonalen Rechts vorgenommen, die zum Vollzug des Gesetzes nötig waren.

Den Organisatoren von Sportveranstaltungen werden die Daten seit Anfang Januar 2008 auf deren Anfrage hin für die Dauer einer Sportveranstaltung zur Verfügung gestellt, damit sie die Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren und gewalttätige Personen nötigenfalls vom Stadion fernhalten können. Der sorgfältige und datenschutzkonforme Umgang sowie die vom Gesetz vorgesehene sofortige Löschung der Daten nach der Veranstaltung werden durch eine detaillierte Richtlinie geregelt. Die «Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortliche» ist im Internet zu finden unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de...onssystem.html.

Alle Partner eingebunden

Ein Fachgremium mit Vertretern aller beteiligten Partner begleitet den Vollzug von BWIS beratend. Dem Gremium unter der Leitung des Chefs des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) bei fedpol gehören neben der SZH die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Fussballverband, der Eishockeyverband, Swiss Olympic, Fanarbeit Schweiz sowie das Konsortium Privater Sicherheitsdienstleister für die EURO 2008 (Pri-Sec-E08) an.

Die bundesgesetzliche Grundlage für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam ist bis Ende 2009 befristet. Sie sollen danach jedoch weiter gelten, entweder auf der Basis eines Konkordats aller Kantone oder eines neuen Artikels in der Bundesverfassung. Die KKJPD hat eine Konkordatslösung beschlossen. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.

Notiz an die Redaktionen: Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Kantone.

Adresse für Rückfragen:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, +41 (0)31 324 13 91

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BigKahuna
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Beitragvon BigKahuna » 07.02.08 @ 8:26

«Gewaltsuchende» Datenbank

Foulspiel von Stadtrat und Polizei im Kampf gegen Hooligans: Der Gemeinderat zeigte ihnen nur die gelbe Karte.

Gegen Hooligans an der Euro 08 wurden das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und die nationale Datenbank Hoogan geschaffen. Dort sind die Namen von Rowdys gespeichert, die im Umfeld von Sportanlässen bereits einmal gewalttätig geworden sind. Der Zürcher Stadtrat und die Stadtpolizei wollen aber mehr als das: Ihre eigene Datenbank Hooldat soll auch Fans erfassen, die «gewaltbereit» oder «gewaltsuchend» sind.

Als «gewaltsuchend» definieren sie Personen, die «sich über eine längeren Zeitraum Ansammlungen anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen». Diese räumliche Nähe ohne eigene Gewalttaten genügt, um registriert und allenfalls zu Hause von der Polizei besucht zu werden. Davon verspricht sich der Stadtrat eine präventive Wirkung, da jeder Betroffene zu wissen bekommen soll, dass er in der Hooldat verzeichnet ist.

Gegen diese Weisung des Stadtrats hatte es schon in der Kommission grosse Widerstände gegeben. Ein Rechtsgutachten ergab, dass die Polizeikompetenzen zu weit gingen. Darum war die federführende Stadträtin Esther Maurer (SP) bereit, die Vorlage zur Nachbesserung zurückzunehmen. Eine Peinlichkeit allemal.

SVP verteidigt die Bürgerrechte
Im Gemeinderat mochten aber nicht alle dem Stadtrat den Ausweg so leicht machen. Eine kämpferische Minderheit aus SVP, Grünen, AL und einer Hand voll Sozialdemokraten wollte gar nicht auf das Geschäft eintreten. Auch in revidierter Form sei die Hooldat mit ihren schwammigen Begriffen ein Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte und auf den Rechtsstaat. «Diese Vorlage ist der Anfang der Abschaffung der Unschuldsvermutung», sagte Martin Bürlimann (SVP).

Sein Parteikollege und Bezirksrichter Bruno Amacker erklärte, gegen Gewalttaten brauche es nicht neue Gesetze, man müsse nur die bestehenden konsequent anwenden. «In 20 Jahren werden Sie sich für diese Weisung so schämen, wie Sie sich für heute für die Schwulenkartei schämen, die es vor 20 Jahren gab», sagte Amacker.

Bei der SP sprachen sich nur Dominique Feuillet und Thomas Marthaler gegen die Vorlage aus. Marthaler kritisierte, dass die Stadt die Fussballvereine hoch subventioniere, ohne sie zu präventiver Fanarbeit zu zwingen  da fehle der politische Wille.

Die liberalen Freiheitsrechte fanden in dieser Debatte bei der SVP und der AL die feurigsten Anwälte. Die einst liberale FDP duckte sich weg, und bei der SP verstieg sich Sprecherin Claudia Nielsen zur Aussage: «Wie wollen Sie normal denkenden Menschen klar machen, dass zuerst etwas passieren muss, bevor man handeln kann.»

«Claudia Nielsen», rief da Mauro Tuena (SVP), «jetzt fordern Sie genau das, was Ihre Partei vor 20 Jahren mit aller Kraft abschaffen wollte: die vorsorgliche Fichierung!» Dieser Schlag sass. Auch Polizeivorsteherin Esther Maurer konnte ihn nicht parieren. Spitzfindig formulierte sie: «Die städtische Hooldat geht nicht über das eidgenössische Gesetz und dessen Datenbank hinaus  sie setzt früher ein.»

Genau das befürchteten die Gegner, die in zwei Abstimmungen mit 72 zu 43 und 74 zu 40 unterlagen. Nun werden die Hooldat-Regeln etwas eingeschränkt, doch der Gummibegriff «gewaltsuchend» bleibt.

Angenommen wurde dagegen auch mit SP-Unterstützung ein AL-Postulat, das für Rayonverbote verbindliche Rechtsgrundlagen - die etwa in Luzern - verlangte.

Qualle: Tagi online
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky

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Beitragvon rote karte » 07.02.08 @ 11:55

SVP verteidigt die Bürgerrechte
Im Gemeinderat mochten aber nicht alle dem Stadtrat den Ausweg so leicht machen. Eine kämpferische Minderheit aus SVP, Grünen, AL und einer Hand voll Sozialdemokraten wollte gar nicht auf das Geschäft eintreten. Auch in revidierter Form sei die Hooldat mit ihren schwammigen Begriffen ein Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte und auf den Rechtsstaat. «Diese Vorlage ist der Anfang der Abschaffung der Unschuldsvermutung», sagte Martin Bürlimann (SVP).

Sein Parteikollege und Bezirksrichter Bruno Amacker erklärte, gegen Gewalttaten brauche es nicht neue Gesetze, man müsse nur die bestehenden konsequent anwenden. «In 20 Jahren werden Sie sich für diese Weisung so schämen, wie Sie sich für heute für die Schwulenkartei schämen, die es vor 20 Jahren gab», sagte Amacker.


Das ich das noch erleben darf.......

Nein am 24. Februar zum neuen Polizeigesetz!

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Maloney
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Beitragvon Maloney » 07.02.08 @ 14:22

«Claudia Nielsen», rief da Mauro Tuena (SVP), «jetzt fordern Sie genau das, was Ihre Partei vor 20 Jahren mit aller Kraft abschaffen wollte: die vorsorgliche Fichierung!» Dieser Schlag sass. Auch Polizeivorsteherin Esther Maurer konnte ihn nicht parieren. Spitzfindig formulierte sie: «Die städtische Hooldat geht nicht über das eidgenössische Gesetz und dessen Datenbank hinaus - sie setzt früher ein.»

Das ist wohl so ziemlich das intelligenteste, was Mauro - unser Trunkenbold-Vertreter im Gemeinderat - je gesagt hat... BRAVO!

Ich verstehe nicht, weshalb die SP "zum Wohle der Sicherheit" alle erkämpften Freiheitsrechte, welche viele ja von der SP erkämpft wurden, wieder abschaffen will. Also Wähler gewinnt man so keine - im Gegenteil!

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neinei
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Beitragvon neinei » 07.02.08 @ 14:31

Maloney hat geschrieben:«Claudia Nielsen», rief da Mauro Tuena (SVP), «jetzt fordern Sie genau das, was Ihre Partei vor 20 Jahren mit aller Kraft abschaffen wollte: die vorsorgliche Fichierung!» Dieser Schlag sass. Auch Polizeivorsteherin Esther Maurer konnte ihn nicht parieren. Spitzfindig formulierte sie: «Die städtische Hooldat geht nicht über das eidgenössische Gesetz und dessen Datenbank hinaus - sie setzt früher ein.»

Das ist wohl so ziemlich das intelligenteste, was Mauro - unser Trunkenbold-Vertreter im Gemeinderat - je gesagt hat... BRAVO!

Ich verstehe nicht, weshalb die SP "zum Wohle der Sicherheit" alle erkämpften Freiheitsrechte, welche viele ja von der SP erkämpft wurden, wieder abschaffen will. Also Wähler gewinnt man so keine - im Gegenteil!


Jetzt tönts auf einmal so, als wäre die svp unser held und erlöser. wenns darauf rausrutscht, gute nacht. die grüne parte und die al war auch dagegen, aber der mitderjassfaustaufdentischklopfer tuena muss erwähnt werden.
mir grausts...
Officer Jon Baker: I'd like to nominate my partner, Frank Poncherello.


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