Urteil der SFL Disziplinarkommission zum Spiel BSC Young Boys - FC Basel 1893
Der FC Basel 1893 hat das Urteil der „Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL)“ vom 21. März 2007 erhalten und zur Kenntnis genommen, dass nach diesem Urteil die Ereignisse anlässlich des Spiels BSC Young Boys – FC Basel vom 11. Februar 2007 im Stade de Suisse in Bern mit einer Busse von CHF 20'000.-- gegen die Young Boys und einer Busse von CHF 12'000 gegen den FC Basel sanktioniert werden.
Die Busse gegen die Young Boys wird laut dem schriftlich vorliegendem Entscheid der Disziplinarkommission aufgrund diverser Gegenständen (Anzünder) ausgesprochen, die mehrmals aus dem YB-Fansektor aufs Feld geworfen wurden, wobei „der Basler Spieler Caicedo von einem Feuerzeug (am Kopf) getroffen“ wurde (Originalzitat)..
Die Busse gegen den FCB wurde ausgesprochen wegen bengalischer Feuer im FCB-Fansektor und weil „jeweils bei Cornern des Heimklubs Anzünder gegen Hakan Yakin geworfen worden“ seien, wovon der Schiedsrichterassistent 8 Stück eingesammelt habe (Originalzitat).
Der FCB wird von seinem Recht Gebrauch machen, gegen den ihn betreffenden Teil des Entscheides Rekurs einzulegen. Der FCB sieht sich zur Rekursergreifung aus folgendem Grund veranlasst:
Beim FCB ist man nach der Analyse des Urteils sehr irritiert über die Relationen, in denen die Höhen der beiden Bussen stehen. Der FCB ist zudem über Teile der Urteilsbegründungen erstaunt. Zudem erachtet es der FCB als ein Problem grundsätzlicher Tragweite, wenn nach Einschätzung des FCB bei dem jetzt vorliegenden Urteil andere Massstäbe als bei früheren vergleichbaren Vorfällen angewandt werden bzw. die wenigen, als Präjudizien geeigneten Fälle der Vergangenheit in diesem Urteil nicht einmal Erwähnung finden.
Der FCB betont auch an dieser Stelle ausdrücklich, dass er jedes fehlbare Verhalten von Matchbesuchern verurteilt, speziell jener, die dadurch anderen Matchbesuchern und dem Klub Schaden zufügen. Der FCB ist sich seiner Aufgabe, viel Energie zur Verbesserung der Sicherheit im Stadion zu verwenden, sehr wohl bewusst und nimmt diese auch sehr ernst. Das Ergreifen eines Rekurses darf in dieser Hinsicht nicht als falsches Zeichen missdeutet werden, noch soll und kann mit dem Rekurs eine Verschärfung der Sanktion gegen YB angestrebt werden. Der FCB ist aber dezidiert der Meinung, dass das vorliegende Urteil aufgrund seiner grundsätzlichen Tragweite und seiner Begründung einer nochmaligen Überprüfung durch die Rekursinstanz bedarf.
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