fettes lob an b.heusler!
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Bernhard Heusler zum Urteil der SFL Disziplinarkommission
Die „Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL)“ hat in ihrem Urteil vom 21. März 2007 die Ereignisse anlässlich des Spiels BSC Young Boys – FC Basel vom 11. Februar 2007 im Stade de Suisse in Bern beurteilt und mit einer Busse von CHF 20'000.-- gegen die Young Boys und einer Busse von CHF 12'000 gegen den FC Basel sanktioniert.
Der FC Basel wird gegen dieses Urteil rekurrieren. Bernhard Heusler hat in einem kurzen Interview die Gründe dafür dargelegt.
Was haben Sie empfunden, als Sie das Urteil der Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) zu den Vorkommnissen anlässlich des Spiels BSC Young Boys gegen FC Basel vom 11. Februar 2007 zur Kenntnis genommen haben?
Ich war ehrlich gesagt schlicht perplex. Ich meine, ich bin mir als Anwalt den Umgang mit Gerichtsurteilen gewohnt. Noch selten aber hat mich ein Urteil in seiner Form, Inhalt und seiner Begründung dermassen überrascht. Und wenn ich mich noch so bemühe, den Entscheid nicht mit der rot/blauen Brille zu lesen, die Urteilsbegründung und der Urteilsspruch bleiben für mich nicht nachvollziehbar.
Hätten Sie denn eine Stadionsperre gegen die Young Boys begrüsst oder erwartet?
Mit Sicherheit hätte ich das nicht begrüsst. Persönlich war und bin ich gegen Sanktionen in Form von Stadionsperren. Stadionsperren sind Kollektivstrafen. Sie treffen grösstmehrheitlich unschuldige Zuschauer und den Klub. In keinster Weise glaube ich an die präventive Wirkung von Stadionsperren - es sei denn, das Ereignis ist das Ergebnis fahrlässigen und pflichtwidrigen Verhaltens des Klubs. Ansonsten schaden Stadionsperren nur dem Fussball. An dieser Überzeugung ändert sich für mich nichts, auch wenn ein anderer Klub von einer Stadionsperre betroffen wäre.
Aufgrund früherer Urteile der Sicherheitskammer der SFL bei vergleichbaren Vorfällen, so namentlich im Fall FC Basel - GC vom 1. Dezember 2002 und FC Sion - Servette FC vom 18. März 2001 als jeweils Stadionsperren verhängt wurden, wäre allerdings eine Stadionsperre zu erwarten gewesen. Zu meinem Erstaunen werden im vorliegenden Urteil diese Präjudizien nicht einmal erwähnt.
Was wird der FC Basel gegen das Urteil unternehmen?
Der FC Basel wird auf jeden Fall Rekurs gegen die unserem Club auferlegte Busse von CHF 12'000.-- einlegen. Das Urteil, seine Grundlagen und seine Begründung bedürfen einer ausführlichen Analyse und Überprüfung durch die Rekursinstanz der SFL. Bedenkt man, dass die Verurteilung des FC Basel nach den einmalig komplexen und schweren Ereignisse vom 13. Mai gerademal 25 Tage in Anspruch genommen hat, die Kammer für den vorliegenden Entscheid aber 37 Tage brauchte, machen die Kürze und Oberflächlichkeit der Begründung dieses Urteils sprachlos.
Warum ergreift der FC Basel Rekurs?
Aus unserer Sicht kommt diesem Urteil grundsätzliche Tragweite zu. Mit diesem Urteil treten Problematiken in der Sanktionierungspraxis im Sicherheitsbereich offensichtlich zu Tage, die vom FC Basel schon seit längerer Zeit und wiederholt thematisiert und kritisiert werden. Hinzu kommt, dass sich die Relation zwischen den ausgesprochenen Bussen im konkreten Fall nicht rechtfertigen lässt. Die Verletzung der körperlichen Integrität einer Person auf dem Spielfeld stellt einen Tabubruch dar, der sich mit nichts vergleichen lässt - auch nicht mit dem aus Sicherheitsgründen verbotenen Anzünden von sog. Bengalen.
In wie fern kommt diesem Urteil denn grundsätzliche Bedeutung zu?
Neben den bereits vorgängig angesprochenen Kritikpunkte, welche die Sachverhaltserhebung und die Entscheidbegründung betreffen, ist das Urteil Ausdruck einer allgemeinen Tendenz, die Gewaltbereitschaft einer Fangruppe anhand von Pyroaktionen zu beurteilen. Das Zünden von Fackeln, wie es im Spiel gegen YB im Fansektor des FCB vorgekommen ist, ist in den Schweizer Stadien verboten. Dazu gibt es nichts Weiteres zu sagen. Mit unserem Rekurs wird dieses Verbot in keinster Weise in Frage gestellt, hingegen die Verhältnismässigkeit zwischen den beiden verhängten Bussen. Zum Ausdruck kommt nämlich in der fehlenden Verhältnismässigkeit der beiden Bussen die für mich gefährliche Praxis der Sicherheitsverantwortlichen und der Sicherheitskammer, die sich in der Erhebung und Sanktionierung von Pyroaktionen erschöpft, ohne davon genügend klar die Ausübung von Gewalt und sogar die Verletzung der Integrität von Spielern abzugrenzen. Die Sicherheit in den Stadien wird damit nicht verbessert. Ich befürchte vielmehr, dass mit einem Urteil dieser Art ganz falsche Zeichen gesetzt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf der SFL, denn letztlich wird die Liga, genauso wie ein Staat, auch an der Qualität der Anwendung der Reglemente durch ihre Gerichte gemessen.
Das Interview führte Urs Dünner