fischbach hat geschrieben:(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. (...)
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
killar hat geschrieben:Ich habe da noch eine Frage zu dem unterschriftenpapier... Unten hat es ein Feld Amtsstempel. Muss man da auf der Gemeinde vorbei gehen und sich so einen holen oder ist das für mich unwichtig?
nic hat geschrieben:Bern (AWP/sda) Der Schweizerische Fussballverband hat die Daten von rund 400 Schweizer Fussballfans mit Stadionverbot nach Deutschland an die Organisatoren der Fussball-WM und den Deutschen Fussballbund geliefert. Der Datenschützer spricht von einem Gesetzesverstoss
Es habe einen intensiven Datenaustausch mit der Schweiz gegeben, sagte Christian Sachs, Referent des deutschen Innenministeriums für die Fussball-WM, am Donnerstag in der Sendung "Rendez-vous" von Schweizer Radio DRS. "Wir gehen also davon aus, dass nur ganz wenige Hooligans in die Stadien kommen."
Schweizer Hooligans würden in Deutschland nicht freundlich empfangen. "Sie werden hier keinen Spass haben", erklärte Sachs. "Sobald sie über die Stränge schlagen oder gar Verbrechen begehen, wird mit der vollen Härte des Gesetzes gegen sie vorgegangen."
Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür wurde die Datenübermittlung ins Ausland nicht gemeldet, obwohl dies das Datenschutzgesetz vorschreibt. Es liege eindeutig ein Verstoss gegen das Gesetz vor, sagte Thür im Radiobeitrag. "Ob jemand ein Hooligan ist oder nicht, das sind doch Persönlichkeitsprofile, die sehr heikel sind."
Das Verhindern von Gewalt an Fussballspielen sei sicher von übergeordnetem Interesse. Die Übermittlung von Daten sei in diesem Zusammenhang auch in Ordnung. Aber man müsse im Einzelfall schon genau prüfen, wieso die Leute in der Schweiz ein Stadionverbot überhaupt erhalten haben.
Der Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbands, Peter Gilliéron, sagte in dem Radiobeitrag, er habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig war. Er versicherte, wegen Kleinigkeiten würden keine Stadionverbote ausgesprochen. Dazu brauche es schon etwas "Handfestes".Im Interesse der Sicherheit sei man auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Daten nach Deutschland zu schicken, sagte Gilliéron weiter. Schliesslich sei es auch im Interesse der ganzen Schweiz, dass es zu keinen "unliebsamen Vorfällen" von Schweizern in Deutschland komme.
bedenklich diese Entwicklung und dieser Satz find ich am lächerlichsten von allen!!!
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