Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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demi
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Beitragvon demi » 02.06.06 @ 9:42

Der Sitz muss aber schon kaputt gehen... also aus der Verankerung fallen.

Nächste Saison haben wir dann auch das Vergnügen mit Landolf
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nic
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Beitragvon nic » 02.06.06 @ 10:15

und übernächscht sicher au

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billy
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Beitragvon billy » 06.06.06 @ 10:07

Hooligan- Gesetz: Meinungen sind gemacht – Unterschriftensammler leiden


Während Spielen sind sie sich spinnefeind. Doch der Kampf gegen das Hooligan- Gesetz vereint die Fans. Das Sammeln von Unterschriften ist hart.

Von Walter Sturzenegger

Zürich.
– « Verrecked alli! » Mitunter schlägt den jungen Leuten blanker Hass entgegen, wenn sie Passanten um die Unterschrift bitten. Sie stehen an der Bahnhofstrasse, am Bahnhof Oerlikon, bei der Schmiede Wiedikon und am Limmatplatz und kämpfen gegen das BWIS, das « Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit » . Sie wählen den offiziellen Begriff bewusst und lösen damit Stirnrunzeln aus. Denn bekannt ist die Gesetzesänderung nur unter dem Begriff « Hooligan- Gesetz » .

Besser Fichen sagen als Hooligans

Harzig laufe es, sagt Silvan. Der 21- jährige GC- Fan hat sich am Samstag an der Bahnhofstrasse postiert, im Rücken das Pestalozzi- Denkmal, neben sich Türken, die auf die Unterdrückung nicht persischer Völker im Iran aufmerksam machen, und die « Bürgerrechtskommission gegen Menschenrechtsverletzungen durch die Psychiatrie » . Silvan ist in der Fangruppe Blue- Side aktiv und im nationalen Referendumskomitee. Nur wenige Unterschriften werde er bis zum Abend gesammelt haben, vermutet er, obwohl Tausende an ihm vorbeiflanieren, den Kinderwagen schiebend, an den Händen Einkaufstaschen, um den Hals Fotoapparate.

« Es geht plötzlich besser » , freut sich hingegen Steph am Limmatplatz. Der 20- Jährige vom Fanklub Blue Eagles der Kloten Flyers hat die Taktik geändert. « Das Wort Hooligan nehme ich nicht mehr in den Mund. Da fiel den Leuten der Laden runter. » Jetzt spricht er vom « neuen Staatsschutzgesetz » und vom « Fichenstaat » . Und nimmt nur noch Leute ins Visier, die Erfolg versprechen: jüngere, locker Gekleidete, die mindestens 18- jährig, Schweizer und damit stimmberechtigt zu sein versprechen.

Viele der Unterschriftensammlerinnen und - sammler engagieren sich zum ersten Mal für eine Volksabstimmung. Sie tragen unauffällige T- Shirts, keine Fanmontur; nur nicht provozieren. Erst beim Nachfragen erfährt man, dass GC- und FCZ-, Kloten- und ZSC- Fans das Gesetz kämpfen. « Kein Problem » , sagt die 27- jährige K. aus der FCZ- Südkurve, die anonym bleiben will. « Wir hassen uns nur 90 Minuten lang intensiv. » Nach dem Spiel sei alles vorbei. « Ich habe eine Freundin, die ist FC- Basel- Fan! » An der Bahnhofstrasse sind gar Fans aus Basel als Sammler eingeteilt – sie erscheinen dann allerdings aus unbekannten Gründen doch nicht.

Arbeitslose, Drögeler und Krawallbrüder gehörten eingesperrt, wettert ein Passant. « Weg mit dem Abschaum » , ereifert sich die Frau an seinem Arm. In den Stadien tönts oft nicht anders. Derbe Worte sei er sich gewohnt, sagt der 21- jährige GC- Fan Raphael.

Trotzdem: Als Kriminelle und Terroristen bezeichnet zu werden, « tut schon weh » . Abschrecken lässt er sich nicht. « Die Leute sind schlecht informiert » , stellt Raphaels Kollege fest. Umso wichtiger sei es, mit ihnen zu diskutieren. « Wenn jemand zuhört, ist das schon ein Erfolg. » Silvan betont, auch er wolle keine Gewalttäter im Stadion. Doch das neue Gesetz öffne « der Willkür Tür und Tor » . Was dies heisse, habe er erfahren. « Ich erhielt Stadionverbot, obwohl ich unschuldig war. » Er wolle mit seinen Kindern gefahrlos ins Stadion, wirft ein Passant ein. Für einmal kann FCZ- Anhängerin Manuela ausholen. Die heutigen Gesetze genügten, argumentiert sie. Die Polizei könne eingreifen, wenn jemand nachweislich gewalttätig werde. Bei der Prävention hingegen hapere es. Niemand wolle Geld lockermachen für Fanprojekte. Die Fans in der Südkurve etwa seien in der Lage, selbst zum Rechten zu schauen. Das brauche aber Zeit. Wegen seines Erfolgs ziehe der FCZ in Massen neue Anhänger an, die erst integriert werden müssten. Das sei zu schaffen, ohne dass 12- Jährige in einer Datenbank registriert und 15- Jährige mit Präventivhaft bedroht werden müssten.

Am Nachmittag tauchen in der Bahnhofstrasse rot- weisse Fahnen, Schals und Trikots auf – Fans unterwegs zum Schweiz- China- Spiel im Hardturm. Die Chance, ein paar weitere Unterschriften zu sammeln. Silvan winkt ab. Die rotweissen Jugendlichen empören sich, sie seien keine Krawallanten, ergreifen ihre Bierflaschen und ziehen von dannen. Das « gesponserte Fahnenmeer » , erklärt Silvan, sei etwas für Leute vom Land, nicht aber für treue Anhänger von Klubs.

50 000 Unterschriften nötig

Nach sechs Stunden Überzeugungsarbeit haben die rund 30 Fans ein paar Hundert Unterschriften gesammelt. Einige zweifeln daran, dass die nötigen 50 000 bis 13. Juli zu schaffen sind. Ans Aufgeben denken sie trotzdem nicht. Zur WM- Eröffnung am Freitag und am Christopher Street Day am Samstag werden sie erneut unterwegs sein.
« Wir hassen uns nur neunzig Minuten lang intensiv. »
K., FCZ- SÜDKURVE

Quelle: Tages-Anzeiger vom 6.6.2006, Seite 18

fischbach
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Beitragvon fischbach » 06.06.06 @ 22:16

Hier schon mal vorab ein Text, der vom Referendumskomitee Zürich verfasst wurde und der nächsten Donnerstag im «P.S.», der wöchentlichen Zeitung der Sozialdemokratischen Partei der Stadt Zürich erscheinen wird.

«Hooligan-Gesetz»

Wie das Spiel verloren geht

Am 13. Juli läuft die Referendumsfrist gegen das BWIS («Hooligan-Gesetz») ab. Zürcher Fussballfans nehmen Stellung, weshalb sie dieses Gesetz bekämpfen und was für weitreichende Folgen es haben wird.

Mitte April formierte sich ein nationales Komitee aus zahlreichen Fussball- und Eishockeyfans aus der ganzen Schweiz, um gegen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) das Referendum zu ergreifen. Mittlerweile erhielten sie Unterstützung von verschiedenen Parteien, Politikern und Juristinnen.

Was finden Politiker wie Fussballfans an diesem Gesetz, das in der Öffentlichkeit als «Hooligan-Gesetz» bekannt wurde, Besorgnis erregend?

- Das BWIS setzt die Unschuldsvermutung ausser Kraft: Für die Aufnahme in eine nationale Datenbank («HOOGAN») reicht bereits die «glaubwürdige» Aussage von privaten Sicherheitskräften im und vor dem Stadion. Es kommt zu keiner Anhörung und keinem strafrechtlichen Verfahren – dieses Vorgehen widerspricht unseren Grundrechten.
- Eine unabhängige Kontrolle der Datenbank ist nicht gewährleistet, eine neue Fichen-Sammlung droht. Bereits Kinder ab 12 Jahren können darin erfasst werden.
- Gegen in «HOOGAN» erfasste Personen können Zwangsmassnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage, Ausreisesperre oder Präventivhaft verhängt werden. Wiederum ohne gerichtlichen Nachweis, sondern auf blossen Verdacht hin.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig: Der Bund hat für polizeiliche Zwangsmassnahmen keine Zuständigkeit.

Wir Fussballfans machen seit längerem Erfahrungen mit repressiven Massnahmen. Bereits heute werden Stadionverbote auf blosse Verdachtsmomente hin verhängt. Und bereits heute treffen diese Massnahmen zum Teil die falschen Personen: Im vergangenen Herbst hängte ein FCZ-Fan im Stadion von Aarau nach dem Spiel eine Fahne ab, die neben seiner eigenen am Zaun platziert war. Erst beim Zusammenlegen bemerkte er, dass darauf die dänische Nationalflagge zu einem Hakenkreuz entfremdet worden war (wohl als Kritik an den massiven Polizeiübergriffen gegen FCZ-Fans während des UEFA-Cup-Spiels in Kopenhagen). Beim Ausgang wurde der Fan verhaftet und erhielt umgehend ein Stadionverbot wegen rassistischer Propaganda, obwohl es nicht seine eigene Fahne war und Rassismus in krassem Gegensatz zu den Überzeugungen dieses (uns bekannten) Fans steht.

Dieser Vorfall ist exemplarisch für viele weitere bereits verhängte Stadionverbote in der Schweiz. In Zukunft landen Personen mit Stadionverbot sofort in der nationalen Datenbank. Beispiele aus Deutschland, das eine solche Datenbank schon länger kennt, zeigen, dass aber auch zahlreiche Fans erfasst werden, die nicht einmal ein Stadionverbot haben und nachweislich nicht negativ aufgefallen sind. Ein Verdacht oder die blosse Zugehörigkeit zu einer «Fangruppe» reicht offenbar als Begründung. Wir befürchten, dass mit dem BWIS auch bei uns willkürlich und zahlreich Fans fichiert werden.

Wie dann mit diesen Daten umgegangen wird, zeigt das Beispiel des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), der letzte Woche eine Liste mit 400 Personen, die in der Schweiz mit Stadionverbot belegt sind, an Deutschland weitergegeben hat. Sie müssen nun mit Problemen bei einem allfälligen Grenzübertritt während der WM rechnen. Der Schweizerische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kritisierte, dass diese Weitergabe gesetzeswidrig sei. Worauf der SFV erklärte, man «habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig sei».

Es ist gibt in der Schweiz Leute, die in und um Stadien gewalttätig werden. Dass gegen solche Personen vorgegangen wird, ist im Sinne aller Fans. Doch dafür reichen die bestehenden Gesetze und strafrechtlichen Massnahmen aus. Die BWIS-Befürworter verstehen es nun aber geschickt, aus der Bezeichnung «Hooligan» einen Propaganda-Begriff zu machen, der längst nicht mehr nur diese gewalttätigen Personen meint, sondern eine breitere Fan-Basis mit einschliesst.

Der Fussballverband stellt in seinen neuen Richtlinien das Abbrennen von Feuerwerk (so genannte Pyro) auf die gleiche Stufe wie Gewalt gegen Personen – mit den entsprechend gleichen Konsequenzen. Für zahlreiche Fans gehört Feuerwerk – das bis vor zehn Jahren toleriert wurde – aber zum Bestandteil ihrer Fankultur und dient einzig der Unterstützung des eigenen Teams. Bereits heute wird in den Fankurve darauf geachtet, dass Feuerwerk in einem kontrollierten Rahmen gezündet wird und nicht auf dem Platz oder in den gegnerischen Fans landet (Stichwort: Selbstregulierung). Natürlich gelingt das nicht immer. Aber mit dem neuen Gesetz ist zu befürchten, dass zahlreiche dieser Fans kriminalisiert, in eine gewalttätige Ecke gedrängt – und dadurch eventuell auch radikalisiert werden. Eine solche Radikalisierung kann integrative und präventive Fanarbeit (Fanprojekte) verhindern. Finanzielle Mittel dafür wollen jedoch (ausser in Basel) weder Vereine, Verband noch die Behörden aufbringen.

Hörte man den BWIS-Befürwortern in den letzten Wochen zu, dann sind ihnen diese «Zeusler» genauso ein Dorn im Auge wie Fans, die mal laut fluchen, die lieber stehen als sitzen oder einfach nicht ihrem Bild eines «sauberen» Matchbesuches entsprechen, der brav konsumiert und sein gesponsertes Fähnchen schwingt. Viele Fans wollen aber laut und leidenschaftlich sein. Es ist das Fundament ihrer Fankultur, die sie Woche für Woche friedlich leben und für die sie einen substantiellen Teil ihrer Zeit und ihres Geldes aufwenden. Nur mit einem Ziel: ihre Mannschaft zu unterstützen. Diese Leidenschaft (zum Beispiel in Form von grossen Choreographien) wird von Vereinen, Verband und Wirtschaft für kommerzielle Werbezwecke ausgenutzt. Doch genau sie wird durch rein repressive Massnahmen wie das BWIS und ein Klima der Ausgrenzung zerstört.

Aus diesen Gründen bekämpfen wir Fans dieses Gesetz. Wir tun dies jedoch nicht nur als Sportfans, die direkt davon betroffen sind, sondern auch als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Was bald in und ums Stadion gelten soll, kann auch im Bereich von politischen Aktionen oder gegen Randständige und andere «unliebsame» Gruppen aller Art Anwendung finden. Mit dem BWIS geben wir den Behörden und Polizeiorganen ein griffiges Werkzeug für eine weitere Einschränkung der Grundrechte unter dem Deckmantel der «inneren Sicherheit» in die Hand. Dieses Gesetz betrifft nicht nur Sportfans, sondern uns alle! Unterschreiben deshalb auch Sie das Referendum.

Weitere Informationen, Unterschriftenbögen zum downloaden: www.referendum-bwis.ch

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flo
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Beitragvon flo » 06.06.06 @ 23:25

Grundsätzlich ein guter und sachlicher Artikel. Dennoch drei kurze Bemerkungen:

fischbach hat geschrieben:- Gegen in «HOOGAN» erfasste Personen können Zwangsmassnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage, Ausreisesperre oder Präventivhaft verhängt werden. Wiederum ohne gerichtlichen Nachweis, sondern auf blossen Verdacht hin.

Das stimmt so nicht. Der Eintrag in die Datenbank ist ohne richterlichen Beweis möglich. Alle anderen Massnahmen können richterlich überprüft werden, wobei die Unschuldsvermutung vollumfänglich gilt.

fischbach hat geschrieben:Es ist gibt in der Schweiz Leute, die in und um Stadien gewalttätig werden. Dass gegen solche Personen vorgegangen wird, ist im Sinne aller Fans. Doch dafür reichen die bestehenden Gesetze und strafrechtlichen Massnahmen aus.

Will das Referendumskomitee erfolgreich sein, muss hier mehr kommen. Ich teile zwar die Ansicht, dass die heutigen Gesetze ausreichend wären. Doch was ich finde, ist nicht relevant. Entscheidend ist, was die überwiegende Mehrheit der Nichtjuristen denkt. Und 90-95 Prozent der Menschen denken, dass "etwas geschehen muss". Deshalb muss das Referendumskomitee, wenn es mehr als 15% Nein-Stimmen erreichen will, ganz konkrete Vorschläge bringen, wie die Gewalt an Fussballspielen reduziert werden kann. Ich weiss, das ist einfacher gesagt als getan, aber trotzdem ist dieser Punkt für den Anteil an Nein-Stimmen von entscheidender Bedeutung.

fischbach hat geschrieben:Der Fussballverband stellt in seinen neuen Richtlinien das Abbrennen von Feuerwerk (so genannte Pyro) auf die gleiche Stufe wie Gewalt gegen Personen – mit den entsprechend gleichen Konsequenzen.

Das ist in der Tat das grösste Problem am Hooligan-Gesetz, bzw. genauer an der Hooligan-Verordnung. Denn im Gesetz ist nur von von Gewalt die Rede, nicht vom Abbrennen von Feuerwerk. Pyro ist aber nur dann Gewalt, wenn die Fackeln auf Menschen geworfen werden. Ansonsten kann m.E. nicht von Gewalt gesprochen werden. Hier liesse sich durchaus überlegen, ob ein Datenbankeintrag auf Grund von Feuerwerk-Abbrennen nicht gerichtlich angefochten werden sollte. Die Erfolgsaussichten sind schwierig zu beurteilen, lieben aber jedenfalls deutlich über null.
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Beitragvon fischbach » 07.06.06 @ 0:23

lieber flo

in der mehrheit sind wir alle keine juristen.

und wie wir mit den bekannten problemen umgehen sollen/müssen - damit müssen wir uns im fussball-alltag ständig auseinander setzen.

(nur bietet dieses gesetz nicht mal im entferntesten lösungs-ansätze dafür. im gegenteil.)

lieber gruss
fischbach

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Beitragvon flo » 07.06.06 @ 0:55

Du scheinst mein Posting gründlich missverstanden zu haben. Es sollte keine Anfickerei, sondern ein kritisch-konstruktiver Input sein.
SchwarzRotGold


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