Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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killar
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Amtsstempel

Beitragvon killar » 25.05.06 @ 11:24

Ich habe da noch eine Frage zu dem unterschriftenpapier... Unten hat es ein Feld Amtsstempel. Muss man da auf der Gemeinde vorbei gehen und sich so einen holen oder ist das für mich unwichtig?
.:Immer nümä Züri:.


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flo
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Beitragvon flo » 25.05.06 @ 11:44

fischbach hat geschrieben:(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. (...)

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Vergesst die EMRK. Da ist nix zu holen. Art. 6 EMRK ist weder anwendbar noch verletzt.

Konzentriert euch auf die Verordnung. Diese geht zu weit. Weiter, als sinnvoll ist. Und wohl auch weiter, als das Gesetz erlaubt.
SchwarzRotGold

franzl
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Beitragvon franzl » 25.05.06 @ 12:29

Ein Erfahrungsbericht aus Deutschland betrefend Willkür im Stadion:

http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.ph ... 09&sid=131

Svon H.
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Re: Amtsstempel

Beitragvon Svon H. » 25.05.06 @ 12:34

killar hat geschrieben:Ich habe da noch eine Frage zu dem unterschriftenpapier... Unten hat es ein Feld Amtsstempel. Muss man da auf der Gemeinde vorbei gehen und sich so einen holen oder ist das für mich unwichtig?


das muss dich nicht kümmern, du kannst den unterschriftenbogen einfach ans komitee einschicken, die adresse sollte irgendwo auf dem bogen sein.

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the_fly
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Beitragvon the_fly » 30.05.06 @ 7:35

Mehr Repression gegen Hooligans

Die geplante Umsetzung des neuen Hooligangesetzes stösst bei den Kantonen auf Zustimmung. Mehrere Stände haben bekräftigt, dass es zur Eindämmung der Hooligans mehr Repression brauche.

Die Verordnung, zu der sich die Kantone bis heute äussern konnten, legt unter anderem fest, wie die nationale Hooligan-Datenbank HOOGAN nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes funktionieren soll. Zudem wird definiert, was an und um Sportanlässe als gewalttätiges Verhalten gilt und somit Voraussetzung für Rayonverbote, Meldepflicht oder Polizeigewahrsam bildet.
Bei den Kantonen mit den meisten grossen Sportveranstaltungen stiess die Verordnung durchwegs auf Zustimmung. Eine nationale Datenbank sowie die kaskadenartigen Repressionsmassnahmen seien nötig, um wirksam gegen die gewalttätige Hooliganszene vorgehen zu können, schreibt etwa der Kanton Zürich. Einzelne Kantone bedauern aber, dass die Prävention in der Gesetzgebung keinen grösseren Stellenwert erhalten hat. Bern und Basel-Stadt etwa vermissen das Engagement des Bundes in der Fanarbeit. So würde es der Basler Regierungsrat begrüssen, wenn der Bund als Signal für Sportverbände und Vereine Fanprojekte fördern würde. Die Berner Regierung spricht sich dafür aus, die Vereine bezüglich Präventionsarbeit in die Pflicht zu nehmen.

Änderung bei Definition von Gewalt
Viele Verbesserungsvorschläge machen die Kantone bei der vorgeschlagenen Definition von gewalttätigem Verhalten. Der Kanton Genf etwa verlangt, dass auch Rassendiskriminierung als Gewaltakt eingestuft werden soll. Der Kanton St. Gallen möchte sicher stellen, dass die neuen Massnahmen auch gegen Personen angewendet werden, die vor oder nach einer Sportveranstaltung ausserhalb der Stadien gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Rauchpetarden mitführen. Der Kanton Zürich schliesslich möchte, dass auch Drohungen einzelner Fangruppen gegeneinander als Gewaltakte gelten. Zudem schlägt Zürich eine Vereinfachung der Voraussetzungen für Ausreisesperren vor: Die Behörden sollen schon bei der Beteiligung an einer einzelnen Gewalttätigkeit davon ausgehen dürfen, dass der oder die Betreffende sich auch im Ausland gewalttätig verhalten wird.


Die Verordnung wurde vom Bundesrat im vergangenen März zu den Kantonen in eine Konsultation geschickt, um noch vor einer allfälligen Volksabstimmung Transparenz zu schaffen. Sie basiert auf dem neuen Hooligangesetz, welches das Parlament in der Frühlingssession verabschiedet hat. Gegen das Gesetz haben aber verschiedene Fangruppen von Fussball- und Eishockeyclubs das Referendum lanciert, so dass vielleicht das Volk dereinst entscheiden wird, ob es wirklich in Kraft treten kann.

(Quelle: Tagi)
Und täglich grüsst das Murmeltier.

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nic
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Beitragvon nic » 02.06.06 @ 9:15

Bern (AWP/sda) Der Schweizerische Fussballverband hat die Daten von rund 400 Schweizer Fussballfans mit Stadionverbot nach Deutschland an die Organisatoren der Fussball-WM und den Deutschen Fussballbund geliefert. Der Datenschützer spricht von einem Gesetzesverstoss
Es habe einen intensiven Datenaustausch mit der Schweiz gegeben, sagte Christian Sachs, Referent des deutschen Innenministeriums für die Fussball-WM, am Donnerstag in der Sendung "Rendez-vous" von Schweizer Radio DRS. "Wir gehen also davon aus, dass nur ganz wenige Hooligans in die Stadien kommen."
Schweizer Hooligans würden in Deutschland nicht freundlich empfangen. "Sie werden hier keinen Spass haben", erklärte Sachs. "Sobald sie über die Stränge schlagen oder gar Verbrechen begehen, wird mit der vollen Härte des Gesetzes gegen sie vorgegangen."
Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür wurde die Datenübermittlung ins Ausland nicht gemeldet, obwohl dies das Datenschutzgesetz vorschreibt. Es liege eindeutig ein Verstoss gegen das Gesetz vor, sagte Thür im Radiobeitrag. "Ob jemand ein Hooligan ist oder nicht, das sind doch Persönlichkeitsprofile, die sehr heikel sind."
Das Verhindern von Gewalt an Fussballspielen sei sicher von übergeordnetem Interesse. Die Übermittlung von Daten sei in diesem Zusammenhang auch in Ordnung. Aber man müsse im Einzelfall schon genau prüfen, wieso die Leute in der Schweiz ein Stadionverbot überhaupt erhalten haben.
Der Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbands, Peter Gilliéron, sagte in dem Radiobeitrag, er habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig war. Er versicherte, wegen Kleinigkeiten würden keine Stadionverbote ausgesprochen. Dazu brauche es schon etwas "Handfestes".Im Interesse der Sicherheit sei man auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Daten nach Deutschland zu schicken, sagte Gilliéron weiter. Schliesslich sei es auch im Interesse der ganzen Schweiz, dass es zu keinen "unliebsamen Vorfällen" von Schweizern in Deutschland komme.

bedenklich diese Entwicklung und dieser Satz find ich am lächerlichsten von allen!!!

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andy
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Beitragvon andy » 02.06.06 @ 9:26

nic hat geschrieben:Bern (AWP/sda) Der Schweizerische Fussballverband hat die Daten von rund 400 Schweizer Fussballfans mit Stadionverbot nach Deutschland an die Organisatoren der Fussball-WM und den Deutschen Fussballbund geliefert. Der Datenschützer spricht von einem Gesetzesverstoss
Es habe einen intensiven Datenaustausch mit der Schweiz gegeben, sagte Christian Sachs, Referent des deutschen Innenministeriums für die Fussball-WM, am Donnerstag in der Sendung "Rendez-vous" von Schweizer Radio DRS. "Wir gehen also davon aus, dass nur ganz wenige Hooligans in die Stadien kommen."
Schweizer Hooligans würden in Deutschland nicht freundlich empfangen. "Sie werden hier keinen Spass haben", erklärte Sachs. "Sobald sie über die Stränge schlagen oder gar Verbrechen begehen, wird mit der vollen Härte des Gesetzes gegen sie vorgegangen."
Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür wurde die Datenübermittlung ins Ausland nicht gemeldet, obwohl dies das Datenschutzgesetz vorschreibt. Es liege eindeutig ein Verstoss gegen das Gesetz vor, sagte Thür im Radiobeitrag. "Ob jemand ein Hooligan ist oder nicht, das sind doch Persönlichkeitsprofile, die sehr heikel sind."
Das Verhindern von Gewalt an Fussballspielen sei sicher von übergeordnetem Interesse. Die Übermittlung von Daten sei in diesem Zusammenhang auch in Ordnung. Aber man müsse im Einzelfall schon genau prüfen, wieso die Leute in der Schweiz ein Stadionverbot überhaupt erhalten haben.
Der Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbands, Peter Gilliéron, sagte in dem Radiobeitrag, er habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig war. Er versicherte, wegen Kleinigkeiten würden keine Stadionverbote ausgesprochen. Dazu brauche es schon etwas "Handfestes".Im Interesse der Sicherheit sei man auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Daten nach Deutschland zu schicken, sagte Gilliéron weiter. Schliesslich sei es auch im Interesse der ganzen Schweiz, dass es zu keinen "unliebsamen Vorfällen" von Schweizern in Deutschland komme.

bedenklich diese Entwicklung und dieser Satz find ich am lächerlichsten von allen!!!


zu diesem satz: im weichturm reicht es offensichtlich schon für ein sv, wenn du nach einer vergebenen torchance in den sitz vor dir kickst (notabene in den leeren sitz, nicht in den darauf sitzenden)....


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