Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 07.06.06 @ 8:19

Ein weiteres mal merken wir die fehlende Solidarität der Forumsadmins, welche uns bis anhin verwehrt haben, unseren Thread als wichtig zu taxieren.
Jetzt erlauben sie uns nicht einmal für die einzelnen Teilbereiche (Allgemein, Sammlung, Administration) auch einzelne Threads zu eröffnen. Da bleibt mir nur ein Kopfschütteln übrig.

Also gehts hier weiter:


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Dieter
Beiträge: 9631
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Beitragvon Dieter » 07.06.06 @ 8:21

Ist euch oft langweilig? Seit ihr dauernd auf der Suche nach irgendwelchen Onlinespielen um euch die Zeit zu vertreiben?
Wenn ja, habe ich die Lösung für euch:

Unterstützt das Referendumskomitee!

Wir brauchen nämlich auch helfende Hände im administrativen Bereich. Im Speziellen heisst dies, dass Adressen der Gemeindeverwaltungen auf einen Standardbrief übertragen werden müssen. Wie ihr seht völlig kurzweilig und für geübte Zehnfingersystemschreiber schnell zu bewältigen.

Hättest Du Lust uns zu helfen? Melde die doch einfach per Pn, wenn es Dich in den Fingern juckt. Mehr Details gibt es dann.

Gruss
Dieter

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Pasi85
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Mi Sänf dezue

Beitragvon Pasi85 » 07.06.06 @ 11:56

Also ich ha dänkt es wär no für vili en Motivationssprütze wenn ich chli vo mine Erfolge vom Sammle berichte und cha hoffentli es paar astecke!

Also ich wohne imene chline Kaff und muss säge; dass die Unterschrifte-Aktion no rächt guet acho isch! Vorallem bi ältere Lüüt! ;o) *was ich nie dänkt hät* (Ok, cha de ländlich Ifluss si) Aber es Lohnt sich alemal wenn mer vore Coop oder Migros anestahd und chli "Mobil" macht! So hani letscht Fritig agfange und ha bis jetzt scho gege 200 Unterschrifte zäme!

Ich hoffe es wärdet es paar Lüt die Aktion au no unterstütze... und wünsche de Sammler witerhin vil Erfolg!!!!

Gruess

Tsürcher
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Beitragvon Tsürcher » 07.06.06 @ 20:51

Gibt es schon offizielle (inoffizielle?) Angaben, wieviele Unterschriften bereits gesammelt wurden?

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Friedrich
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Beitragvon Friedrich » 09.06.06 @ 16:15

16:00 -- Tages-Anzeiger Online
Hooligan-Datenbank angeblich verfassungswidrig
Die Datenschutzbeauftragten der Schweiz sind der Ansicht, dass es für das geplante Hooligan-Gesetz keine ausreichende verfassungsmässige Grundlage gebe. Besondere Sicherheitsmassnahmen bei Grossanlässen seien angebracht, sie dürften aber keine Grundrechte verletzen.

Fussball und Gewalt

Die geplante Hooligan-Datenbank ist nach Ansicht der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig. Sie forderten an ihrem Frühjahrsplenum in Delsberg, die Grundrechte auch an der Euro 08 zu gewährleisten. Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Datenbank sei gemäss Bundesverfassung eingeschränkt, sagte Markus Schefer, Professor an der Universität Basel, laut Communiqué vor den Datenschutzbeauftragten. Erlaubt sei dies nur, wenn es um Ereignisse ginge, die die Sicherheit des Bundes insgesamt gefährdeten oder untrennbar aussenpolitische Interessen berührten.

Die mit dem Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingeführte Hooligan-Datenbank sprenge aber diesen Rahmen. Auch sei sie nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche. Die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei gesetzlich nur unzureichend geregelt. Problematisch sei auch die Weitergabe der Daten an Private. Die Zwecksetzung im BWIS sei zudem so weit gefasst, dass sich keine wirksame Schranke für die Verwendung der Daten ergebe.
Eine weiteres Fragezeichen setzen die Datenschützer hinter die Regelung der Aufbewahrungsdauer. Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte Schefer weiter.

Fussball setzt Recht ausser Kraft

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, zog einen Vergleich mit der Fussball-WM in Deutschland. Er kam dabei zum Schluss, dass der Fussball das geltende Recht ausser Kraft setze. Bei einem solchen Grossereignis müssten zweifellos besondere Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dabei dürften aber nicht die bewährten rechtsstaatlichen Garantien über Bord geworfen werden. Die Fussball-WM habe ein sicherheitspolitisches Feuerwerk ausgelöst.
Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten sei sich im Hinblick auf die Euro 08 bewusst, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig seien, heisst es weiter. Soweit diese in die Grundrechte eingriffen, müsse man sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten. Die Datenschutzbeauftragten hofften deshalb, dass bei der Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen verhältnismässig vorgegangen werde. Sie stellten sich den Behörden zur Verfügung, um die rechtmässige Ausgestaltung solcher Massnahmen zu unterstützen. (sbm/sda)
«Der hat doch einen IQ von 0,1!»
Lucien Favre über Loddar

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andy
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Beitragvon andy » 12.06.06 @ 7:45

aus der heutigen NZZ:

http://www.nzz.ch/2006/06/12/il/articleE71ZY.html


der eidg. datenschützer äussert grösste bedenken gegen das gesetz, ebenso namhafte staatsrechtler...

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flo
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Beitragvon flo » 12.06.06 @ 11:30

andy hat geschrieben:ebenso namhafte staatsrechtler...

Ich höre den Namen von Markus Schefer zum ersten Mal. (Was natürlich nicht gegen ihn sprechen muss; Prominenz und Intelligenz verhalten bekanntlich nicht immer proportional.)

However: Ich teile seine Ansicht, dass es sauberer gewesen wäre, die Verfassung statt nur ein Gesetz zu ändern. Weshalb dies das Parlament nicht gemacht hat, verstehe ich nicht ganz. Ansonsten ist das Hooligan-Gesetz für mich aber eine rein politische Frage, nicht eine juristische. Wenn das Volk ein Gesetz will, und dieses Gesetz nicht gegen die EMRK verstösst, so gibt es dagegen juristisch nichts einzuwenden - unabhängig davon, ob ich politisch gleicher Meinung bin oder nicht.

Anders schaut es bei der Verordnung aus. Weshalb der Herr Schefer nur das Gesetz, kaum aber die Verordnung kritisiert, ist mir unerklärlich. Denn aus einer rein praktisch-juristischen Sicht ist das Gesetz unproblematisch, die Verordnung hingegen hochproblematisch, da sie den Begriff der Gewalt extrem weit definiert. So werden beispielsweise auch das Abbrennen von Pyro oder die Mitgliedschaft Gruppierungen mit gewalttätigen Mitgliedern als Gewalt definiert. Das geht mir nicht nur politisch zu weit, sondern das geht auch rein juristisch gesehen zu weit.
SchwarzRotGold


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