flo hat geschrieben:Weil nun aber die persönliche Ansicht der Richter regelmässig in die Urteile einfliesst, werden die Richterstellen nach einem strengen Parteienproporz zusammengestellt. Da im Kanton Zürich FDP und SVP bis 2003 die klare absolute Mehrheit hatten, haben sie (noch heute) die ebenso klare Mehrheit an den kantonalen Zürcher Gerichten. Da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten, ändern kannst du es nicht. Leider, denn ich hätte es ja auch lieber anders.
Doch ich kann das Gegenteil behaupten: Deine Aussage ist im Prinzip zwar richtig, aber eben nur im Prinzip. Da die Parteien mit den gewählten Richtern nicht so grausam sind, dass sie diese jeweils unmittelbar nach den Wahlen und gemäss den neuen Stärkeverhältnisse kündigen bzw. austauschen, vollzieht sich ein Wandel der Stärkeverhältnisse im Kantonsrat bei den Gerichten und anderen Rechtsbehörden nur langsam, nach und nach, dann nämlich wenn ein Richter einer übervertretenen Partei kündigt und so jemand der Wahlsieger nachrücken kann. So sehen zur Zeit die Stärkeverhältnisse an den Gerichten noch anders aus als im Kantonsparlament. Alles in allem habe ich gegen dieses System mit dem Parteienproporz und der Gewaltenteilung auch nichts. Nur finde ich, dass in den Gesetzen immer noch zu viel den Gerichten überlassen wird. Und wenn es - wie beim Stadion schon eine Volkabstimmung gegeben hat (ich weiss, es ging dabei nicht um die konkrete Fahrtenzahl), so sollte ein solches Ergebnis eben auch in die richterliche Urteilsfindung einfliessen.