Benjamin Mendy

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riot666
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon riot666 » 25.02.25 @ 19:23

neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!


Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache

entschuldige, aber das sind nicht vermeintliche Drohungen, sondern hier wird mit der Aussage „…du kannst dich nicht vor der Richtung durch das Volk schützen…“ aus meiner Sicht Selbstjustiz angekündigt.


Also du darfst richten ob es den Straftatbestand erfüllt?
«Vermeintlich» meint hier nicht juristisch gewürdigt.

Du lenkst aber ab! Denn geht es mir um etwas anderes: wieso ist der Club frei vom Verhalten einer öffentlichen Person, aber muss eingreifen bei einer vermeintlichen Drohung gegen ebendiese Person (gem. Forderung Starman), wenn der Grund der Drohung aus dem gem. Canepas schützenswerten Privatleben herrührt und nicht aus seinem Verhalten im Angestelltenverhältnis?

Natürlich steht es Mendy als Privatperson frei, juristisch dagegen vorzugehen, aber wieso der Club sich hier einmischen soll, ist mir 100% unverständlich.

Entweder ist beides Club- oder eben beides Privatsache.

Ich wollte nicht ablenken und auch nicht richten. Mir gefällt es einfach nicht, wenn eine aus meiner Sicht glasklare Androhung von Selbstjustiz als „vermeintlich“ abgeschwächt wird.
Zum Punkt „ob und wer sich dagegen wehren soll“ habe ich keine Meinung.
Burt hat geschrieben:Ich bin so schlecht da gibts gar kein stöhnen :)


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neinei
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon neinei » 25.02.25 @ 19:56

riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!


Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache

entschuldige, aber das sind nicht vermeintliche Drohungen, sondern hier wird mit der Aussage „…du kannst dich nicht vor der Richtung durch das Volk schützen…“ aus meiner Sicht Selbstjustiz angekündigt.


Also du darfst richten ob es den Straftatbestand erfüllt?
«Vermeintlich» meint hier nicht juristisch gewürdigt.

Du lenkst aber ab! Denn geht es mir um etwas anderes: wieso ist der Club frei vom Verhalten einer öffentlichen Person, aber muss eingreifen bei einer vermeintlichen Drohung gegen ebendiese Person (gem. Forderung Starman), wenn der Grund der Drohung aus dem gem. Canepas schützenswerten Privatleben herrührt und nicht aus seinem Verhalten im Angestelltenverhältnis?

Natürlich steht es Mendy als Privatperson frei, juristisch dagegen vorzugehen, aber wieso der Club sich hier einmischen soll, ist mir 100% unverständlich.

Entweder ist beides Club- oder eben beides Privatsache.

Ich wollte nicht ablenken und auch nicht richten. Mir gefällt es einfach nicht, wenn eine aus meiner Sicht glasklare Androhung von Selbstjustiz als „vermeintlich“ abgeschwächt wird.
Zum Punkt „ob und wer sich dagegen wehren soll“ habe ich keine Meinung.


Mein verwendetes «vermeintlich» schwächt ja gar nichts ab, sondern steht dafür, dass niemand dafür bis anhin verurteilt worden ist. Es gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.
Officer Jon Baker: I'd like to nominate my partner, Frank Poncherello.

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tehmoc
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon tehmoc » 25.02.25 @ 20:16

neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!


Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache

entschuldige, aber das sind nicht vermeintliche Drohungen, sondern hier wird mit der Aussage „…du kannst dich nicht vor der Richtung durch das Volk schützen…“ aus meiner Sicht Selbstjustiz angekündigt.


Also du darfst richten ob es den Straftatbestand erfüllt?
«Vermeintlich» meint hier nicht juristisch gewürdigt.

Du lenkst aber ab! Denn geht es mir um etwas anderes: wieso ist der Club frei vom Verhalten einer öffentlichen Person, aber muss eingreifen bei einer vermeintlichen Drohung gegen ebendiese Person (gem. Forderung Starman), wenn der Grund der Drohung aus dem gem. Canepas schützenswerten Privatleben herrührt und nicht aus seinem Verhalten im Angestelltenverhältnis?

Natürlich steht es Mendy als Privatperson frei, juristisch dagegen vorzugehen, aber wieso der Club sich hier einmischen soll, ist mir 100% unverständlich.

Entweder ist beides Club- oder eben beides Privatsache.

Ich wollte nicht ablenken und auch nicht richten. Mir gefällt es einfach nicht, wenn eine aus meiner Sicht glasklare Androhung von Selbstjustiz als „vermeintlich“ abgeschwächt wird.
Zum Punkt „ob und wer sich dagegen wehren soll“ habe ich keine Meinung.


Mein verwendetes «vermeintlich» schwächt ja gar nichts ab, sondern steht dafür, dass niemand dafür bis anhin verurteilt worden ist. Es gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.


Nun gibt es ja, wie viele hier betonen, eine moralische und eine juristische Auffassung von Schuld.
Wie würdest du denn die Drohung moralisch werten? "Vermeintlich nicht ok"?

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neinei
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon neinei » 25.02.25 @ 20:43

tehmoc hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
riot666 hat geschrieben:
neinei hat geschrieben:
starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!


Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache

entschuldige, aber das sind nicht vermeintliche Drohungen, sondern hier wird mit der Aussage „…du kannst dich nicht vor der Richtung durch das Volk schützen…“ aus meiner Sicht Selbstjustiz angekündigt.


Also du darfst richten ob es den Straftatbestand erfüllt?
«Vermeintlich» meint hier nicht juristisch gewürdigt.

Du lenkst aber ab! Denn geht es mir um etwas anderes: wieso ist der Club frei vom Verhalten einer öffentlichen Person, aber muss eingreifen bei einer vermeintlichen Drohung gegen ebendiese Person (gem. Forderung Starman), wenn der Grund der Drohung aus dem gem. Canepas schützenswerten Privatleben herrührt und nicht aus seinem Verhalten im Angestelltenverhältnis?

Natürlich steht es Mendy als Privatperson frei, juristisch dagegen vorzugehen, aber wieso der Club sich hier einmischen soll, ist mir 100% unverständlich.

Entweder ist beides Club- oder eben beides Privatsache.

Ich wollte nicht ablenken und auch nicht richten. Mir gefällt es einfach nicht, wenn eine aus meiner Sicht glasklare Androhung von Selbstjustiz als „vermeintlich“ abgeschwächt wird.
Zum Punkt „ob und wer sich dagegen wehren soll“ habe ich keine Meinung.


Mein verwendetes «vermeintlich» schwächt ja gar nichts ab, sondern steht dafür, dass niemand dafür bis anhin verurteilt worden ist. Es gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.


Nun gibt es ja, wie viele hier betonen, eine moralische und eine juristische Auffassung von Schuld.
Wie würdest du denn die Drohung moralisch werten? "Vermeintlich nicht ok"?


Dazu habe ich keine wertende Haltung. Wir entfernen uns immer mehr von meinem Hauptanliegen, gut gemacht!
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon riot666 » 25.02.25 @ 20:51

neinei hat geschrieben:Mein verwendetes «vermeintlich» schwächt ja gar nichts ab, sondern steht dafür, dass niemand dafür bis anhin verurteilt worden ist. Es gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.

für mich schon, aber ich akzeptiere es auch, dass wir uns hier nicht einig werden.
Burt hat geschrieben:Ich bin so schlecht da gibts gar kein stöhnen :)

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neinei
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon neinei » 25.02.25 @ 21:12

Mostowoj hat geschrieben:Es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen die Drohungen ausgesprochen werden. Die Situation wäre nicht anders, wenn er bedroht würde, weil er eine Katze überfahren hat.

Der FCZ hat gemäss OR Art. 328 die Pflicht, die psychische und physische Unversehrtheit seines Arbeitnehmers sicherzustellen, wenn diese im Zusammenhang mit seiner Arbeit gefährdet ist.

Meiner Meinung ist das durch diese Formulierungen gegeben:
"Wir werden keinen Benjamin Mendy in unserem Stadion ... dulden."

"Also um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Mendy, du bist nicht sicher hier, wir werden dir [sic] nach den Spielen verfolgen."


Und mit einer Zivilklage wegen schwerer Drohung gegen Unbekannt ist die psychische und physische Unversehrtheit des Arbeitnehmers sichergestellt? Come on! Wenn schon, braucht es eine Zivilklage von Mendy. Diese Art Drohung gegen einen weltbekannten Fussballer mit dieser Vorgeschichte finde ich im juristischen Kontext gesehen übrigens noch nicht wirklich aussergewöhnlich oder besorgniserregend gefährlich für ihn. Der ist sich aus der Zeit der Anschuldigungen in England sicher ganz andere Kaliber gewöhnt.

Und der FCZ muss sicherstellen (im Rahmen unseres Sicherheitskonzeptes während dem Spiel, etc.), dass Mandy physisch unversehrt trainieren und spielen kann. Für den Arbeitsweg ist die Polizei zuständig, auch wenn ich wie weiter oben erwähnt eigentlich noch keinen Grund für steuerfinanzierten Personenschutz sehe.

Aber die Anwaltsarmada von Canepas für den Mendy? Nein, sorry, nach meiner Einschätzung immer noch nicht.

Edith meint noch: danke Mostowoj, immerhin Argumente! :)

Edith2: bliebe Mandy nun wegen diesen Drohungen dem Training oder den Spielen fern, wäre es für mich immer noch Grauzone, ob er dadurch seinen Vertrag verletzt hat oder der Arbeitgeber die Aufsichtspflicht. Weil der Kontext eben sein persönliches Verhalten als Privater ist und nicht sein Verhalten mit besonders blutigen Grätschen oder ähnlichem.
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züriischois
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Re: Benjamin Mendy

Beitragvon züriischois » 25.02.25 @ 21:54

Die Wortklaubereien und Schlaumeiereien haben gefühlt ein neues Allzeithoch erreicht. Unglaublich, wieviele Winkeladvokaten sich hier tummeln, jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt. Wir sollten eine Kanzlei eröffnen!


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