starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!
Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache
starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!
starman hat geschrieben:Mostowoj hat geschrieben:Es ist zu hoffen, dass der Club gegen die Urheber dieser Drohungen rechtliche Schritte ergreift.
Da wird eine Grenze massiv überschritten.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich "FCZ-Fans" sein sollen.
Drohung wird in Art. 180 StGB folgendermassen formuliert: «Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Wann ist eine Drohung in der Schweiz strafbar?
Drohung. Ich werde bedroht. «Wer jemanden durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt...» macht sich gemäss Strafgesetzbuch strafbar. Drohungen können direkt sein («Ich bringe dich um!») oder indirekt («Ich weiss, wo Sie wohnen!»).
Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!
neinei hat geschrieben:starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!
Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache
Burt hat geschrieben:Ich bin so schlecht da gibts gar kein stöhnen :)
riot666 hat geschrieben:neinei hat geschrieben:starman hat geschrieben:Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!
Also fassen wir zusammen, was hier gefordert wird:
Verhalten im Ausgang des Spielers = Privatsache
vermeintliche Drohungen gegen Spieler = Chefsache
entschuldige, aber das sind nicht vermeintliche Drohungen, sondern hier wird mit der Aussage „…du kannst dich nicht vor der Richtung durch das Volk schützen…“ aus meiner Sicht Selbstjustiz angekündigt.
Mostowoj hat geschrieben:@neinei: Das nennt sich Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Und es sind (wie jeder sieht) keine "vermeintlichen" Drohungen, sondern tatsächliche. Auch wenn die auf einer obskuren linksextremen Website ausgesprochen werden.
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