tehmoc hat geschrieben:Cowboy hat geschrieben:fczlol_neu hat geschrieben:eifachöppis hat geschrieben:Mushu hat geschrieben:Mostowoj hat geschrieben:Der Artikel ist gut geschrieben und äusserst perfid:
er ist eine Verurteilung, die so tut, als sei sie keine Verurteilung.
AC fliegen seine eigenen Worte um die Ohren und seine Werte, werden hinterfragt.
"Wir dulden keine Diskriminierung."
Ist Mandys verhalten gegenüber Frauen diskriminierend (ist nicht unbedingt rechtlich strafbar, aber ...)?
"Es gibt bei uns eine rote Linie; wenn die überschritten wird, reagieren wir."
Ein Weggang nach Vertragsschluss ohne Ablöse ist ein Überschreiten, abwertendes Machtverhalten (nicht strafbar) liegt noch innerhalb der roten Linie, oder ist für AC (oder den FCZ) nicht diskriminierend. Das ist das einfache Fazit der Geschichte.
Canepa ist seit jeher ein Meister des Zurechtbiegens.
Nochmals: Der Mann wurde in einem Rechtsstaat wie England freigesprochen und nicht irgendwo, wo man sich einfach freikaufen kann. Zudem war es eine Zeit, in der man besonders darauf bedacht war, solche Verurteilungen durchzuführen. Dass er als junger Mann mit viel Geld und Testosteron nicht immer nett zu Frauen war, ist sicherlich korrekt. Ich hoffe, dass er aus dieser Zeit etwas gelernt hat. Dennoch bin ich der Meinung, dass man den Freispruch akzeptieren muss. Wollen wir das Thema nicht ruhen lassen? Ich denke, mittlerweile ist genug dazu gesagt worden, und die Verantwortlichen haben bereits Stellung bezogen. Sollte man einem freigesprochenen Angeklagten nicht die Möglichkeit geben, seiner Arbeit nachzugehen?
Das Positive ist: Das Thema "Zuber" ist somit nicht mehr aktuell und vom Tisch... :-)
Ein Freispruch bedeutet in einem Rechtsstaat eben nicht, dass der Freigesprochene unschuldig ist, sondern in erster Linie dass die Schuld nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. Bei Vergewaltigungsklagen ist der Schuldbeweis meist schwierig zu erbringen, weil oft Aussage gegen Aussage steht und physische Beweise fehlen.
Das ist einfach nachweislich falsch, was du schreibst.
Die Urteile in beiden Fällen gegen Mendy bedeuten: Er ist UNSCHULDIG.
Das ist ein Fakt. Das Urteil lautet wörtlich: not guilty.
Es spielt keine Rolle, ob er das mangels Beweisen ist.
Du kennst den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"? Dabei spielt der Mangel an Beweisen durchaus eine Rolle.