Philippescu hat geschrieben:Stellungnahme des FC Zürich zum Fall Daniel Denoon
Beim fraglichen Tatbestand handelt es sich um einen Gesetzesverstoss, den er vor einigen Jahren als Jugendlicher begangen hat.
q: https://www.fcz.ch/pages/news/-news-418448470
d.h. es muss sich um ein delikt handeln, das mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft werden kann. denn wäre es eine tat, die mit einer busse oder max. 6 monaten gefängnis bestraft werden kann, so wäre sie verjährt.