Beitragvon Fige » 10.06.04 @ 15:20
Wolfer zieht Rekurs zurück
Im Kampf um das neue Hardturmstadion haben die Credit Suisse und die Stadt Zürich einen Teilerfolg erzielt. Der Zürcher Baujurist Robert Wolfer ist mit seinem Rekurs am Verwaltungsgericht mehrheitlich gescheitert.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat seinen ersten Stadion-Rekursentscheid getroffen. Streitpunkt war die wegen des Schattenwurfs umstrittene Höhe des Stadions.
Dabei ist der Zürcher Baujurist Robert Wolfer mit seinem Rekurs gegen die Stadt Zürich und die Investorin Credit Suisse unterlegen, wie aus dem am Donnerstag von Wolfer an einer Medienkonferenz präsentierten Urteilsdispositiv hervorgeht.
Auf das Bauprojekt hätten die Einwände des Gerichts keinen Einfluss, sagte Felix Christen, Jurist beim Zürcher Hochbaudepartement, zumal ohnehin noch Nachbesserungen hätten vorgenommen werden müssen. Er wertete den Entscheid als «Sieg».
Wolfer hatte gefordert, dass das so genannte Vergleichsprojekt lediglich 19 Meter hoch sein dürfe, wie er vor den Medien erklärte. Bei Hochbauten muss zur Schattenberechnung ein solches Projekt als Vergleichswert skizziert werden.
Das Verwaltungsgericht hat dieser Forderung nicht stattgegeben. Allerdings muss die Bauherrin ihre Bemessungen etwas nachbessern. Obwohl das Terrain beim Stadion uneben ist, hat die Bauherrschaft die Höhe des Vergleichsprojekts «aus Praktikabilitätsgründen konsequent auf 25 Meter» veranschlagt, wie Christen sagte. Die Bauherrschaft muss nun die Höhe dem jeweiligen Terrain anpassen.
Wolfer will sich nun juristisch nicht mehr gegen das Stadion wehren. «Ich finde mich mit dem Entscheid ab, obwohl ich ihn nicht für richtig halte», sagte er. Weil Wolfer ursprünglich eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hat, ist der Instanzenweg für ihn ohnehin zu Ende. Das nächste Rechtsmittel, die Staatsrechtliche Beschwerde, stehe ihm nicht zu, sagte Wolfer.
Die Investorin des Stadion-Projekts, die Credit Suisse, reagierte mit «Genugtuung» auf den Gerichtsentscheid, wie Sprecher Mathias Friedli sagte. Trotzdem ist die Devise für die CS klar: Damit das Stadion rechtzeitig auf die EM fertig wird, müssten alle Rekurrenten bis Mitte Juni ihre Beschwerden zurückgezogen haben.
Über die Rekurse der Anwohner, die ebenfalls gegen den Schattenwurf vorgegangen sind, hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Weil ihre Beschwerde mit Einwänden gegen den Verkehr gekoppelt ist, wird dies noch einige Zeit dauern.
Gemäss Wolfer dürfte der Entscheid bezüglich Schattenwurf gleich ausfallen wie bei ihm. Einziger Unterschied: Die Anwohner können noch vor Bundesgericht gehen. Recht bekommen hat Wolfer indes in formeller Hinsicht. Das Verwaltungsgericht befand, dass der Regierungsrat Wolfers Beschwerde zu Unrecht an den Bezirksrat überwiesen hatte was für das Stadionprojekt jedoch irrelevant ist. (mu/sda)
13.5.06 => 93. Minute