üsee hat geschrieben:Es ist Tradition in unserem Lande, dass man sich auch als Unterlegener ans Volksmehr hält.
I respectfully disagree.
Das Volksmehr gilt nur dann, wenn es mit höherem Recht vereinbar ist. Aus diesem Grund sind z.B. die Einbürgerungs-Praxis in Emmen (Verstoss gegen die Bundesverfassung) oder das Ja zur Verwahrungsinitiative (Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention) nicht umsetzbar. Hier geht der Rechtsstaat der Demokratie vor.
Auch als Stadionbefürworter muss ich sagen: Es ist legitim, dass die Gegner die Frage der Rechtmässigkeit des Stadions den Gerichten vorlegen möchten. Das Problem sind nicht die Rekurse an sich, sondern die Tatsache, dass gerichtliche Verfahren in der Schweiz derart lange dauern. Dies kann nun aber mit Sicherheit nicht den Stadiongegnern angelastet werden.
Wichtig ist nun, dass die Rekurse schnell behandelt werden. Denn in einem Punkt hat Üsee völlig Recht: Lange Verfahrensdauern nützen niemandem.