Colo hat geschrieben:Ich wäre für eine Spendenaktion für den Yogi Bär falls er wirklich keine IV bekäme...
Der entsprechende Bericht von Epstein ist und war so was von lausig, dass es einem fast die Sprache verlässt. Ich konzentriere mich dabei mal nur auf die Aussage von wegen IV etc.
Die Sache mit der IV-Rente ist nicht so, wie es im Blick dargestellt wurde. Aufgrund des Berichtes könnte man meinen, dass er aufgrund seines Fehlverhaltens mit dem Böller keine IV-Rente beziehen kann. Es ist aus Sicht IV völlig unerheblich, ob er seine 3 Finger wegen einem Böller, Autounfall oder einer Krankheit verloren hat. Aufgrund seines Alters und div. anderen Faktoren wird entschieden, ob dem Versicherten eine andere Arbeit zugemutet werden kann und falls ja, welche beruflichen Massnahmen dazu nötig sind. Man darf davon ausgehen, dass der Yogi in einer anderen Tätigkeit vollumfänglich arbeitsfähig sein wird und deshalb kaum eine relevante Erwerbseinbusse (mind. 40%) gegenüber heute erleiden wird. Dementsprechend hat er auch keinen Anspruch auf eine IV-Rente der AHV/IV, jedoch ev. auf berufliche Massnahmen wie Umschulung, Berufsberater etc.
Aus Sicht Unfallvers. dürfen Heilungskosten etc. nicht gekürzt werden. Jedoch wird er bei den Taggeldern Abstriche machen müssen, denn diese dürfen bei Grobfahrlässigkeit gekürzt werden. Andere Geldleistungen wie Integritätsentschädigung (3 Finger weg gibt einen Leistungsanspruch) etc. werden nicht gekürzt.
"Das grösste Geheimnis der Engländer ist, warum sie nicht auswandern." (E. Kishon)