Montag, 21. November 2011, gm/pli
Stellungnahme des FCZ zum Urteil der DisziplinarkommissionDer FC Zürich erachtet das Urteil der Disziplinarkommission (DK) der Swiss Football League (SFL) als einseitig und nicht ausgewogen. Die DK wirft dem Grasshopper Club als Heimmannschaft und Platzverantwortlichen schwerste Versäumnisse vor. Konkret hat die DK folgende Mängel festgestellt (Zitate aus der Urteilsbegründung):
„Nach meiner Einschätzung waren klar zu wenig Einsatzkräfte am Einsatzort.“ (Sicherheitsschef der SFL)
„Im Beweisverfahren konnte erstellt werden, dass die Abschrankungen leicht überwindbar sind. FCZ-Fans konnten sich problemlos um den Zaun herum in den angrenzenden Sektor begeben. Dass das Stadion von der Liga abgenommen ist, vermag die mangelhafte Abschrankung nicht zu rechtfertigen, weil dem Klub immer noch die Pflicht obliegt, sie für diesen Fall mit Sicherheitspersonal zu bewachen.“
„Bei einem Hochrisikospiel muss denn auch vom Heimklub erwartet werden können, dass er einen mangelhaften Trennzaun mindestens mit einem Riegel an Sicherheitspersonal verstärkt. GC hat dies im vorliegenden Fall unterlassen und so letztlich die Petardenwürfe erst ermöglicht.“
„Was GC angeht, so haben dessen Fans mit einer orchestrierten Aktion in der 77. Minute die Fans des FCZ massiv provoziert, indem sie sich vermummt und gestohlene und verschmierte Fahnen der FCZ-Fans aufgehängt haben. Zwar sind Provokationen unter gegnerischen Fangruppen nicht à priori sportsfremder Natur, die Aktion hat jedoch das tolerierbare Mass deutlich überschritten. Den GC-Fans musste bewusst sein, dass sie damit Ausschreitungen durch die Zürcher Fans auslösen können. Sie ist verantwortungslos und dumm.“
„Was den FCZ angeht, so hat er sich keines relevanten Fehlverhaltens schuldig gemacht.“
„Was GC angeht, so hat er gegen Artikel 9 Absatz 1 des Sicherheitsreglements der SFL verstossen, in dem er den Trennzaun des Gästesektors unzureichend überwacht hat. Ausserdem hat er nach Einschätzung des Sicherheitsdelegierten „klar zu wenig“ (Zeugenaussage) Sicherheitspersonal aufgestellt.“
„Die Verstösse von GC gegen die Artikel 9 und 10 des Sicherheitsreglements wiegen äusserst schwer. Die beiden Artikel enthalten Verstösse von zentraler Bedeutung für die Sicherheit im Stadion. Dass ein Hochrisikospiel angepfiffen wird, ohne dass das notwendige Sicherheitspersonal im Stadion ist, ist ein unerträglicher Gedanke. Die Zuschauer vertrauen darauf, dass der Heimklub ihre Sicherheit garantiert.“Obwohl der FC Zürich die Erfolgschancen für einen Rekurs für intakt hält, hat der Verein beschlossen, darauf zu verzichten. Der Verein behält sich weiter vor, gegenüber den Verantwortlichen Schadenersatz-Ansprüche geltend zu machen.
Abschliessend möchte der FC Zürich betonen, dass er das Verhalten der fehlbaren Personen auf das Schärfste verurteilt und alles daran setzen wird, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.
http://www.fcz.ch/profis/news_detail.htm?id=1469