Internet-Pranger: Der falsche Weg

Diskussionen zum FCZ
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ganzodergarnöd
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon ganzodergarnöd » 30.08.11 @ 23:45

Eine private Internetfahndung aufgrund des Abfeuern eines Böllers ist nüchtern betrachtet sicherlich nicht gerechtfertigt beziehungsweise verhältnismässig. Streng gesehen kann man in diesem Fall von versuchter Körperverletzung sprechen, auch wenn das für meine Begriffe schon ziemlich abwegig ist, da sicherlich niemand Böller abfeuert (abfeuert, nicht gezielt gegen jemandem wirft, was in diesem Fall ja auch nicht passiert ist) oder Fackeln zündet (zündet, nicht wirft!), um irgendjemanden zu gefährden, schon gar nicht die eigenen Leuten in der Kurve.

Aber einfach mal davon ausgegangen, dass die Absicht des Täters wirklich die war, irgendjemanden zu verletzen: Um die Verhältnismässigkeit der Onlinefahndung des FCZ zu wahren, müsste konsequenterweise also ab jetzt die SBB, jeder Nachtclub etc. nach den Tätern (versuchter) Körperverletzung online fahnden. Das Internet und die Zeitungen wären wohl nach dem ersten Wochenende völlig überladen mit Bildern. Fakt ist doch einfach, dass zur Zeit jedes Mittel gebilligt wird, um der Öffentlichkeit irgendwelche "Hooligans" zu präsentieren.

Was für perverse Züge die hysterische Onlinefahnderei nach Fussballfans (und nur nach Fussballfans) angenommen hat, zeigt sich ja im Beispiel des FCZ ziemlich gut, der nicht nur nach dem Täter sondern sogar noch nach dessen "Helfer" gefahndet hat, also wegen "Beihilfe zur versuchten Körperverletzung".
au wennis i mim Dialekt gschrebe han, om was gods do schlossendlech dasesch s GC Forum ond nüd anders. ech ontertötze de Club sit vellne johre i jedem spel im Stadion. send froh om jede treui fan ond schissed of Dialekt.


Roger Kundert
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon Roger Kundert » 30.08.11 @ 23:59

Interessanterweise müsste man diese Diskussion in den Präsi-Thread verlangen, ist er doch als letzte Instanz für diese Internet-Fahnung verantwortlich.

Erstaunlicherweise halten sich die üblichen Canepa-Befürworter in dieser Frage sehr zurück.

Eines möchte ich abschliessend festhalten.

Canepa fühlt sich als Präsident des FCZ für die Fussballveranstaltungen im Letzigrund verantwortlich. Er hat als letzte Instanz die Internet-Fahndung bewilligt.

Wahrscheinlich emotionell geprägt, auch weil er genug davon hat. Ich glaube, dass die Laisser-faire-Mentalität auch in der Schweiz dem Ende entgegen geht.

Wer an meine Party kommt, soll sich an meine Grundsätze halten; insofern hat Cillo nicht unrecht, auch wenn er sich weit aus dem Fenster lehnt.

Cillo, sempre uno di noi, Curva Est Zurigo.


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Kampfsau
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon Kampfsau » 31.08.11 @ 7:50

Demokrit hat geschrieben:Vielleicht auch einmal das Hirn einschalten bevor immer die bösen Polizisten und andere Autortitätspersonnen als Fachos abgestempelt werden.

http://sportbild.bild.de/SPORT/fussball/2011/08/26/georg-koch-spricht-ueber-seine-leidensgeschichte/der-boeller-hat-alles-kaputt-geknallt.html


Haben wahrscheinlich alle obenstehendes Posting übersehen! Dieses Posting beantwortet den ganzen Thread!
sürmel hat geschrieben:Die Lehre der Woche: "nänned eues Chind nöd Levi Max, sus därfs nöd uf de Spielplatz".

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Dr. Zoidberg
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon Dr. Zoidberg » 31.08.11 @ 9:40

Also, schauen wir uns das Ganze mal genauer an: Gefährdung von Leib und Leben.
Gefährdung: Es besteht eine Gefahr. Es ist soweit richtig das im Zürcher Fall durch die Böller niemand verletzt oder getötet wurde, es bestand aber die Gefahr.
Leib und Leben: Richtig, niemand wurde getötet. Und es müsste wirklich sehr unglücklich laufen, damit jemand durch einen zugeworfenen Böller stirbt. Damit habe wir das "Leben" abgedeckt. Was ist jetzt mit dem "Leib" lieber Sub? Bestand durch den Böller keine Gefahr auf ernsthafte körperliche Schäden (Siehe den Fall Koch)?
Nach meiner Meinung liegt also sehrwohl eine Gefährdung von Leib und Leben vor. Ob der FCZ selbst einen Internetpranger führen darf, ist wieder eine andere Diskusion.

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Dini Mueter
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon Dini Mueter » 31.08.11 @ 11:49

Dr. Zoidberg hat geschrieben:Also, schauen wir uns das Ganze mal genauer an: Gefährdung von Leib und Leben.
Gefährdung: Es besteht eine Gefahr. Es ist soweit richtig das im Zürcher Fall durch die Böller niemand verletzt oder getötet wurde, es bestand aber die Gefahr.
Leib und Leben: Richtig, niemand wurde getötet. Und es müsste wirklich sehr unglücklich laufen, damit jemand durch einen zugeworfenen Böller stirbt. Damit habe wir das "Leben" abgedeckt. Was ist jetzt mit dem "Leib" lieber Sub? Bestand durch den Böller keine Gefahr auf ernsthafte körperliche Schäden (Siehe den Fall Koch)?
Nach meiner Meinung liegt also sehrwohl eine Gefährdung von Leib und Leben vor. Ob der FCZ selbst einen Internetpranger führen darf, ist wieder eine andere Diskusion.

Natürlich, ausserdem ist "Gefährdung von Leib und Leben" ein juristischer Ausdruck. Nur weil keine Absicht erkennbar ist, jemanden zu töten, heisst der Straftatbestand trotzdem so: http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a128a.html

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sub
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Re: Internet-Pranger: Der falsche Weg

Beitragvon sub » 31.08.11 @ 11:58

Die Frage ist dann wohl, und im Unterschied zum schiessen mit einer Waffe, ob ein Böller werfen, als ANGRIFF auf Leib und Leben gewertet werden kann. Aber egal.
Bei dieser Auslegung könnte man jeden Autofahrer welcher bisschen knapp bremst am Fussgängerstreifen einem ANGRIFF auf Leib und Leben bezichtigen. Die Tatwaffe Böller wird dann einfach durch die Tatwaffe Auto ersetzt.
Dä chunnt no!


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