Eine private Internetfahndung aufgrund des Abfeuern eines Böllers ist nüchtern betrachtet sicherlich nicht gerechtfertigt beziehungsweise verhältnismässig. Streng gesehen kann man in diesem Fall von versuchter Körperverletzung sprechen, auch wenn das für meine Begriffe schon ziemlich abwegig ist, da sicherlich niemand Böller abfeuert (abfeuert, nicht gezielt gegen jemandem wirft, was in diesem Fall ja auch nicht passiert ist) oder Fackeln zündet (zündet, nicht wirft!), um irgendjemanden zu gefährden, schon gar nicht die eigenen Leuten in der Kurve.
Aber einfach mal davon ausgegangen, dass die Absicht des Täters wirklich die war, irgendjemanden zu verletzen: Um die Verhältnismässigkeit der Onlinefahndung des FCZ zu wahren, müsste konsequenterweise also ab jetzt die SBB, jeder Nachtclub etc. nach den Tätern (versuchter) Körperverletzung online fahnden. Das Internet und die Zeitungen wären wohl nach dem ersten Wochenende völlig überladen mit Bildern. Fakt ist doch einfach, dass zur Zeit jedes Mittel gebilligt wird, um der Öffentlichkeit irgendwelche "Hooligans" zu präsentieren.
Was für perverse Züge die hysterische Onlinefahnderei nach Fussballfans (und nur nach Fussballfans) angenommen hat, zeigt sich ja im Beispiel des FCZ ziemlich gut, der nicht nur nach dem Täter sondern sogar noch nach dessen "Helfer" gefahndet hat, also wegen "Beihilfe zur versuchten Körperverletzung".