Big Brother @ Hardturm-Stadion

Diskussionen zum FCZ
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Züri 9
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Beitragvon Züri 9 » 15.03.07 @ 19:25

und mich würde wunder nehmen, um wie viel % der bierabsatz im stadion gesunken ist...
"Und der Haifisch der hat Tränen, und die laufen vom Gesicht. Doch der Haifisch lebt im Wasser, so die Tränen sieht man nicht."


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draganm
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Beitragvon draganm » 15.03.07 @ 20:08

Ich stand Gestern ganz oben bei dem "Bier"stand. Neben mir stand eine Zeit lang ein junger Man mit hochgezogener Kapuze und Springerstiefel. Hab mir nichts dabei gedacht....als ich den mühsamen weg Richtung Toilette in Angriff nahm, sah ich den jungen Mann mit Landolt's Schosshündchen reden. Bei genaueren Betrachtung fiel mir auf, dass auch der junge Mann eine Stöpsel im Ohr hatte......Sowas finde ich weitaus schlimmer, als die die offensichtlich ihrer "Arbeit" nachgehen.......Die Spitzel sind unterwegs......Lächerlich
Zürich - Skopje

TRC
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Beitragvon TRC » 15.03.07 @ 20:13

zweifelhafte stasi methoden beim fcz, nicht zum erstenmal.

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Kid
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Beitragvon Kid » 15.03.07 @ 20:26

draganm hat geschrieben:Ich stand Gestern ganz oben bei dem "Bier"stand. Neben mir stand eine Zeit lang ein junger Man mit hochgezogener Kapuze und Springerstiefel. Hab mir nichts dabei gedacht....als ich den mühsamen weg Richtung Toilette in Angriff nahm, sah ich den jungen Mann mit Landolt's Schosshündchen reden. Bei genaueren Betrachtung fiel mir auf, dass auch der junge Mann eine Stöpsel im Ohr hatte......Sowas finde ich weitaus schlimmer, als die die offensichtlich ihrer "Arbeit" nachgehen.......Die Spitzel sind unterwegs......Lächerlich


Genauso wie in Luzern. Die Ärsche dachten sie können Blaue Pullis und Jeansjacken anziehen und wären dann so richtig crazy-undercover. Und ihr Stöpseli hält man dann wohl für iPod-Kabel. Ein Typ mit Helm und Gummischrot und Köter und Gewehr und Pfefferspray usw. finde ich weniger schlimm als diese Möchtegern C.S.I Agenten die getarnt irgendwo in der Kurve rumlatschen. Beim Spiel FCS - FCZ sahen wir den Penner dann am HB. Hatte so ein Rundum-Sonnenhut an und eine Digicam umgebunden, so à la ich bin ein unschuldiger Tourist. Nachdem eine unbekannte (*hihi*) Person ein Foto von ihm gemacht hat, ist der total ausgeflippt. Von wegen mit auf's Revier, wie heisst du, was ist dein Beruf, wie ist deine Handynummer, wieviele Haare hast du am Sack blablabla. Wenn die uns filmen bzw. Fotos machen, wieso scheissen sie sich dann ein, wenn sie selber mal auf einem Föteli sind?
PS: Wir wissen sogar wie die Sau heisst. Aber ebe, keinäme im Forum ;)

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Züri 9
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Beitragvon Züri 9 » 15.03.07 @ 21:25

bepunkt hat geschrieben:Kürzlich habe ich in einer Bar einen Typ kennengelernt, der von der Sicherheitsfirma im Hardturm jeweils angestellt ist um diese Aufnahmen zu machen. Auf die Legalität angesprochen, hat er gemeint, dass die Aufnahmen zu machen absolut legal ist (Stadion Privatgrund, blabla), jedoch ist die Aufbewahrung der grosse rechtliche Graubereich und die Vernichtung der Bänder sei bei ihnen vermutlich so ungenügend dokumentiert, dass sie sich hier wohl auf sehr dünnem Eis bewegen würden.

Tja, soweit so gut, aber was kann man tun dagegen?


Also wenn videoaufnahmen im stadion gemacht werden, muss das auch klar vor dem stadion deklariert werden, oder täusch ich mich da?
hab jedenfalls noch keinen entsprechenden hinweis an den eingängen gefunden...
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Züri 9
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Beitragvon Züri 9 » 15.03.07 @ 22:00

aus: http://www.datenschutz.ch/publikationen/2006_datenschutzrecht_sport%20.pdf


Der Einsatz von Videotechnologie hat in den letzten Jahren sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich sehr stark zugenommen.

Seit die Aufnahmen digitalisiert werden, ist die Handhabung dieser Technologie einfach geworden. Bilder und Daten lassen sich leicht kopieren, austauschen und mit anderen Daten verknüpfen.

Sobald auf diesen Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar werden, handelt es sich um eine Bearbeitung von Personendaten, die den Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu entsprechen hat.

Der Einsatz der Videotechnologie erfolgt im Rahmen von Sicherheitsmassnahmen insbesondere zur Überwachung von Stadien, Zuschaueransammlungen oder spezifischen Zu- und Ausgangsbereichen. Dabei werden mobile und feste Videogeräte eingesetzt. Soweit Geräte für eine rein observierende Überwachung eingesetzt werden, um beispielsweise Zuschauerströme zu überwachen und keine Identifikation von Einzelpersonen möglich ist, liegt kein datenschutzrelevanter Sachverhalt vor.

Allerdings zeigt sich, dass mit dieser Form der Überwachung mittels neuer technischer Einrichtungen – mittels Zoom- und Bildauflösungsmöglichkeiten – vermehrt auch Personen betroffen sein können.


Die dissuasive Videoüberwachung wird präventiv eingesetzt, um
Personen beobachten zu können und allenfalls bei einem deliktischen Verhalten auch überführen zu können. Diese Überwachung richtet sich in der Regel auf eine Vielzahl von unbestimmten Personen, die sich im überwachten Raum befinden. Da sie auf die Erkennbarkeit und Bestimmbarkeit von Personen ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Eingriff in die persönliche Freiheit. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten. Im Vordergrund steht die Rechtmässigkeit dieser Überwachungsmassnahmen gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen, bei denen weder ein konkreter Tatverdacht noch ein bestimmtes deliktisches Verhalten vorliegt. Soweit öffentliche Organe hier tätig werden, ist eine entsprechende formellgesetzliche Rechtsgrundlage notwendig.

Für privatrechtlich handelnde Organisationen ist ein Rechtfertigungsgrund
Voraussetzung. Des Weiteren ist bei der präventiven Überwachung die
Regelung der Verwendung und Aufbewahrung im Einzelnen zu regeln,
damit die Voraussetzungen der Verhältnismässigkeit und der Zweckbindung
der Datenbearbeitungen gewährleistet ist.


Die Videoüberwachung muss ein geeignetes Mittel zur Zweckerfüllung
– Verhinderung von Gewaltsausschreitungen – darstellen. Zudem
kommt eine Überwachung nur in Frage, wenn nicht weniger einschneidende
Massnahmen wie vermehrtes Sicherheitspersonal, Eingangskontrollen,
Trennung von Fangruppen etc. zum gleichen Erfolg führen.
Im Sinne
der Verhältnismässigkeit ist eine zeitlich und örtlich begrenzte Überwachung
angebracht.

Durch technische Massnahmen ist zu verhindern, dass die Bilddaten
manipuliert und verändert werden können (Integrität). Werden die Bilder
aufgezeichnet, ist deren Aufbewahrungsdauer beziehungsweise Löschung
zu regeln. Eine Weitergabe der Aufzeichnungen an die Strafuntersuchungsbehörden ist nur im Rahmen der Einleitung eines Strafverfahrens möglich und hat unverzüglich zu erfolgen. Die dissuasive Videoüberwachung ist aus Gründen der Transparenz für die betroffenen Personen durch entsprechende Hinweise erkennbar zu machen, bevor sie den Aufnahmebereich betreten.


Die Frage der Verhältnismässigkeit impliziert auch, dass der Einsatz
der Überwachungsmassnahme im Rahmen eines Sicherheitskonzepts erfolgt, das auch den Schutz der betroffenen Person umfasst. In diesem Sinne ist eine Videoüberwachung in diesem Zusammenhang, die lediglich
Aufzeichnungen vornimmt, ohne gleichzeitig ein aktives Handlungsdispositiv
zum Schutz der betroffenen Personen beispielsweise vor Gewaltauswirkungenzu umfassen, zum vornherein nicht geeignet, um einen Eingriff in die persönliche Freiheit zu rechtfertigen.
Deshalb stellt sich auch die Frage nach einer Garantenstellung desjenigen, der eine Videoüberwachung einsetzt.

Unter Umständen könnte er zur Verantwortung gezogen werden, wenn er mittels Videoüberwachung einen Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Person vornimmt, aber nichts vorkehrt, um beispielsweise bei den dadurch beobachteten Delikten die körperliche Integrität der überwachten Personen zu schützen.
Zuletzt geändert von Züri 9 am 15.03.07 @ 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
"Und der Haifisch der hat Tränen, und die laufen vom Gesicht. Doch der Haifisch lebt im Wasser, so die Tränen sieht man nicht."

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Mostowoj
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Beitragvon Mostowoj » 15.03.07 @ 23:22

Kid hat geschrieben:Beim Spiel FCS - FCZ sahen wir den Penner dann am HB. Hatte so ein Rundum-Sonnenhut an und eine Digicam umgebunden, so à la ich bin ein unschuldiger Tourist. Nachdem eine unbekannte (*hihi*) Person ein Foto von ihm gemacht hat, ist der total ausgeflippt. Von wegen mit auf's Revier, wie heisst du, was ist dein Beruf, wie ist deine Handynummer, wieviele Haare hast du am Sack blablabla. Wenn die uns filmen bzw. Fotos machen, wieso scheissen sie sich dann ein, wenn sie selber mal auf einem Föteli sind?
PS: Wir wissen sogar wie die Sau heisst. Aber ebe, keinäme im Forum ;)


Wär noch geil die Spitzel mit dem Stöpsel im Ohr zu fotografieren und dann das Foto ins Forum zu stellen.


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