man könnte gegen den landolt strafanzeige wegen vergewaltigung (weil er die fankultur permanent vergewaltigen will) einreichen, hätte etwa die gleichen erfolgsschanzen wie seine anzeige.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a190.html
damit brandstiftung (art. 221 stgb) gegeben ist, braucht es
1. die verursachung einer feuersbrunst (bundesgericht: damit eine solche gegeben ist, genügt nicht jedes unbedeutende feuer, der brand muss sich in solcher stärke entfachen, dass er vom urheber nicht mehr bezwungen werden kann).
zusätzlich zur feuersbrunst (1.) braucht es
2. die herbeiführung einer gemeingefahr
oder 3. den schaden eines andern.
villeicht rechnet mal ein journalist (damit scheiden alle, die für den blick arbeiten aus) nach, was die sinnlose beschäftigung der staatsanwaltschaft kostet...
und noch dies: dass feuer im stadion verboten ist, tut für stgb 221 überhaupt nichts zu sache
will ja keineswegs den baslern helfen, aber der landolt haut einfach wieder mal gewaltig über die stränge...
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a221.html