Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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Partisan
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Beitragvon Partisan » 28.03.07 @ 16:57

Bei EM-Spielen mit hohem Risiko könnte auch Frankreich die Schweizer Polizei unterstützen.

Quelle: Tages-Anzeiger Online, Mittwoch, 28. März 2007, 16:07
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 35557.html

Für die Euro 2008 können die Schweizer Polizeien bei Bedarf Verstärkung nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Frankreich beiziehen.

Mit Deutschland gebe es bereits einen Zusammenarbeitsvertrag, erklärte Martin Jäggi, Leiter des Projekts öffentliche Sicherheit Euro 2008, am Rande einer Fachtagung heute in Zürich. Jetzt gehe es darum, auch mit Frankreich eine Vereinbarung zu treffen. Dies werde nach der französischen Präsidentenwahl im Mai der Fall sein.
Inwiefern die Sicherheitskräfte in der Schweiz Verstärkung aus dem Ausland benötigen, hängt nicht zuletzt von der Auslosung im nächsten Dezember in Luzern ab. Dann wird bekannt, welche Mannschaften an der EM in Basel, Zürich, Bern und Genf spielen.

Informationsaustausch

Veranstaltet wurde die Fachtagung in Zürich von der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus. Dabei ging es vor allem um den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Sicherheitsverantwortlichen von Bund, Kantonen und Städten.

Ein weiterer Schwerpunkt waren die Lehren aus der Fussball-WM im letzten Jahr in Deutschland. Teilprojektleiter Jäggi erklärte, dass die Schweiz Sicherheitskonzepte von Deutschland übernehmen werde. So soll sich die Polizeiarbeit an der 3-D-Philosophie orientieren. Diese beinhaltet Dialog, Deeskalation und Durchgreifen.
Das Budget von Bund und Kantonen für die öffentliche Sicherheit beläuft sich auf rund 65 Millionen Franken. Der Anteil der Kantone beträgt 28 Millionen. Das Gesamtbudget beinhaltet Reserven von 10 Millionen für allfällige polizeiliche Verstärkungen aus dem Ausland. Die Austragungsstädte haben eigene Sicherheitsbudgets.

Vorkehrungen gegen Hooligans

Falls die Schweiz für Spiele mit hohem Risiko Unterstützung aus Frankreich und Deutschland braucht, schicken diese Länder nicht nur ordentliche Polizeibeamte, sondern auch Szenekenner. Diese Spezialisten kennen Namen, Wohnort und Verhalten von Hooligans.
Um Gewalttätige von den Stadien fernzuhalten, verfügen die Schweizer Sicherheitskräfte seit Anfang 2007 über neue Instrumente: Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam. Personen mit entsprechenden Auflagen werden von der elektronischen Datenbank Hoogan erfasst. (rom/sda)


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Beitragvon Partisan » 30.03.07 @ 11:35

Hooligan-Gesetz: Beschwerde in Basel

Quelle: Tages-Anzeiger Online, Freitag, 30. März 2007, 09:55
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/736228.html

Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein am Freitag mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.

In Baselland sei zudem die zwingend vorgeschriebene richterliche Überprüfung von Präventivhaft nicht gewährleistet. Demgegenüber hält der Verein fest, dass nur Massnahmen rechtens seien, die im Gesetz vorgesehen sind. Kantonsüberschreitende Rayons oder Hausbesuche durch die Polizei gehörten «definitiv nicht dazu».

Gegen die Baselbieter Verordnung sei im Januar Beschwerde erhoben und im März die Begründung nachgereicht worden. Im Kanton Basel-Stadt könne die Verordnung dagegen nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen, wo die Verordnung jedoch noch nicht publiziert worden sei.

Die Bekämpfung des Hooliganismus ist auf Bundesebene im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) geregelt, das von der eidgenössische Räten 2006 entsprechend revidiert wurde. Vorgesehen sind etwa der Eintrag von Randalierern in einem nationalen Informationssystem, eine Meldepflicht oder Rayonverbote. (grü/sda)

macau
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Beitragvon macau » 31.03.07 @ 15:41

[quote="Partisan"]Hooligan-Gesetz: Beschwerde in Basel

http://www.nachrichten.ch/detail/271522.htm

http://www.aargauerzeitung.ch/pages/ind ... =101525502


siehe auch http://www.referendum-bwis.ch

******

Am 23. Mai 2007 ab 20 Uhr findet in der roten Fabrik eine öffentliche Dabatte zum Thema "Abbau der Grundrechte bei Sportveranstaltungen" statt.

Auf dem Podium sind u. a. Ruben Schönenberger (Pressesprecher Referendum BWIS), Manuela Schiller und Nationalrat Daniel Vischer vorgesehen.


http://www.grundrechte.ch/

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Beitragvon Partisan » 04.04.07 @ 18:12

Bundesrat will den Lauschangriff

Quelle: Tages-Anzeiger Online, Mittwoch, 04. April 2007, 15:23
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/738031.html

Trotz heftiger Kritik von links und rechts hält der Bundesrat daran fest, dass Ermittler bei der Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten künftig tief in die Privatsphäre eindringen dürfen.

Die Revision des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass bei einem konkreten Verdacht als letzte Massnahme auch Lauschangriffe angeordnet werden können: Wanzen sollen in Privaträumen installiert, Post, Telefon, Mail und Computer von Verdächtigen überwacht werden dürfen. Diese Absicht war in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen: SVP, SP, Grüne sowie Datenschützer lehnten die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) rundweg ab. Die Kantone, FDP und CVP stimmten zwar im Grundsatz zu, äusserten aber ebenfalls Bedenken.

Eine Schwarz-Weiss-Frage

Er habe dieses Vernehmlassungsresultat erwartet, sagte Bundesrat Blocher vor den Medien. Wer für die Innere Sicherheit verantwortlich sei, halte die Möglichkeit eines Lauschangriffs für nötig, wer gegenüber allen Eingriffen in die Grundrechte misstrauisch sei, lehne diese Massnahme ab.


In dieser Situation könne man keine Kompromisse machen, sagte Blocher. Es handle sich um eine «Schwarz-Weiss-Frage», über die letztlich das Volk entscheiden werde. Der Anwendungsbereich dieser präventiven Informationsbeschaffung auf Verdacht hin sei auf Terrorismus, Spionage und Massenvernichtungswaffen beschränkt.

Niemals im Zweifelsfall

Das Verfahren für die Genehmigung eines Lauschangriffs sei nach der Kritik in der Vernehmlassung noch einmal präzisiert worden, sagte Blocher. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) müsse dem Bundesverwaltungsgericht einen Antrag stellen. Dieses prüfe die Rechts- und Ermessensfrage.
Wenn das Gericht diese Frage bejahe, komme das Gesuch zum Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), also zu ihm, sagte Blocher. Bejahe auch er das Gesuch, begrüsse er den Chef des Verteidigungsdepartementes (VBS), derzeit Samuel Schmid. Stimme auch dieser zu, werde der Lauschangriff durchgeführt.

Wenn auch nur eine Instanz die Notwendigkeit der Intervention verneine, sei die Sache «gestorben», sagte Blocher. Das sei ein grosses Entgegenkommen an die kritischen Vernehmlasser, auch an seine SVP. Dass dieses mehrstufige Verfahren auch die Bedenken der SP und der Grünen ausräume, glaube er allerdings nicht.

Blocher zeigte sich überzeugt, dass die Überwachungsmassnahmen nur in sehr wenigen und niemals in Zweifelsfällen ergriffen werden. Die Schweiz bleibe ein «extrem rechtsstaatliches Land» und werde auch ausländischen Druckversuchen nicht nachgeben. Wer Opfer eines Lauschangriffs geworden sei, werde nachträglich informiert.

Vertiefte Begründung folgt

Nach jedem Terroranschlag komme der Ruf nach Präventionsmassnahmen, sagte Blocher. Die Bedrohung habe nicht abgenommen. Deshalb müsse der Gesetzgeber vorbeugend und im Interesse der Verbrechensbekämpfung die Grundlagen für ausserordentliche Massnahmen schaffen.
In der Botschaft, die das EJPD nun ausarbeite, werde die Notwendigkeit der BWIS-Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden. Zudem werde geprüft, ob der Begriff «Terrorimus» definiert werden müsse. Blocher zeigte sich eher abgeneigt, weil sich die Formen des Terrorismus ständig wandelten. (sbm/sda)

---

==> Für alle die sich fragen, was ein Artikel mit Themen "Lauschangriff" und "Terrorismus" hier zu suchen hat: Diese neuen Massnahmen werden mit dem BWIS, also dem "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" geregelt; in der Öffentlichkeit besser bekannt als "Hooligan-Gesetz", das gleichzeitig auch die "Hooligan-Datenbank" (HOGAN) beinhaltet.
Um was es bei diesem Gesetz letztlich ging, haben im letzten Frühling leider nur wenige Teile der Bevölkerung verstanden, man hatte nur noch die sogenannten *Ausschreitungen von Basel* vor Augen, damit wurde dieses Gesetz schliesslich verkauft.
Und wie das BWIS künftig angwendet wird, also ob vielleicht mal ganz salopp gesagt auch "normalen" Fussballfans oder doch nur "Terroristen" das Handy abgehört wird, weiss niemand so ganz genau - oder will niemand was genaues dazu sagen. Der letzte Absatz des obigen Artikels ist hier aufschlussreich, ich zitiere nochmals:

In der Botschaft, die das EJPD nun ausarbeite, werde die Notwendigkeit der BWIS-Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden. Zudem werde geprüft, ob der Begriff «Terrorimus» definiert werden müsse. Blocher zeigte sich eher abgeneigt, weil sich die Formen des Terrorismus ständig wandelten.

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Beitragvon Safari » 04.04.07 @ 20:47

Partisan hat geschrieben:==> Für alle die sich fragen, was ein Artikel mit Themen "Lauschangriff" und "Terrorismus" hier zu suchen hat: Diese neuen Massnahmen werden mit dem BWIS, also dem "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" geregelt; in der Öffentlichkeit besser bekannt als "Hooligan-Gesetz", das gleichzeitig auch die "Hooligan-Datenbank" (HOGAN) beinhaltet.
Um was es bei diesem Gesetz letztlich ging, haben im letzten Frühling leider nur wenige Teile der Bevölkerung verstanden, man hatte nur noch die sogenannten *Ausschreitungen von Basel* vor Augen, damit wurde dieses Gesetz schliesslich verkauft.
Und wie das BWIS künftig angwendet wird, also ob vielleicht mal ganz salopp gesagt auch "normalen" Fussballfans oder doch nur "Terroristen" das Handy abgehört wird, weiss niemand so ganz genau - oder will niemand was genaues dazu sagen. Der letzte Absatz des obigen Artikels ist hier aufschlussreich, ich zitiere nochmals:

In der Botschaft, die das EJPD nun ausarbeite, werde die Notwendigkeit der BWIS-Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden. Zudem werde geprüft, ob der Begriff «Terrorimus» definiert werden müsse. Blocher zeigte sich eher abgeneigt, weil sich die Formen des Terrorismus ständig wandelten.


Schon interessant, hat damals nicht viele gekümmert und scheint auch heute niemanden (mehr) zu interessieren. Dabei stehen wir mit dem "Hooligan-Gesetz" (resp. BWIS) noch ganz am Anfang. Kommt alles erst noch, aber dann richtig chrätlig. Kann man hier alles nachlesen, steht alles in diesen Texten drin, die eigentlich mehr an George Orwell als an Gesetzgebung erinnern. Oder war das jetzt zu intellektuell? Aber ist wie mit atomaren Abfällen, oder dem *Feinstaub*; solange man nichts sehen oder riechen kann, geht's die Leute nix an. Oder doch..?

macau
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Beitragvon macau » 11.05.07 @ 17:49

Aus dem Amtsblatt des Kantons Zürich vom heute:

http://www.amtsblatt.zh.ch/pdf/tt/20070 ... =bookmarks

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Es wird eine Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen) (EV BWIS) erlassen.

II. Veröffentlichung der Verordnung in der Gesetzessammlung (OS 62, 119) und der Begründung im Amtsblatt.


Am Ende steht:

C. Zur Regelungsstufe

Die Zuständigkeitsregelung für den Vollzug durch die Polizei im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben hat auf Stufe einer Verordnung des Regierungsrates zu erfolgen. Bezüglich der richterlichen Instanz zur Uberprüfung der Anordnungen der Polizei (Haftrichterin oder Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich gemäss § 2) wird hingegen zu überprüfen sein, ob diese Festlegung in eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn zu überführen ist, wobei eine Ergänzung von § 21 a des Gerichtsverfassungsgesetzes im Vordergrund steht. Zur Umsetzung des kurzfristig in Kraft gesetzten Bundesrechts ist es hingegen auf Grund des Zeitbedarfs für den Gesetzgebungsprozess ungeachtet des Ergebnisses der erwähnten Uberprüfung unerlässlich, zunächst eine Grundlage auf Verordnungsstufe zu schaffen.

***

Die Überprüfung der Anordnungen der Polizei durch den Haftrichter ist auf Gesetzesstufe zu regeln (ohne spezielle Regelung wäre das Verwaltungsgericht zuständig).

Genau das gleiche Problem wie in Basel-Land (Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht) und Basel-Stadt (noch nicht publiziert).

Ich denke nicht, dass dieses Vorgehen (zuerst die Verordnung, dann das Gesetz) vom BUndesgericht toleriert wird (Verstoss gegen Art. 30 und 31 BV).

==============================

Am 23. Mai in der roten Fabrik:

"Die Hooligans" als Vorwand für neue Repression

http://www.bigbrotherawards.ch/2007/mai/

macau
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Beitragvon macau » 12.07.07 @ 19:17



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