Z hat geschrieben:Krönu hat geschrieben:Zhyrus hat geschrieben:Ich weiss nicht, ob ich dem zustimmen würde.
Ich finde es eher bizarr, dass man zuerst gegen den Gestaltungsplan dreimal vor Gericht ziehen kann und dann nach erfolgter Baubewilligung noch einmal dreimal, zumal offensichtlich nicht ein Hauch einer Chance für die Rekurse besteht. Das Leiterlispiel sollte auf einen "Strang" beschränkt sein.
Im Kt. AG kann man, meines Wissens, nach einem gescheiterten Rekurs nicht mehr rekurieren (die selbe Person). Ich denke das sollte man hier ebenfalls einführen.
Darum steht in Aarau auch das neue Stadion seid Jaaaaaaahren….
Ja weil das Bundergericht den Rekurierenden Recht gab. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.