bzgl instanzen, auszug der nzz letzter woche:
Beim Verwaltungsgericht handelt es sich um die zweite Instanz, die dritte und letzte Instanz wäre das Bundesgericht. Beim gegenwärtigen Verfahren geht es um den Gestaltungsplan: Erst wenn dieser rechtskräftig ist, wird eine Baubewilligung erteilt, die dann erneut über drei Instanzen angefochten werden kann. Dies macht total sechs juristische Hürden, von denen «Ensemble» die erste genommen hat. Das Projekt umfasst ein Stadion für 18 000 Zuschauer, eine Genossenschaftssiedlung mit gemeinnützigen Wohnungen und zwei Hochhäuser.