sub hat geschrieben:Die Frage ist dann wohl, und im Unterschied zum schiessen mit einer Waffe, ob ein Böller werfen, als ANGRIFF auf Leib und Leben gewertet werden kann. Aber egal.
Bei dieser Auslegung könnte man jeden Autofahrer welcher bisschen knapp bremst am Fussgängerstreifen einem ANGRIFF auf Leib und Leben bezichtigen. Die Tatwaffe Böller wird dann einfach durch die Tatwaffe Auto ersetzt.
Der Unterschied macht die Grösse der Gefahr und ein allfälliger Vorsatz. Wenn Du aus Unachtsamkeit knapp am Fussgängerstreifen bremst, trifft dieser Straftatbestand sicherlich nicht zu. Ausserdem kennt der Strassenverkehr eine Reihe von speziellen Gesetzen, welche im Normalfall angewendet werden. Wenn Du nun aber einen Nachmittag lang in der Stadt rumkurvst, mit der Absicht Fussgänger zu erschrecken und möglichst knapp vor ihnen zu bremsen und beim zehnen Mal einen auf der Haube hast, ist es denkbar, dass die Anklage sich auf "Gefährdung von Leib und Leben" beruft, anstatt auf Strassenverkehrsgesetze.
Wenn Du nun eine Person mit einem Böller bewirfst, gehst Du das Risiko ein, dass diese bleibende Gehörschäden oder vielleicht auch eine Augenverletzung erleidet, was den Straftatbestand rechtfertigt. Soweit meine Einschätzung.