Beitragvon FC Zueri allez » 11.07.08 @ 13:08
Offizielle Verbandsmitteilung:
Die Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) hat heute Freitag den Klubs ihre Entscheide zu den Vorfällen anlässlich des Meisterschaftsspieles FC Basel-FC Zürich vom 2. Mai 2008 bekannt gegeben. Der FC Zürich muss u.a. wegen Fackelwürfen seiner Anhänger aus dem Gästesektor mitten ins Publikum in einem anderen Stadionsektor die ersten beiden Heimspiele der neuen Saison 2008/09 vor vollständig leeren Rängen austragen. Zudem wird der Klub mit Fr. 30'000 gebüsst. Der FC Basel muss für das Zünden von Pyro-Artikeln durch Heimfans Fr. 10'000 bezahlen.
Die Entscheide fielen aufgrund des Rapports des Sicherheitsdelegierten der SFL und eines Berichtes der Kantonspolizei Basel-Stadt unter Berücksichtung der schriftlichen Stellungnahmen der Klubs. Ausserdem wurden im Rahmen einer Verhandlung am 3. Juli 2008 die Aussagen von mehreren Zeugen berücksichtigt. Die TV-Bilder wurden zur Überprüfung ebenfalls heran gezogen.
Sachverhalt
Die Untersuchungen haben folgenden Sachverhalt ergeben: Bereits vor dem Spiel kam es im Umfeld des Stadions zu verbalen Auseinandersetzungen unter den gegnerischen Fangruppen. Es flogen Flaschen und Büchsen, die Polizei hatte die Lage jedoch unter Kontrolle. Im Stadion blieb es, mit Ausnahme einer abgefeuerten Knallpetarde aus dem Gästesektor, zunächst relativ ruhig. Allerdings wurden von den FCZ-Anhängern bereits Getränke in einen mit Famillien und normalen Fans gefüllten Basler Sektor geworfen.
Unmittelbar nach dem 2:0 für den FC Basel (21. Minute) wurden zunächst im Basler Sektor Fackeln und danach im Gästesektor Fackeln und eine Knallpetarde gezündet. Von Zürcher Anhängern wurden weiter zunächst zwei, dann weitere acht Fackeln mitten in die Basler Zuschauer in einen unterhalb gelegenen Sektor geworfen. Das Spiel wurde unterbrochen, aus dem beworfenen Sektor mussten rund 800 Personen evakuiert werden. In der zweiten Halbzeit wurden im Gästesektor nochmals Fackeln und Petarden gezündet. Schliesslich kam es nach dem Spiel beim Verlassen des Stadions zu teils grösseren Ausschreitungen zwischen den Zürcher Fans und der Polizei. Insgesamt wurden nach Angaben des Stadionbetreibers total 45 Personen verletzt, drei davon mussten hospitalisiert werden. Abschrankungen, Sitze, Glasscheiben, Toiletten und Verkaufsstände wurden zum Teil total zerstört.
Strafmass
Der FC Basel und der FC Zürich haften gemäss Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) für die Vorfälle, die durch die ihnen zurechenbaren Fans verursacht worden sind (Kausalhaftung). Für die Beurteilung wichtig sind zudem die Bestimmungen des Sicherheitsreglements der SFL, wonach der Heimklub für das gesamte Stadion alle unter den Umständen nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen muss. Zudem muss auch der Gastklub alles Zumutbare unternehmen, um Sachbeschädigungen oder Ausschreitungen seiner Anhänger zu vermeiden.
Aufgrund des unbestrittenen Sachverhaltes und der Stellungnahmen sowie des Sicherheitsrapportes kommt die Sicherheitskammer der Disziplinarkommission zum Schluss, dass dem FC Basel keine Mängel in der Organisation vorgeworfen werden können. Für das Zünden von Fackeln durch Basler Fans wird der Klub aufgrund der Kausalhaftung aber mit einer Busse von Fr. 10'000 belegt.
Im Fall des FC Zürich kommt die Sicherheitskammer zum Schluss, dass der Klub zwar grundsätzlich die reglementarischen Pflichten zur Vermeidung von Ausschreitungen erfüllt hat, aber weitere nötige und angezeigte Massnahmen nicht ergriffen hat, die aufgrund des Informationsstandes von einzelnen Verantwortlichen hätten ergriffen werden können. Weiter wiegen die Vergehen der FCZ-Anhänger schwer: Beim Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in gegnerische Fanksektoren ist das Gefährdungspotenzial enorm, die Gefahr einer Massenpanik hoch. Die Werfer haben in Kauf genommen, dass es Verletzte geben könnte.
Aufgrund dessen beurteilt die Sicherheitskammer die Sanktion von zwei Heimspielen vor vollständig leeren Rängen und eine Busse in Höhe von Fr. 30'000 für angezeigt. Diese Sanktionen liegen im Rahmen der bisherigen Praxis bei vergleichbaren Fällen. Schliesslich gibt es auch auf internationaler Ebene ähnlich gelagerte Entscheide: So schloss die UEFA den holländischen Klub Feyenoord Rotterdam wegen des Verhaltens seiner Fans anlässlich eines Auswärtsspiels für die Saison 2006/07 von sämtlichen UEFA-Wettbewerben aus. Dieser Entscheid wurde auch vom internationalen Sportschiedsgericht (TAS) in Lausanne gestützt.
Zuletzt geändert von
FC Zueri allez am 11.07.08 @ 13:12, insgesamt 2-mal geändert.