Unterschriftensammlung

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Jimbo J.
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Beitragvon Jimbo J. » 18.05.07 @ 16:09

Reto hat geschrieben:wo kann man den bogen abgeben?


kennsch lese?? Ide Kurve
VS 04
Hassli's Klon


Drogenkind
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Beitragvon Drogenkind » 18.05.07 @ 16:10

Reto hat geschrieben:wo kann man den bogen abgeben?


am besten einem der Unterschriftensammler im Extrazug oder am Derby. Andernfalls am Spiel beim Megaphon abgeben.

rökningdödar
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Beitragvon rökningdödar » 18.05.07 @ 17:15

Kampftrinker hat geschrieben:
Reto hat geschrieben:wo kann man den bogen abgeben?


kennsch lese?? Ide Kurve

Kannst Du eigentlich EINMAL eine normale Antwort geben? Soll man den Bogen in der Kurve auf den Boden werfen, oder kommst DU und holst ihn bei jedem ab oder wie oder was....kennsch anständig antworten, hä!??

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Z
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Beitragvon Z » 18.05.07 @ 17:28

selbstverständlich macht es sinn den verein anzugehen und seine tolrenz in sachen pyro zu fordern. der FCZ kann mit den FANS ein pyrokonzept entwickeln.
z.b. pyro kontrolliert hinter dem zaun abfackeln, jedoch nichts aufs feld und in einem gesunden mass..........FANS werden dafür im gegenzug nicht verzeigt und erhalten kein stadionverbot......

der SFV büsst anschliessend den FCZ. welcher die bussen mit den mehreinnahmen der überteuerten tickets begleicht.
einerseits schmollend, klar. (geld könnte man auch anderst ausgeben) andererseits zahlt man auch gerne, schliesslich reden wir vom 12 mann, und der kostet manchmal auch was.......
(ca. 400'000.- CHF / jahr => 1 jahreslohn schweizer profifussballer super league)

der FCZ hat hier die wahl zwischen repression/klassenkampf oder toleranz/harmonie!

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Herr Elsener
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Beitragvon Herr Elsener » 18.05.07 @ 23:30

Z hat geschrieben:selbstverständlich macht es sinn den verein anzugehen und seine tolrenz in sachen pyro zu fordern. der FCZ kann mit den FANS ein pyrokonzept entwickeln.
z.b. pyro kontrolliert hinter dem zaun abfackeln, jedoch nichts aufs feld und in einem gesunden mass..........FANS werden dafür im gegenzug nicht verzeigt und erhalten kein stadionverbot......

der SFV büsst anschliessend den FCZ. welcher die bussen mit den mehreinnahmen der überteuerten tickets begleicht.
einerseits schmollend, klar. (geld könnte man auch anderst ausgeben) andererseits zahlt man auch gerne, schliesslich reden wir vom 12 mann, und der kostet manchmal auch was.......
(ca. 400'000.- CHF / jahr => 1 jahreslohn schweizer profifussballer super league)

der FCZ hat hier die wahl zwischen repression/klassenkampf oder toleranz/harmonie!


nicht persönlich nehmen, aber das ist quatsch mit rahmsauce.

der verein kann sich unmöglich offiziell über ein bestehendes (anti-pyro) gesetz hinwegsetzen.
wenn schon, dann ein inoffizielles gentleman agreement bzgl. pyro.
nochmals: es macht null sinn, eine pyro erlaubnis beim club einzufordern, da der club für diesen teil nicht zuständig ist.

kann mal jemand den pyro-gesetzartikel hier posten? danke

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toxic avenger
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Beitragvon toxic avenger » 19.05.07 @ 9:25

http://www.football.ch/sfl/cm/Mitf_Gegenstaenden_dt.pdf

Quelle und nachfolgende Ausführungen: Fansicht.ch

2.2. Verstösse gegen das BG über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz)

Dieses Gesetz spielt natürlich vor allem im Zusammenhang mit Pyrotechnik eine Rolle. Doch wann genau liegt ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz vor?

Einfuhr: Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur mit einer Bewilligung des Bundes eingeführt werden. Beim Einführen von Pyro-Material aus dem Ausland ist deshalb Vorsicht geboten. (Art.9 Abs.2 Sprengstoffgesetz) Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 2.5 kg ohne Bewilligung eingeführt werden (Art.31 Abs. 2 Sprengstoffverordnung), ausgenommen am Boden knallendes Feuerwerk.

Verwendung: Es ist verboten, pyrotechnische Gegenstände, die für andere Zwecke bestimmt sind, zu Vergnügungszwecken zu verwenden (Art.15 Abs.5 Sprengstoffgesetz). Das Zünden von Militärrauch, Seenotfackeln etc. würde demnach ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz darstellen, denn i.d.R. dürfen diese Gegenstände nur unter besonderen Umständen (z.B. unter Aufsicht) gezündet werden. Anders verhält es sich mit pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken. Ein Abbrennen dieser Gegenstände stellt nur einen Verstoss gegen die Stadionordnung, nicht aber gegen das Sprengstoffgesetz dar! Allerdings verstösst es gegen die jeweiligen kommunalen allgemeinen Polizeiverordnungen. An Personen unter 18 Jahren dürfen allerdings auch diese Produkte nicht abgegeben werden.

Für Fans stellt sich die entscheidende Frage, ob T.I.F.O Fackeln als pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken oder zu gewerblichen Zwecken eingestuft werden. Nach Meinung von Fans handelt es sich nicht um eine übliche Siganlfackel, sie wurde gemäss Kennzeichnung zu folkloristischen Zwecken hergestellt. Gemäss Auskunft der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Dienstes für Analyse und Prävention beim Bundesamt für Polizei (fedpol) handelt es sich aber um einen pyrotechnischen Gegenstand zu gewerblichen Zwecken (G1) (Sprengstoffverordnung Art. 6). Damit brauche es für die Einfuhr auf jeden Fall eine Bewilligung, die Freigrenze von 2.5 kg gelte nicht.

Zusammenfassung.:

Abbrennen von Pyro, die nicht zu Vergnügunszwecken gedacht ist (z.B. Militärrauch, Seenotfackeln): Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz

Abbrennen von Pyro zu Vergnügungszwecken: Kein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz aber gegen die kommunale Polizeiverordnung. Folge: Busse in der Höhe von ca.900.-, kein Eintrag ins Strafregister
Herstellung: Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundes hergestellt werden. Wer selbstgebastelte Knaller, Fackeln etc. zündet, verstösst also in jedem Fall gegen das Sprengstoffgesetz!

Wer gegen das Sprengstoffgesetz verstösst, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass ihrer Meinung nach die Verwendung von Feuerwerk auch den Straftatbestand von Art. 224 und 225 StGB (Gefährdung durch Sprengstoffe, bei Personen- oder Sachschäden) erfüllen könne.

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toxic avenger
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Beitragvon toxic avenger » 19.05.07 @ 9:35

Ich habe schon am Luzern-Spiel unterschrieben. Die Sache als Ganzes ist einfach zu wichtig, als dass man an einem einzelnen Punkt herumhadern sollte.


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