Neues im Fall Muntwiler - CAS bestätigt Entscheid der SFL

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riot666
Döner-petzer
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Beitragvon riot666 » 02.05.07 @ 11:24

bayern hat geschrieben:also feindschaft hin oder her das regelwerk hat massive lücken und der entscheid der kommission war falsch

das einzig richtige wäre: ein wiederholungsspiel

genau aufgrund solcher beiträge, schätze ich dich, als einen der weniger basler in diesem forum! (das ist kein geschleime, sondern meine meinung...)
Burt hat geschrieben:Ich bin so schlecht da gibts gar kein stöhnen :)


wixer
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Beitragvon wixer » 02.05.07 @ 11:46

das regelwerk hat massive lücken und der entscheid der kommission war falsch

das einzig richtige wäre: ein wiederholungsspiel[/quote]


Siehst Du, hier liegt der Hund begraben: Es gibt nicht ein Regelwerk, es gibt deren zwei. Daher ist zu überlegen, welches Regelwerk angewandt wird, wenn ein Spieler in der NLA eingesetzt wird. Jenes der NLA oder jenes der 1. Liga.

Aber wenn Du von einem Regelwerk sprichts, quatscht Du völlig an der Materie vorbei.

bayern
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Beitragvon bayern » 02.05.07 @ 12:01

wixer hat geschrieben:das regelwerk

Daher ist zu überlegen, welches Regelwerk angewandt wird, wenn ein Spieler in der NLA eingesetzt wird. Jenes der NLA oder jenes der 1. Liga.

Aber wenn Du von einem Regelwerk sprichts, quatscht Du völlig an der Materie vorbei.


Danke
eben um die frage geht es
oder anders: 2 spieler des fcb hatten in der NLA je eine spielsperre abzusitzen, wurden aber an diesem spiel wo die sperre auslöste, verletzt,
und konnten etliche wochen nicht mehr in der NLA mitspiele, bauten sich aber in der U21 auf, und spielten trotz sprerre!!!

also zählt das regelwerk für natiA spieler in der 1.Liga nicht
aber das regelwerk für 1.Ligaspieler zählt in der natiA

logik wo???

so und nun schluss
müssen nun abwarten was entschieden wird

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Chartking
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Beitragvon Chartking » 02.05.07 @ 12:07

[quote="Jea"]also, anderes beispiel,

hand aufs herz... wie gesagt, wenn ein verein so dumm ist, sowas zu machen, sollen sie verdammt nochmal auch die konsequenzen tragen... im falle des fcz's würd ich genau das selbe sagen, auch wenn es mich nerven würde...[/quote]

Da wäre ich mir Dir einverstanden wenn die Reglemente klar wären, was sie in diesem Fall eben leider nicht sind. Wenn dem so wäre fände ich es richtig, wenn der "Täter" bestraft wird, nicht aber der zweite betroffene Club belohnt. Dabei spielt es keine Rolle ob es nun der FCB, der FCZ oder wer auch immer ist.
Wenn der liebe Gott gewollt hätte dass wir Wasser trinken hätte er nicht dreiviertel davon versalzen....

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kranke gedanke
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Beitragvon kranke gedanke » 02.05.07 @ 15:28

der fcb legt kein rekurs ein sondern eine beschwerde!!!

Ellegon
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Beitragvon Ellegon » 02.05.07 @ 15:35

Jea hat geschrieben:ein freund von dir zeigt einen typ an, welcher ihn die ganze zeit belästigt, zudem erzählt dir dein freund schon weiss ich wie lang davon und du fühlst dich genervt od. so... dann kannst du doch nicht auch anzeige erstatten, nur weil du im weitesten sinne auch etwas mitbekommen hast?


Falsches Beispiel. Die CAS in Lausanne akzeptiert anscheinend Einsprachen von mitbetroffenen Clubs. Ob dadurch andere Vereine auch gegen den Entscheid Aarau - St. Gallen rekurrieren könnte, weiss ich allerdings nicht.

Fakt ist, dass es Entscheide des SFV gibt, die sich auf 100% klare Reglemente beziehen. Das war der Fall beim 6. Ausländer des FCZ, und beim Torhüter von Aarau. Dann wiederum gibt es Fälle, wo die Reglemente eben nicht eindeutig sind. Das war z.B. beim Fall Xamax-FCB so. Laut Reglementen (so wie sie der FCB interpretierte), hätte Xamax das Spiel Forfait verlieren müssen, da sie es versäumten, das Spielfeld zu räumen. Der SFV schmetterte den Rekurs ab, weil sie nicht in den Spielbetrieb eingreifen wollten und da die Reglemente anscheinend die Forfait-Niederlage nicht zwingend vorschreiben. Der FCB verzichtete damals auf ein Weiterziehen des Rekurses. Rückblickend war vielleicht das schon ein Fehler.

Beim Fall Muntwiler ist es nun so, dass der FCZ nach dem Spiel die Chance sah, 2 Punkte am grünen Tisch zu bekommen. Dazu legten sie Rekurs ein. Das sehe ich als durchaus legitimen Schritt, den wohl alle Vereine tun würden. Und genauso sehen der FCSG und der FCB nun die Chance, die 2 Punkte am grünen Tisch wieder wegzubekommen (resp. im Falle von St. Gallen den Punkt zurückzubekommen). Und auch dassehe ich als legitimen Schritt, den wohl alle Vereine tun würden.

Es ist nun einmal so, dass die Meisterschaft sehr eng ist und es um viel geht (CL-Quali!). Und da sowohl der FCZ als auch der FCB viel Geld investieren, wollen sie einen möglichst hohen Ertrag. Da sind Gedanken wie "Sportlichkeit" nix wert. Wäre die sportliche Seite für den FCZ wichtiger, als die finanzielle, hätten sie keinen Rekurs eingelegt. Und wäre die sportliche Seite beim FCB wichtiger als die finanzielle, würden sie das Urteil nicht überprüfen lassen. Vermutlich sagt man sich bei Basel auch, dass man es letztes Jahr "sportlich" nicht getan hat, und dafür am Schluss schlecht belohnt wurde. Hätte man damals den Gang zum CAS gewagt und Recht bekommen, wäre Basel am Schluss Meister gewesen. Ob's nun einzig und alleine an den verlorenen 3 Punkten gegen Xamax liegt, ist dabei irrelevant.

Fussball ist heute leider Business. Und im Business versucht man meistens jede Chance zu nutzen. Deshalb glaube ich keine Sekunde, dass die Entscheide (und damit die Kritiken der Fans) in einer umgekehrten Situation anders wären...

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Marquis
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Beitragvon Marquis » 02.05.07 @ 15:41

Jea hat geschrieben:also, tschuldigung, aber habe noch nie von einem fall gehört, wo ein verein - welcher absolut nicht involviert ist - rekurs einlegen möchte ... ausser jetzt basel... (wie kann man nur auf so eine idee kommen... )


Hier die juristische Ratio:

"Basel wäre vorbereitet gewesen

Beim FC Basel dürfte der Entscheid der St. Galler Klubführung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen worden sein. Vor allem Bernhard Heusler, der Vizepräsident des Basler Vereins und Anwalt, hatte sich immer wieder zum Urteil geäussert und gefunden, dass sich die Disziplinarkommission zu stark nur auf einen Reglementsgrundsatz (Artikel 33, Ziffer 4 des Wettspielreglementes des Verbandes) ausgerichtet, die aber zum Reglement gehörenden Präzisierungen ausser Betracht gelassen hätte. Ausserdem war er stets überzeugt, dass «der FC St. Gallen als direkt beteiligter und betroffener Verein den Schritt vor den CAS» tun werde.

Hätten die Ostschweizer jedoch auf den Gang vor das CAS verzichtet, wären die Basler offensichtlich vorbereitet gewesen. Dann hätte der FC Basel das Urteil im Fall Muntwiler weitergezogen. Obwohl nicht Partei im Fall Muntwiler wäre ihm diese Möglichkeit trotzdem offengestanden. Denn gemäss bisheriger Praxis lässt der Sportgerichtshof Konkurrenzbeschwerden von betroffenen Parteien zu."

Quelle: SG-Tagblatt

Dass St. Gallen sowie Basel das Urteil der Disziplinarkommission der SFL weiterziehen ist nachvollziehbar; ausserdem: actio = reactio.
Pecunia non olet!


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