Beitragvon BigKahuna » 06.07.07 @ 13:15
Begründung für Urteil im «Fall Muntwiler»
Fast zwei Monate nach dem Urteil im «Fall Muntwiler» veröffentlichte der Internationale Sportgerichtshof CAS die Begründung für seinen Schiedsspruch, der die im Mai abgelaufene Saison der Axpo Super League entschied.
Zur Erinnerung: Die Swiss Football League (SFL) hatte das 0:0 vom 1. April zwischen dem FC Zürich und dem FC St. Gallen in einen 3:0-Forfaitsieg der Zürcher umgewandelt, weil die Ostschweizer den einen Tag zuvor in einer Erstliga-Partie mit zwei gelben Karten ausgeschlossenen Philipp Muntwiler eingesetzt hatten. Gegen dieses Urteil protestierten sowohl St. Gallen als auch der FC Basel beim CAS. Mitte Mai bestätigte das höchste Sportgericht das Urteil der SFL. Der FCZ verteidigte den Titel dank der am Grünen Tisch zugesprochenen Punkte mit einem Zähler Vorsprung auf den FC Basel.
Die Reglemente der SFL und des Schweizerischen Fussballverbandes seien klar, wenn auch gewisse Begriffe nicht mit letzter Konsequenz verwendet würden, urteilte Einzelschiedsrichter Michele Bernasconi. Ein Spieler, der wegen einer zweiten Verwarnung vom Platz fliegt, darf während der sogenanten Sperrfrist (Freitag bis Montag und Dienstag bis Donnerstag) kein Verbandsspiel bestreiten. Deshalb fehlte Muntwiler am 1. April die Spielberechtigung.
St. Gallen verliess sich auf falsche Auskunft
Dass der FC St. Gallen von einem Vertreter der 1. Liga eine falsche Auskunft erhielt, hatte keinen Einfluss auf das Urteil. Das CAS hielt fest, dass erstens die Auskunft erteilende Person nicht zuständig war, um die Frage nach der Spielberechtigung bei einer ASL-Partie zu beantworten, zweitens das Wettspielreglement des SFV besagt, dass die Verantwortung über den Einsatz der gemeldeten Spieler ausschliesslich beim einzelnen Verein liegt und telefonische Auskünfte «nicht als Beweis oder als verbindlich beansprucht werden können». Der FC St. Gallen hat diese Bestimmungen gekannt oder hätte sie kennen müssen, so Bernasconi. (cpm/si)
Quelle: Tagi online
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