Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 15.05.06 @ 1:12

zZz hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
lini hat geschrieben:dami siäch ihr dräcksbasler sind scho dämlich, dank eu stirbt wohl nun ändgültig d'schwizer fankultur.....


Mit Fankultur hat das ganz und gar nichts zu tun. Idioten gibts überall... in Basel sowie auch in Zürich. Mit dem Referendum bekämpfen wir aber die Möglichkeit Fans/Demonstranten/Menschen zu registrieren und präventivpolizeiliche Massnahmen anzuwenden ohne dass ein Vergehen bewiesen werden muss.

In dubio pro reo.... war einmal. Mit diesem Gesetz muss die Unschuld bewiesen werden. Viel Spass dabei.

ps: mehr dazu morgen... bin auch etwas angeschlagen ;)


Erklär das mal den 30'000, die noch unterschreiben müssten. Und: Es muss ja wirklich etwas gehen in Sachen Hooligan-Bekämpfung. Dass das Gesetz heikel ist, ist hingegen schon klar. Die Sache ist, gegessen, das Gesetz kommt...


einfach wird es nicht, doch ist es machbar. Über Lösungen der wahrlich bestehenden Problemen kann und muss diskutiert werden, doch als Referendumsführer sind wir leider zum reagieren verdonnert.


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Dieter
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Beitragvon Dieter » 15.05.06 @ 1:14

leider hat Helbling eine Steilpass gekriegt, doch mit seinen Lügen wird er nicht durch kommen.

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 16.05.06 @ 10:29

Politischer Aufstand der Fanclubs

In der Schweiz finden in den nächsten Jahren Sport-Grossereignisse statt. Um gewaltsame Besucher fernzuhalten, wurde ein umstrittenes Hooligan-Gesetz erlassen.
Jetzt stellen sich die Fans gegen das Gesetz. Anders als in andern Ländern können sie versuchen, dazu eine Volksabstimmung zu erwirken. Und tun das auch.

2008 finden in der Schweiz die Fussball-Europameisterschaften statt, ein Jahr später die Eishockey-WM. Da muss mit gewaltbereiten und unerwünschten Besuchern gerechnet werden.
So kam es, dass fast alle Kantone vom Bund gesetzliche Grundlagen verlangten. Das Problem dabei: Kann der Bund überhaupt ein solches Gesetz erlassen, da die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt?
Doch die Zeit drängte, und die Frage wurde nicht abschliessend beantwortet. So beschlossen die Räte, das Gesetz befristet zu erlassen, bis 2009. Dann werde endgültig darüber befunden. Und – nebenbei gesagt - dann sind die Grossanlässe ja auch über die Bühne gegangen.

Rechnung ohne Fans gemacht

Die Schweiz lehnt sich beim "Hooligan-Gesetz" an Deutschland an und erliess dazu das "Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" (BWIS).
Anders als in andern Ländern kann das Gesetz in der Schweiz theoretisch noch vom Volk verhindert werden. Gegen das Gesetz ist nämlich das Referendum ergriffen worden.
Bis zum 13. Juli 2006 müssen die dazu erforderlichen 50'000 Unterschriften beisammen sein. Verläuft die Sammlung erfolgreich, muss das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Ungewohnt ist das Referendumskomitee. Es besteht aus Vertretern verschiedener Fangruppierungen von diversen Fussball- und Eishockey- Vereinen aus der ganzen Schweiz. Personen, die sich bislang eher lautstark denn politisch in den Vordergrund schoben.
"Schon bis anhin mussten wir Fansgruppen viel Willkür über uns ergehen lassen, so etwa Stadionverbote. Und nun noch dieses Gesetz. Damit wird die Willkür auf höchster Ebene legalisiert", sagt Ruben Schönenberger, der Pressesprecher des Referendumskomitees und Fan des FC St. Gallen.

Haft ohne Richter

Das Gesetz sieht eine "Hooligan-Datenbank" und individualpräventive Massnahmen (24 Stunden Haft) sowie einen Meldeauftrag für notorische Randalierer vor.
Christoph Vögeli ist Hooligan-Spezialist der Stadtzürcher Polizei. Er sagte gegenüber dem Zürcher Tagesanzeiger, die Polizei könne heute erst eingreifen, wenn ein Tatbestand erfüllt sei.
Vögeli lancierte die nationale Hooligan-Datenbank mit weiteren flankierenden Massnahmen. Anders sei, so sagt er, das Hooligan-Problem kaum in den Griff zu bekommen.
"Uns stört der Paragraph über den Nachweis von gewalttätigem Verhalten", sagt Schönenberger. Damit reiche eine administrative Entscheidung der Polizei, um jemand in Haft zu nehmen; es brauche keine gerichtliche Verurteilung. Auch wenn ein Verein eine Person als gewalttätig bezeichne, könne die Polizei aktiv werden.
"Nichts läuft über einen Richter. Die Unschuldsvermutung, die wir im Rechtstaat Schweiz eigentlich kennen, wird gekippt. Ich bin schuldig, bis ich meine Unschuld beweise", sagt Schönenberger. "Das akzeptieren wir nicht. Und deshalb ergreifen wir das Referendum."

Kaum jemand hilft mit

Die Sportfans sind beim Unterschriftensammeln auf sich gestellt. Auch die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen, die sich in den Räten gegen das Hooligan-Gesetz gestellt hatten, helfen dem Referendumskomitee nicht.
"Es hätte uns gefreut, wenn die beiden Parteien mitgemacht hätten. Aber sie haben schon im Vorfeld gesagt, dass sie einen vollen Terminkalender haben", sagt Schönenberger.
Wie viele Hooligans gibt es in der Schweiz denn eigentlich? Der Hooligan-Spezialist Vögeli spricht von 10% gewaltbereiten Fans. Laut Ruben Schönenberger sind es rund 200 und noch etwa 1000 im weiteren Umfeld.
"Um diese Personen, die wir auch ablehnen, in den Griff zu kriegen, reichen die bestehenden Gesetze aus."
Und die Fussball- und Eishockey-Vereine? Unterstützen die ihre Fans? "Nicht direkt", so Schönenberger. "Aber wir dürfen vor den Stadien Unterschriften sammeln."
Sowieso fragt sich der St. Gallen-Fan, ob die Vereine ihre Fans überhaupt noch wollen. "Ich bin mir nicht mehr sicher. Gerade Fussball wird immer kommerzieller und die Vereine stehen vor der Entscheidung: Stimmung oder Geld, und das Geld scheint zu gewinnen."
swissinfo, Urs Maurer

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flo
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Beitragvon flo » 16.05.06 @ 10:44

Dieter hat geschrieben:Christoph Vögeli ist Hooligan-Spezialist der Stadtzürcher Polizei. Er sagte gegenüber dem Zürcher Tagesanzeiger, die Polizei könne heute erst eingreifen, wenn ein Tatbestand erfüllt sei.

Der Tatbestand des Landfriedensbruchs ist derart weit gefasst, dass er bei jeder hooliganistischen Aktion immer erfüllt ist. Und zwar für alle "Mob-Teilnehmer", nicht nur für jene, welchen man konkrete Gewalttaten nachweisen kann. Bereits das "Mitlaufen" ist strafbar.

Man kann für oder gegen die BWIS-Revision sein. Aber man kann nicht sagen, dass heute polizeiliches Handeln wegen dem Strafgesetzbuch nicht möglich ist. Wenn Christoph Vögeli & Co. heute untätig sind, so kann das verschiedene Gründe haben - manche sprechen von Faulheit, andere von Unfähigkeit, und wieder andere von Angst vor den Hooligans. Was zutrifft, weiss ich nicht; vielleicht sind die Gründe auch ganz anderer Natur. Aber ich weiss, dass es nicht die Gesetze sind, welche für die Untätigkeit Vögelis verantwortlich sind. Denn die Gesetze sind schon lange vorhanden.
SchwarzRotGold

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Nomah
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Beitragvon Nomah » 16.05.06 @ 10:46

flo hat geschrieben: manche sprechen von Faulheit, andere von Unfähigkeit, und wieder andere von Angst vor den Hooligans.
^

Andere von wilkommenem Polizeitraining

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Beitragvon 176-671 » 16.05.06 @ 15:41

Dieter hat geschrieben:
Hudz hat geschrieben:würde allenfalls jemanden kennen, der auch noch unterschreiben würde.


Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben

ps: Der Sieg unter den Sammlern ging glaub an präsi haarscharf vor Fischbach. Ging drum, wer den ältesten Unterschreiber bringt. Der älteste war ein 83jähriger!


In SG steht der Rekord bei 98... ;)
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MB-SH
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Beitragvon MB-SH » 16.05.06 @ 21:31

Dienstag, 16. Mai 2006
« Mehr Polizei statt Hooligan-Geset z »
Fussball-Europameisterschaft 2008: Ist die Schweiz punkto Sicherheit gerüstet?

Nach den Ausschreitungen vom Wochenende scheint das Hooligan-Gesetz dringlicher denn je zu sein. Doch Coelestin Frei, Einsatzchef Stadion der Basler Kapo, warnt: Das Gesetz hätte gar nichts verhindern können.

stefan schmid

Die «Schande von Basel» beschäftigt die Schweiz. Einigkeit besteht darin, dass solche Vorfälle nicht wieder passieren dürfen. In ersten Reaktionen herrschte unter Politikern, Journalisten und Verbandsfunktionären auch Einigkeit darüber, dass es das in der Frühlingssession vom Parlament verabschiedete Hooligan-Gesetz braucht, um dem Gewaltproblem in Schweizer Stadien im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 Herr zu werden. Das Hooligan-Gesetz, das eine Datenbank und eine Kaskade repressiver Massnahmen vorsieht, sei ein Teil der Lösung, hiess es.
«Gesetze sind schon da»

Diese Sicht wird freilich nicht von allen geteilt: Für die Grünen stellt das Gesetz ein zu grosser Eingriff in die Grundrechte dar. Sie unterstützen daher das von Fangruppen lancierte Referendum.

Doch jetzt kommt auch aus Polizeikreisen Kritik. Für Coelestin Frei, am Samstag Einsatzleiter Stadion der Basler Kantonspolizei und seit 37 Jahren mit Sicherheitsfragen rund um Fussballspiele betraut, bringt das Hooligan-Gesetz «zur Verhinderung von Chaotentum wenig bis gar nichts». Anstatt neue Gesetze zu machen sollte die Polizei mehr Mittel erhalten, sagt der Polizei-Offizier. «Die Gesetze gegen die Randalierer sind heute schon da, nur werden sie nicht konsequent angewendet.» Nebst den ungenügenden Beständen nennt Frei weitere Gründe, weshalb Ausschreitungen nicht verhindert werden können:

• Das Verhalten der Klubs: Jeder Schweizer Verein gehe das Sicherheitsproblem mit anderen Rezepten an. Es fehle eine einheitliche Strategie. Viele Klubs seien nicht bereit, Stadionverbote konsequent durchzusetzen – auch in Basel nicht. Viele Randalierer vom Samstag seien bekannt und die gesetzlichen Mittel seien da, um diese vom Stadion fernzuhalten.

• Die Stadionbetreiber: Für die Sicherheit im Stadion sind die Stadionbetreiber zuständig. Diese setzen gemäss Frei aber zu wenig zahlreiches und ungenügend ausgebildetes Sicherheitspersonal ein. Ein Problem sei zudem der Alkoholausschank. Die meisten Chaoten seien betrunken, sagt Frei. Teilweise Recht gibt dem Polizeioffizier die SVP: Nur auf das Hooligan-Gesetz zu hoffen und den Rest der Polizei zu überlassen, genüge nicht, sagte gestern SVP-Sprecher Roman Jäggi. Die Partei will die Vereine finanziell und sportlich in die Pflicht nehmen. Die Klubs sollten für allfällige Schäden ihrer Fans aufkommen und bei Ausschreitungen mit Geisterspielen bestraft oder eine Liga tiefer eingeteilt werden.
Euro08: Andere Ausgangslage

Unabhängig vom Hooligan-Gesetz stellt sich nach den Ausschreitungen die Frage, ob die Schweiz punkto Sicherheit für die Euro 08 genügend gerüstet ist, in neuer Dringlichkeit. Coelestin Frei, aber auch Christian Mutschler, Turnierdirektor der Euro08, sind diesbezüglich optimistisch. Namentlich aus folgenden Gründen sehen sie die Lage nicht so dramatisch:

• Weniger anonym: Im Gegensatz zu nationalen Spielen, bei denen eine grosse anonyme Masse das Spiel verfolgt, sind bei internationalen Wettkämpfen alle Zuschauer mit Name und Adresse bekannt. Wer ein Ticket will, muss diese Daten liefern.

• Anderes Publikum: Die Szenarien gehen von einem anders zusammengesetzten Publikum aus. Die Hooligan-Szene sei anlässlich von Länderspielen grundsätzlich kleiner als im Klubfussball.

• Umfassendes Sicherheitsdispositiv: An den entsprechenden Plänen wird laut Frei und Mutschler fieberhaft gearbeitet. Alleine schon die Zutrittskontrollen zum Stadion sind wesentlich strenger als bei Meisterschaftsspielen.

Ob für alle Szenarien genügend schweizerische Polizeikräfte zur Verfügung stehen, werde die Planung zeigen, sagt Frei. «Für mehr Personal fehlt mir das Geld.» Im Notfall könnte aber auf ausländische Polizeikräfte zurückgegriffen werden.
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