https://www.srf.ch/sport/fussball/super ... lt-zum-fcz
So wie einst Real Madrid hat geschrieben:Ich erlaube mir hier einen neuen Thread aufzumachen wo man vielleicht die Ganze Diskussion bündeln kann. Nachdem es im Smalltalk ausgeufert ist ohne Ende, will ich hier noch ein letztes Mal eine möglichst sachliche Darlegung meiner Sicht auf den Fall von Mendy, die Bedeutung für den FCZ sowie die allgemeine Diskussionskultur im Forum im Falle von mutmasslichen sexuellen Übergriffen darlegen. Ich würde mich freuen wenn sich einige von euch die Zeit nehmen den ganzen Beitrag zu lesen. Ich werde im Forum keine Beiträge mehr dazu schreiben, aber ihr könnt euch sehr gerne via PN melden um es online oder sogar Mal im echten Leben zu diskutieren. Ich werde an vielen Stellen Agota Lavoyer zitieren, die lange in der Opferhilfe tätig war und das Buch Jede_Frau über das Thema sexualisierte Gewalt geschrieben hat. Alle die wollen finden darin über 300 Quellen zum Thema und ein gutes Buch das auch ohne Vorwissen gelesen werden kann.Jede_ Frau, S. 11 hat geschrieben:Sexualisierte Gewalt ist alltäglich und sie betrifft uns alle. Trotzdem will das Reden darüber noch nicht so recht gelingen. Wobei, das Reden vielleicht schon, aber das zuhören nicht.
Doch zuerst zu Mendy und dem FCZ
Wie in meinem ursprünglichen Post geschrieben geht es nicht nur darum ob Mendy ein verurteilter Straftäter ist. Es geht darum ob ein Mensch, der von vielen verschiedenen Frauen der Vergewaltigung, der sexuellen Übergriffe und des Machtmissbrauchs bezichtigt wurde, einen Platz und eine “neue Chance” in unserem Verein verdient hat. Den Begriff der neuen Chance setze ich bewusst in Anführungszeichen, weil sich unser Präsident öffentlich und sehr klar dazu geäussert hat, und zwar dahingehend dass zwischen ihm, dem Staff und Mendy keinerlei Gespräche über die vorgefallenen Ereignisse oder zumindest seine heutige Einstellung dazu geführt wurden. Es kann daher meiner Meinung nach nicht von einer neuen Chance oder einem Neuanfang geredet werden, sondern schlicht von einer kompletten Ausblendung der Vergangenheit, ohne diese in irgendeiner Weise aufzuarbeiten und zu besprechen. Dieses Zeichen der Vereinsleitung finde ich fatal, und auch wenn es sehr gut und begrüssenswert ist das sich unsere Vereinsleitung mit der Frauenzentrale getroffen hat, ist es meines Erachtens viel zu wenig und viel zu spät. Dass ein FCZ, der gegen aussen für Werte wie Inklusion, Gleichstellung und die Förderung von Frauen(-Fussball) stehen will sich nicht von sich aus mit dem Thema auseinandergesetzt hat ist beschämend.
Alle die sich nicht weiter mit dem Thema und Agota Lavoyers Argumenten und Forschung beschäftigen möchten können hier aufhören zu lesen, bitte schreibt mit danach aber nicht. Für alle anderen habe ich probiert Passagen zu zitieren die auf viele Einwände der vielen Benutzer*innen hier drin eingehen.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit (Jede_Frau, s151 und folgende)
Rechtsgrundlage
Für alle die das Buch nicht in Gänze lesen möchten probiere ich hier eine Kurzfassung dieses Kapitel zu geben.
In der Schweiz galt die Vergewaltigung in der Ehe bis 1992 nicht als Straftat, bis zum letzten Jahr galt auch die “Nein heisst nein” Gesetzgebung noch nicht. Sprich, eine Täter*in musste bis dahin Gewalt androhen oder ausüben, damit eine Vergewaltigung als solche auch rechtlich verurteilt wurde. Sex mit einer Person gegen deren Willen allein reichte davor nicht für eine Verurteilung.
Einen besseren Schutz für Betroffene wäre die “Ja heisst ja” Regelung, die besagt dass es die explizite Zustimmung aller Beteiligten braucht. Die Schweiz wäre gemäss der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, alle nicht einvernehmlichen Sexualkontakte umfassend und angemessen unter Strafe zu stellen.Jede_Frau, S.158 hat geschrieben:Das “Nein heisst Nein”-Prinzip setzt voraus, dass per se Zustimmung zu sexuellen Handlungen vorliegt. Nur wenn diese “stillschweigende Zustimmung” vom Opfer aktiv widerlegt wird, wird davon ausgegangen, dass kein Konsens vorliegt. […| Zudem werden mit dem “Nein heisst Nein”-Prinzip Vergewaltigungsmythen gefestigt, indem weiterhin das Verhalten des Opfers im Fokus steht, anstatt sich darauf zu konzentrieren, ob eine beidseitige Einwilligung vorgelegen hat.[…] Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Passivität und Schweigen Zustimmung bedeuten.
RechtssprechungJede_Frau, S.161 hat geschrieben:Der deutsche Kriminologe und langjährige Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen, Christian Pfeiffer, hat die Daten und Erhebungen von Sexualdelikten der Jahre 2014 bis 2016 ausgewertet und kam gar zu dem Schluss, dass gerade mal eine von hundert Frauen, die vergewaltigt werden, die Verurteilung des Täters erlebt: “Das liegt daran, dass 85% der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es folglich auch keine Verurteilungen. Und von den 15%, die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7.5% der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel”
Beweise und deren Beurteilung vor Gericht
Aus den Kapiteln “Aussage gegen Aussage - wirklich?” Und “Ich glaube es erst, wenn ich es sehe”,S. 163 und folgende hat geschrieben:Untersucht wurden 343 eingestellte Verfahren […]. Unter anderem kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass häufig nicht bloss die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zur Einstellung führte, sondern zusätzliche Umstände genannt wurden, die die beschuldigte Person entlasteten. In einem Fall wurde der Umstand genannt, dass ein Zeuge gesehen habe, dass sich der Beschuldigte und die Geschädigte zum Abschied freundschaftlich umarmt hätten. In einem anderen Fall wurde erwähnt, dass die Betroffene kurz zuvor bereits eine Vergewaltigung angezeigt habe, die ebenfalls nicht zu beweisen gewesen sei.
[…]
Ein anderer Fall, über den die Bild am Sonntag 2022 berichtete, war der Fall der 28-jährigen Selina. Selina zeigte einen Freund wegen Vergewaltigung an, sie erinnerte sich schemenhaft, wie sie regungslos dalag und er sie sexuell nötigte und vergewaltigte. Ebenso erinnerte sie sich daran, dass der Täter die Tat filmte und fotografierte. Die Aufnahmen zeigen die regungslose Frau. Selina wurde von einer Polizeibeamtin gesagt, dass den Videos zu entnehmen sei, dass sie vaginal feucht geworden sei, weshalb sie davon ausgehe, dass der Verkehr gewollt gewollt gewesen sei. Was für eine verheerend falsche Aussage, diesen Schutzmechanismus des Körpers als Einvernehmlichkeit zu missinterpretierten. Schliesslich wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
[…]
Die Beweislage bei sexualisierter Gewalt ist meist schwierig, was die Strafverfolgung ebenso erschwert. Zudem wissen wir, dass sexualisierte Gewalt häufig ein traumatisches Ereignis ist. Deshalb kann die Tat oft nicht detailgetreu wiedergegeben werden und das wiederum führt dazu, das die juristische Verwertbarkeit der Aussagen weniger gegeben ist. Hinzu kommt, dass Vernehmungen für die Opfer retraumatisierend sein können, was ebenfalls dazu führen kann, dass ihre Aussagen nicht kohärent sind oder dass sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gut kooperieren.
[…]
Vielmehr zeigt uns ein Blick in die juristische Praxis, was uns Untersuchungen bestätigen: Auch die Personen, die bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten arbeiten, gehen von falschen oder stereotypischen Annahmen über sexualisierte Gewalt, deren Opfer und Täter aus, was, gepaart mit mangelnden Fortbildungen zu dieser Thematik regelmässig zu Fehlurteilen führt.
Das Problem mit sexualisierter Gewalt ist nicht, dass sie sich nicht gut genug beweisen lässt. Das wirklich grosse Problem ist, dass wir in einer Gesellschaft leben, die sich zu wenig für sexualisierte Gewalt und ihre strafrechtliche Verfolgung interessiert.
FalschanzeigenS. 180 und folgende hat geschrieben:Noch Anfang des 20. Jahrhunderts haben englische Richter die Geschworenen darauf hingewiesen, dass die Quote von Falschbeschuldigungen bei sexualisierter Gewalt bei 80-90% liege.[…] Dass diese Zahl nicht der Wahrheit entspricht, ist heute in der Forschung unbestritten. Trotzdem wird bei keinem Delikt so oft über Falschanzeigen gesprochen wie bei Sexualdelikten. Damit wird hier auch besonders oft das Stereotyp der lügenden und rachsüchtigen Frau bedient. Ein Blick in diesbezügliche Untersuchungen zeit, dass es gar nicht so einfach ist , eine “korrekte” Falschbeschuldigungsquote zu berechnen. Häufig anzutreffen sind folgende zwei Annahmen: Die Zahl der Falschbeschuldigungen sei wahrscheinlich höher als die Anzahl der Verfahren, die deswegen gegen das “Opfer” eingeleitet werden (zwischen vier und sieben Prozent), und die Einschätzungen seitens der Strafverfolgungsbehörden wiederum ist tendenziell zu hoch.
[…]
Falschanzeigen kommen vor und können für die Opfer einschneidende und gravierende Folgen haben. Sehr wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang der Hinweis von Scheidegger, dass, anders als gemeinhin vermutet, gezielte und geplante Falschanzeigen aus Rache eher die Ausnahme darstellen. Vielmehr seien massiver psychische Störungen die häufigste Ursache von falschen Anschuldigungen. Wichtig ist zudem, dass Falschanschuldigungen nicht mit Fehlurteilen verwechselt werden dürfen.
[…]
In England kam man im Rahmen einer sehr detaillierten Studie aus dem Jahr 2005 zu dem Schluss, dass drei Prozent der Vergewaltigungsanzeigen “wahrscheinlich” oder “möglicherweise” Falschanschuldigungen gewesen sein. Und doch […] hatte die britische Polizei bei ebendiesen untersuchten Vergewaltigungsvorfällen mehr als doppelt so viele, nämlich acht Prozent dieser Anzeigen, als Falschanschuldigung eingeordnet. Diese Fehleinordnung entstand aufgrund von falschen Annahmen der Polizei. So habe es eine Tendenz gegeben, Anschuldigungen, bei denen keine körperliche Gewalt oder Waffen im Spiel waren, als haltlos einzustufen.
Mein Fazit
Es kann sein das Mendy unschuldig ist. DIe Wahrscheinlichkeit dafür halte ich persönlich für verschwindend gering, aber ja, es ist möglich. Ich kenne weder Mendy, noch die betroffenen Frauen noch seine heutige Haltung zu den Taten. Und hier hat der FCZ auf ganzer Linie versagt. Wenn eine solche Vorgeschichte Publik ist und bereits medial stark darüber berichtet wurde, ist es naiv, rückgratlos und feige sich nur auf den juristischen Freispruch zu berufen und das Thema nicht mit dem Spieler direkt anzusprechen.
Zum Forum: Viele in diesem sehr männlich dominierten und administrierten Forum fühlen sich extrem angegriffen wenn sexuelle Gewalt als ein strukturelles und männliches Problem benannt wird. Das bedeutet nicht dass alle Männer Vergewaltiger sind und es bedeutet auch nicht, dass alle Männer individuell dazu beitragen dass solche Übergriffe System haben und systematisch unbelangt bleiben. Eine ausführliche und konkrete Diskussion über den Fall den Mendy und die Bedeutung für den FCZ mehrheitlich in den Smalltalk zu verbannen, der öffentlich nicht zugänglich ist, sehe ich allerdings als eine klare Bejahung des Status Quo. Die juristische Unschuld wird als Heiligtum stilisiert, aufgrund derer man den Transfer nicht kritisieren sollte. Ich sehe das (wie doch einige andere hier drin) sehr anders und hätte mir von der sportlichen Leitung und dem Präsidium sehr viel mehr erwartet. Ich persönlich werde bis auf weiteres nicht an FCZ Spiele gehen und hoffe sowohl die Canepas als auch die Südkurve werden sich nun aktiv mit diesem Transfer und seiner Bedeutung auseinandersetzen.
Wir kennen die Vorgeschichte. Im vorliegenden Fall wurde Mendy aber freigesprochen. Es gab und gibt für uns keinen Anlass, an der Korrektheit der juristischen Aufarbeitung zu zweifeln. Bekannte Fussballer sind oft begehrte Objekte, um sie auch ohne ein Fehlverhalten einzuklagen.
Solche Statements mit klassischer Täter-Opfer-Umkehr vom obersten Vertreter des Vereins den ich so sehr liebe, beschämen mich sehr und lassen mich daran zweifeln ob ein Stadionbesuch unter einer so einer Führung für mich noch möglich ist, solch eine Aussage darf mm. nicht unwidersprochen stehen gelassen werden und hoffe auf dementsprechende Signale am Samstag.
devante hat geschrieben:So wie einst Real Madrid hat geschrieben:Ich erlaube mir hier einen neuen Thread aufzumachen wo man vielleicht die Ganze Diskussion bündeln kann. Nachdem es im Smalltalk ausgeufert ist ohne Ende, will ich hier noch ein letztes Mal eine möglichst sachliche Darlegung meiner Sicht auf den Fall von Mendy, die Bedeutung für den FCZ sowie die allgemeine Diskussionskultur im Forum im Falle von mutmasslichen sexuellen Übergriffen darlegen. Ich würde mich freuen wenn sich einige von euch die Zeit nehmen den ganzen Beitrag zu lesen. Ich werde im Forum keine Beiträge mehr dazu schreiben, aber ihr könnt euch sehr gerne via PN melden um es online oder sogar Mal im echten Leben zu diskutieren. Ich werde an vielen Stellen Agota Lavoyer zitieren, die lange in der Opferhilfe tätig war und das Buch Jede_Frau über das Thema sexualisierte Gewalt geschrieben hat. Alle die wollen finden darin über 300 Quellen zum Thema und ein gutes Buch das auch ohne Vorwissen gelesen werden kann.Jede_ Frau, S. 11 hat geschrieben:Sexualisierte Gewalt ist alltäglich und sie betrifft uns alle. Trotzdem will das Reden darüber noch nicht so recht gelingen. Wobei, das Reden vielleicht schon, aber das zuhören nicht.
Doch zuerst zu Mendy und dem FCZ
Wie in meinem ursprünglichen Post geschrieben geht es nicht nur darum ob Mendy ein verurteilter Straftäter ist. Es geht darum ob ein Mensch, der von vielen verschiedenen Frauen der Vergewaltigung, der sexuellen Übergriffe und des Machtmissbrauchs bezichtigt wurde, einen Platz und eine “neue Chance” in unserem Verein verdient hat. Den Begriff der neuen Chance setze ich bewusst in Anführungszeichen, weil sich unser Präsident öffentlich und sehr klar dazu geäussert hat, und zwar dahingehend dass zwischen ihm, dem Staff und Mendy keinerlei Gespräche über die vorgefallenen Ereignisse oder zumindest seine heutige Einstellung dazu geführt wurden. Es kann daher meiner Meinung nach nicht von einer neuen Chance oder einem Neuanfang geredet werden, sondern schlicht von einer kompletten Ausblendung der Vergangenheit, ohne diese in irgendeiner Weise aufzuarbeiten und zu besprechen. Dieses Zeichen der Vereinsleitung finde ich fatal, und auch wenn es sehr gut und begrüssenswert ist das sich unsere Vereinsleitung mit der Frauenzentrale getroffen hat, ist es meines Erachtens viel zu wenig und viel zu spät. Dass ein FCZ, der gegen aussen für Werte wie Inklusion, Gleichstellung und die Förderung von Frauen(-Fussball) stehen will sich nicht von sich aus mit dem Thema auseinandergesetzt hat ist beschämend.
Alle die sich nicht weiter mit dem Thema und Agota Lavoyers Argumenten und Forschung beschäftigen möchten können hier aufhören zu lesen, bitte schreibt mit danach aber nicht. Für alle anderen habe ich probiert Passagen zu zitieren die auf viele Einwände der vielen Benutzer*innen hier drin eingehen.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit (Jede_Frau, s151 und folgende)
Rechtsgrundlage
Für alle die das Buch nicht in Gänze lesen möchten probiere ich hier eine Kurzfassung dieses Kapitel zu geben.
In der Schweiz galt die Vergewaltigung in der Ehe bis 1992 nicht als Straftat, bis zum letzten Jahr galt auch die “Nein heisst nein” Gesetzgebung noch nicht. Sprich, eine Täter*in musste bis dahin Gewalt androhen oder ausüben, damit eine Vergewaltigung als solche auch rechtlich verurteilt wurde. Sex mit einer Person gegen deren Willen allein reichte davor nicht für eine Verurteilung.
Einen besseren Schutz für Betroffene wäre die “Ja heisst ja” Regelung, die besagt dass es die explizite Zustimmung aller Beteiligten braucht. Die Schweiz wäre gemäss der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, alle nicht einvernehmlichen Sexualkontakte umfassend und angemessen unter Strafe zu stellen.Jede_Frau, S.158 hat geschrieben:Das “Nein heisst Nein”-Prinzip setzt voraus, dass per se Zustimmung zu sexuellen Handlungen vorliegt. Nur wenn diese “stillschweigende Zustimmung” vom Opfer aktiv widerlegt wird, wird davon ausgegangen, dass kein Konsens vorliegt. […| Zudem werden mit dem “Nein heisst Nein”-Prinzip Vergewaltigungsmythen gefestigt, indem weiterhin das Verhalten des Opfers im Fokus steht, anstatt sich darauf zu konzentrieren, ob eine beidseitige Einwilligung vorgelegen hat.[…] Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Passivität und Schweigen Zustimmung bedeuten.
RechtssprechungJede_Frau, S.161 hat geschrieben:Der deutsche Kriminologe und langjährige Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen, Christian Pfeiffer, hat die Daten und Erhebungen von Sexualdelikten der Jahre 2014 bis 2016 ausgewertet und kam gar zu dem Schluss, dass gerade mal eine von hundert Frauen, die vergewaltigt werden, die Verurteilung des Täters erlebt: “Das liegt daran, dass 85% der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es folglich auch keine Verurteilungen. Und von den 15%, die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7.5% der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel”
Beweise und deren Beurteilung vor Gericht
Aus den Kapiteln “Aussage gegen Aussage - wirklich?” Und “Ich glaube es erst, wenn ich es sehe”,S. 163 und folgende hat geschrieben:Untersucht wurden 343 eingestellte Verfahren […]. Unter anderem kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass häufig nicht bloss die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zur Einstellung führte, sondern zusätzliche Umstände genannt wurden, die die beschuldigte Person entlasteten. In einem Fall wurde der Umstand genannt, dass ein Zeuge gesehen habe, dass sich der Beschuldigte und die Geschädigte zum Abschied freundschaftlich umarmt hätten. In einem anderen Fall wurde erwähnt, dass die Betroffene kurz zuvor bereits eine Vergewaltigung angezeigt habe, die ebenfalls nicht zu beweisen gewesen sei.
[…]
Ein anderer Fall, über den die Bild am Sonntag 2022 berichtete, war der Fall der 28-jährigen Selina. Selina zeigte einen Freund wegen Vergewaltigung an, sie erinnerte sich schemenhaft, wie sie regungslos dalag und er sie sexuell nötigte und vergewaltigte. Ebenso erinnerte sie sich daran, dass der Täter die Tat filmte und fotografierte. Die Aufnahmen zeigen die regungslose Frau. Selina wurde von einer Polizeibeamtin gesagt, dass den Videos zu entnehmen sei, dass sie vaginal feucht geworden sei, weshalb sie davon ausgehe, dass der Verkehr gewollt gewollt gewesen sei. Was für eine verheerend falsche Aussage, diesen Schutzmechanismus des Körpers als Einvernehmlichkeit zu missinterpretierten. Schliesslich wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
[…]
Die Beweislage bei sexualisierter Gewalt ist meist schwierig, was die Strafverfolgung ebenso erschwert. Zudem wissen wir, dass sexualisierte Gewalt häufig ein traumatisches Ereignis ist. Deshalb kann die Tat oft nicht detailgetreu wiedergegeben werden und das wiederum führt dazu, das die juristische Verwertbarkeit der Aussagen weniger gegeben ist. Hinzu kommt, dass Vernehmungen für die Opfer retraumatisierend sein können, was ebenfalls dazu führen kann, dass ihre Aussagen nicht kohärent sind oder dass sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gut kooperieren.
[…]
Vielmehr zeigt uns ein Blick in die juristische Praxis, was uns Untersuchungen bestätigen: Auch die Personen, die bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten arbeiten, gehen von falschen oder stereotypischen Annahmen über sexualisierte Gewalt, deren Opfer und Täter aus, was, gepaart mit mangelnden Fortbildungen zu dieser Thematik regelmässig zu Fehlurteilen führt.
Das Problem mit sexualisierter Gewalt ist nicht, dass sie sich nicht gut genug beweisen lässt. Das wirklich grosse Problem ist, dass wir in einer Gesellschaft leben, die sich zu wenig für sexualisierte Gewalt und ihre strafrechtliche Verfolgung interessiert.
FalschanzeigenS. 180 und folgende hat geschrieben:Noch Anfang des 20. Jahrhunderts haben englische Richter die Geschworenen darauf hingewiesen, dass die Quote von Falschbeschuldigungen bei sexualisierter Gewalt bei 80-90% liege.[…] Dass diese Zahl nicht der Wahrheit entspricht, ist heute in der Forschung unbestritten. Trotzdem wird bei keinem Delikt so oft über Falschanzeigen gesprochen wie bei Sexualdelikten. Damit wird hier auch besonders oft das Stereotyp der lügenden und rachsüchtigen Frau bedient. Ein Blick in diesbezügliche Untersuchungen zeit, dass es gar nicht so einfach ist , eine “korrekte” Falschbeschuldigungsquote zu berechnen. Häufig anzutreffen sind folgende zwei Annahmen: Die Zahl der Falschbeschuldigungen sei wahrscheinlich höher als die Anzahl der Verfahren, die deswegen gegen das “Opfer” eingeleitet werden (zwischen vier und sieben Prozent), und die Einschätzungen seitens der Strafverfolgungsbehörden wiederum ist tendenziell zu hoch.
[…]
Falschanzeigen kommen vor und können für die Opfer einschneidende und gravierende Folgen haben. Sehr wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang der Hinweis von Scheidegger, dass, anders als gemeinhin vermutet, gezielte und geplante Falschanzeigen aus Rache eher die Ausnahme darstellen. Vielmehr seien massiver psychische Störungen die häufigste Ursache von falschen Anschuldigungen. Wichtig ist zudem, dass Falschanschuldigungen nicht mit Fehlurteilen verwechselt werden dürfen.
[…]
In England kam man im Rahmen einer sehr detaillierten Studie aus dem Jahr 2005 zu dem Schluss, dass drei Prozent der Vergewaltigungsanzeigen “wahrscheinlich” oder “möglicherweise” Falschanschuldigungen gewesen sein. Und doch […] hatte die britische Polizei bei ebendiesen untersuchten Vergewaltigungsvorfällen mehr als doppelt so viele, nämlich acht Prozent dieser Anzeigen, als Falschanschuldigung eingeordnet. Diese Fehleinordnung entstand aufgrund von falschen Annahmen der Polizei. So habe es eine Tendenz gegeben, Anschuldigungen, bei denen keine körperliche Gewalt oder Waffen im Spiel waren, als haltlos einzustufen.
Mein Fazit
Es kann sein das Mendy unschuldig ist. DIe Wahrscheinlichkeit dafür halte ich persönlich für verschwindend gering, aber ja, es ist möglich. Ich kenne weder Mendy, noch die betroffenen Frauen noch seine heutige Haltung zu den Taten. Und hier hat der FCZ auf ganzer Linie versagt. Wenn eine solche Vorgeschichte Publik ist und bereits medial stark darüber berichtet wurde, ist es naiv, rückgratlos und feige sich nur auf den juristischen Freispruch zu berufen und das Thema nicht mit dem Spieler direkt anzusprechen.
Zum Forum: Viele in diesem sehr männlich dominierten und administrierten Forum fühlen sich extrem angegriffen wenn sexuelle Gewalt als ein strukturelles und männliches Problem benannt wird. Das bedeutet nicht dass alle Männer Vergewaltiger sind und es bedeutet auch nicht, dass alle Männer individuell dazu beitragen dass solche Übergriffe System haben und systematisch unbelangt bleiben. Eine ausführliche und konkrete Diskussion über den Fall den Mendy und die Bedeutung für den FCZ mehrheitlich in den Smalltalk zu verbannen, der öffentlich nicht zugänglich ist, sehe ich allerdings als eine klare Bejahung des Status Quo. Die juristische Unschuld wird als Heiligtum stilisiert, aufgrund derer man den Transfer nicht kritisieren sollte. Ich sehe das (wie doch einige andere hier drin) sehr anders und hätte mir von der sportlichen Leitung und dem Präsidium sehr viel mehr erwartet. Ich persönlich werde bis auf weiteres nicht an FCZ Spiele gehen und hoffe sowohl die Canepas als auch die Südkurve werden sich nun aktiv mit diesem Transfer und seiner Bedeutung auseinandersetzen.
hier gehts weiter
cucinotta77 hat geschrieben:Vor jeder Verpflichtung gibt es meines Erachtens einen ärztlichen Check und sicher auch einen Fitnesstest. Schliesslich wird grösster Wert auf Leistungszahlen gelegt. Wo steht Mendy fitnessmässig im Vergleich zum Kader und den Ansprüchen von MM?
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