alpöii hat geschrieben:Maloney hat geschrieben:...Und Im Verein wo jeder eine Stimme hätte, finden dieses Jahr wohl keine Wahlen statt, da diese alle 3 Jahre sind und wohl letztes Jahr waren. Ich weiss nicht, ob man gemäss Statuten ausserordentliche Neuwahlen verlangen kann....
Hab's in erinnerung dass auf der gv-einladung gemäss statuten bis 3 wochen vor der gv, anträge eingereicht werden können... währe somit 1.juni stichtag...
Gemäss Recherche von User südkurve west schaut die Sache folgendermassen aus:
südkurve west hat geschrieben:Art 21 – Anträge von Mitgliedern
Von der Generalversammlung zu behandelnde Anträge von Mitgliedern sind bis spätestens 6 Wochen vor der Generalversammlung der Geschäftsstelle zuhanden des Vorstandes einzureichen.
Später eingereichte Anträge können behandelt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Art 23 – Beschlussfassung
Die Generalversammlung ist, soweit die Statuen nicht etwas anderes vorsehen, ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse kommen, soweit die Statuen nicht etwas anderes vorschreiben, mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen zustande.
Sofern in den von südkurve west nicht zitierten Artikeln nichts gegenteiliges steht, kannst du noch an der GV den Antrag auf Neuwahl des Präsidenten bzw. Vorstandes stellen.
Danach müsste natürlich die zweidrittel Mehrheit erreicht werden, damit es überhaupt zu der Wahl kommen kann. Spätestens wenn diese Hürde genommen wurde, währe es Klug einen valablen Kandidaten für das Amt zu präsentieren. Zumal "wir wollten eigentlich nur den AC weg haben" zu diesem Zeitpunkt nur noch auf indirektem Weg, nämlich durch die Wahl eines anderen Kandidaten, erreicht werden kann.