Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

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eifachöppis
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon eifachöppis » 07.10.11 @ 9:55



Bei allen Interviews, Fernsehsendungen etc, glänzt Heusler mit seiner ruhigen Art und sachlicher, überlegter Wortwahl! Grande Heusler!!!


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1896_
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon 1896_ » 07.10.11 @ 10:02

mitleser hat geschrieben:Wusste nicht ob ich es in den Fragetheard oder hier bringen sollte.

Mich nimmt wunder wieso so viele gelbe Stewards vor beiden Kurven sind? Ist meiner Meinung nach nur Geldverschwendung.
Sind diese Stewards vorgeschrieben vom Verband oder einfach Dekoration?

Wenn es hart auf hart kommt, machen die sowieso nichts (kein Vorwurf, würde mich auch nicht für CHF 15.- pro Stunde oder wie viel vor die Meute stellen, wenn es los geht).
Über den Sektor D verteilt stehen ca. 15 Stewards, welche etwas zwei Mal im Spiel abgewechselt werden und neue kommen.


Soviel ich weiss, sind jene nur zuständig zum Fackeln "auszulöschen" (in den Wasser-Eimer schmeissen). Wenn du deren Bekleidung ansiehst (lediglich eine gelbe Schutzweste) würde ich auch nicht gegen vermummte Fans vorgehen, ganz ehrlich. Für Ausschreitungen sind Deltas zuständig. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren..
Libanese Blonde hat geschrieben:min coiffeur isch übrigens dä einzig typ uf däm planet woni s'oke gib wänners mir am schluss no schnäll vo hine zeigt.

xavier89
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon xavier89 » 07.10.11 @ 10:24

1896_ hat geschrieben:
mitleser hat geschrieben:Wusste nicht ob ich es in den Fragetheard oder hier bringen sollte.

Mich nimmt wunder wieso so viele gelbe Stewards vor beiden Kurven sind? Ist meiner Meinung nach nur Geldverschwendung.
Sind diese Stewards vorgeschrieben vom Verband oder einfach Dekoration?

Wenn es hart auf hart kommt, machen die sowieso nichts (kein Vorwurf, würde mich auch nicht für CHF 15.- pro Stunde oder wie viel vor die Meute stellen, wenn es los geht).
Über den Sektor D verteilt stehen ca. 15 Stewards, welche etwas zwei Mal im Spiel abgewechselt werden und neue kommen.


Soviel ich weiss, sind jene nur zuständig zum Fackeln "auszulöschen" (in den Wasser-Eimer schmeissen). Wenn du deren Bekleidung ansiehst (lediglich eine gelbe Schutzweste) würde ich auch nicht gegen vermummte Fans vorgehen, ganz ehrlich. Für Ausschreitungen sind Deltas zuständig. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren..


die gelben stewards sind zuständig für die flitzer würde ich mal so spontan sagen.
für das auslöschen von fackeln ist immer noch die feuerwehr zuständig.
Glarona hat geschrieben:Wenn der Finne jetzt nicht in der Kabine ausrastet und diese elf Amateur Kicker zusammenstaucht, soll er seine Sauna in Züri zusammenpacken

Stallo
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon Stallo » 07.10.11 @ 10:29

1. Die gelben Stewards sind für Eingangskontrollen und Fackeln zuständig. Sie müssen sich zurückziehen wenns Ärger gibt.
2. In den Eimern ist Sand, nicht Wasser.
3. Den Artikel "@-Polizisten? Nein danke" aus der NZZ vom 06.10.2011 gibts unten.
4. Pascal Claude bringts wie immer auf den Punkt (http://www.woz.ch/artikel/2011/nr40/schweiz/21243.html).
5. Heusler ist seit Jahren eine Wohltat.
6. Populäre Onlinemedien im Allgemeinen, Blick im Speziellen und Kommentare, Foren und andere der Psychohygiene dienende Selbstdarstellungsplattformen meiden fördert sowohl Gesundheit als auch Intelligenz.

Polizeiarbeit sollte nicht via Internet demokratisiert werden. Von Rainer Stadler
Nach der jüngsten Randale während eines Fussballspiels wurde sogleich der Ruf nach rascher Identifizierung und Aburteilung der Täter laut. Wer handelt dabei am schnellsten? Natürlich die Medien. Nicht nur kolportierten sie umgehend ein knackiges Kennwort - «die Schande von Zürich» -, die Spezialkräfte der boulevardesken Vereinfachung präsentierten am Dienstag auch bereits einen angeblichen Täter, in Wort und Bild. So publizierte der «Blick» die Foto eines jungen Mannes, dessen Gesicht deutlich erkennbar ist. Der Schnappschuss tauchte im Internet ebenfalls auf, beispielsweise auf der Facebook-Seite von Radio 24. Das Bild durften die Besucher selbstverständlich in ihrer virtuellen Gemeinde weiterschicken. Damit zirkuliert das Dokument unkontrollierbar und grenzenlos in der digitalen Kommunikationsgesellschaft.
Eine solche unendliche Öffentlichkeit vernichtet jede vorsichtige Frage, ob es sich auf dem Bild tatsächlich um einen der Täter handelt. Schon die scheinbare Evidenz schafft Fakten. Es mag sein, dass die am Sportanlass geschossenen Bilder eine illegale Tat des betreffenden Mannes nahelegen. Meist ist die Realität allerdings komplexer, als dies die unmittelbare Augenfälligkeit von Bilddokumenten zu vermitteln vermag. Der Versuch, innerhalb von Stunden und unter dem Zeitdruck des Redaktionsschlusses Täter zu überführen, mündet allzu schnell in ein mediales Standrecht, das gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit verstösst.
Das Internet hat unsere Gesellschaft «demokratisiert». Jedermann hat nun einen relativ einfachen Zugang zur digitalen Menschheit. Die Medien können entsprechend weniger stark den Informationsfluss kontrollieren. Dennoch verfügen sie weiterhin über eine grosse Deutungsmacht. Sie strukturieren die atomisierte Kommunikation, lenken diese in eine Richtung. Entsprechend fahrlässig ist es, angebliche Beweisstücke mittels sozialer Plattformen zur allgemeinen Zirkulation freizugeben.
Wenn handkehrum dank den interaktiven digitalen Techniken der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an der öffentlichen Kommunikation zunimmt, wächst gleichzeitig die Erwartung an die Teilnehmer, dass diese ihre öffentlichen Aktionen nicht mit dem Gebaren innerhalb der eigenen vier Wände gleichsetzen; dass diese beispielsweise die Online-Plattformen nicht als digitalen Pranger missbrauchen. Sonst endet die vielbeschworene Schwarmintelligenz in der Selbstjustiz.
Zuletzt geändert von Stallo am 07.10.11 @ 10:53, insgesamt 1-mal geändert.

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mitleser
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon mitleser » 07.10.11 @ 10:35

Die gelben Stewards sind für Eingangskontrollen und Fackeln zuständig. Sie müssen sich zurückziehen wenns Ärger gibt.


Eingangskontrollen ist klar, meine jedoch die Stewards vor den Kurven. Für Flitzer alleine kann es ja nicht sein und wenn sie bei Ärger sowieso
einen Abgang machen "müssen" ist es doch reine Geldverschwendung?

Stallo
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon Stallo » 07.10.11 @ 10:44

mitleser hat geschrieben:
Die gelben Stewards sind für Eingangskontrollen und Fackeln zuständig. Sie müssen sich zurückziehen wenns Ärger gibt.


Eingangskontrollen ist klar, meine jedoch die Stewards vor den Kurven. Für Flitzer alleine kann es ja nicht sein und wenn sie bei Ärger sowieso
einen Abgang machen "müssen" ist es doch reine Geldverschwendung?


So eine Tartanbahn kostet vielleicht eine halbe Kiste. Da lohnt sich der Personalaufwand alleweil. Und wenn der eine oder andere mal 'nen Flitzer erwischt ist's auch recht.

fischbach
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Re: Sonntag, 2.10. GC - FCZ [Idiotenfred]

Beitragvon fischbach » 07.10.11 @ 10:46

steve-o hat geschrieben:es hat gestern jemand einen artikel in der NZZ vom 06.10.2011 erwähnt, in welchem es um die fotoveröffentlichung im blick geht ("zeitungen sind keine hilfssheriffs" oder was in der art). gibt es allenfalls eine möglichkeit, den text online einzusehen (bin auf nzz.ch nicht fündig geworden)? oder hat jemand noch zugriff auf die printausgabe und könnte den artikel allenfalls einscannen?


Die Öffentlichkeit ist kein Hilfssheriff (NZZ, 6.10.11)

«Die Schande von Zürich» nach dem Derby zwischen GC und dem FCZ hat in der Öffentlichkeit ein grosses Echo hervorgerufen. Bilder mutmasslicher Täter dürfen jedoch nicht ohne weiteres veröffentlicht werden.

Jü. · Die Öffentlichkeit ist sich einig: Die Krawallmacher vom Letzigrund, die unter anderem Leuchtpetarden ins Publikum der gegnerischen Mannschaft geworfen haben, gehören bestraft.
Die Staatsanwaltschaften haben sich in der Vergangenheit verschiedentlich des sogenannten «Internet-Prangers» bedient, um mutmassliche Täter nach Gewaltausschreitungen bei Fussballspielen identifizieren zu können. So wurde die Internet-Fahndung bereits in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Bern und Basel erfolgreich angewendet. Zuletzt hat auch die Stadtpolizei Zürich Bilder von den Krawallmachern vom 1. Mai im Internet publiziert.
Die Internet-Fahndung der Staatsanwaltschaft ist zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, dürfen Bilder mutmasslicher Täter im Internet veröffentlicht werden, wenn andere Ermittlungen nicht zum Ziel führen und es als letzte Massnahme angesehen wird, um sie identifizieren zu können. Dabei braucht es einen konkreten Tatverdacht, und die Tat muss schwerwiegend sein. Eine Petarde in den gegnerischen Fan-Bereich zu werfen, die Körperverletzung mit Verbrennungen hervorrufen könnte, kann diese Voraussetzung erfüllen.
Die Internet-Fahndung darf laut Schefer nur zur Identifizierung von mutmasslichen Straftätern eingesetzt werden, keinesfalls jedoch, um «jemanden an den Pranger zu stellen». Das informationelle Selbstbestimmungsrecht sei grundsätzlich geschützt, und es gelte die Unschuldsvermutung.
Die Medien haben in der Vergangenheit verschiedentlich Bilder, die von der Polizei im Internet veröffentlicht wurden, auf ihren eigenen Webpages publiziert. Dies ist laut Schefer rechtlich mit der Pressefreiheit zu begründen. Die Presse dürfe Informationen, soweit von der Staatsanwaltschaft freigegeben, an ihre Leserschaft weitergeben.
Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu stillen, sei eine zentrale Aufgabe der Medien, sagt Schefer. Alle Informationen zu den Umständen eines Straffalls, über die Folgen oder zur Ermittlungstätigkeit der Polizei könnten im öffentlichen Interesse zugänglich gemacht werden. Die Identität eines mutmasslichen Straftäters zu enthüllen, sei jedoch nicht die Aufgabe der Presse. Gemäss Praxis des Bundesgerichts sei es nicht zulässig, dass Medien die Identität von aus ihrer Sicht mutmasslichen Tätern entblössten, sei es durch Nennung der Namen oder durch die Veröffentlichung eines Bildes, auf dem die Gesichter erkennbar seien. Dies ist laut Schefer persönlichkeitsverletzend und dient nur dazu, das Sensationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu stillen. Nur wenn es sich beispielsweise um gemeingefährliche Täter handle, von denen eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe, sei der Abdruck erkennbarer Gesichter gerechtfertigt, so Schefer.
Diese Erkenntnis ist nicht neu. Dennoch haben sich einzelne Medien dazu hinreissen lassen, das Bild eines mutmasslichen Petarden-Werfers vom vergangenen Wochenende zu veröffentlichen, ohne dass die Polizei diese Fotos veröffentlicht hätte. Laut Markus Schefer ist der «Zeitungspranger» unzulässig: «Es ist nicht Aufgabe der Presse, Strafverfolgung zu betreiben.» Schliesslich sei die Presse kein Hilfssheriff, diese Arbeit obliege der Staatsanwaltschaft.
Ermittlungen in eigener Sache werden vereinzelt auch privat vorangetrieben. So erschien das durch ein Zürcher Lokalradio auf Facebook veröffentlichte Bild des Zürcher Petarden-Werfers noch gleichentags auch auf privaten Accounts. Dies ist laut Markus Schefer persönlichkeitsverletzend, selbst wenn eine Privatperson Bilder von den Medien kopiert. Publiziert die Staatsanwaltschaft Bilder im Internet, ist sie für allfällige Persönlichkeitsverletzungen verantwortlich. Es ist nicht Aufgabe der Öffentlichkeit, solche Recherchen anzustellen und Bilder zu veröffentlichen, so gross die Wut der Gesellschaft auf die Krawallmacher auch sein mag.


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