K 6 M hat geschrieben:ok, hier gehts weiter :)headhunters hat geschrieben:FC Tsüri hat geschrieben:kurz noch zum thema pyro:
es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen!
wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung?
Echt? Habe mal kurz das Sprengstoffgesetz durchgelesen, habe aber nichts dergleichen finden können. Art. 7 nennt auch keine Ausnahmen. Könntest Du das bitte genauer erklären.
Art. 7 Pyrotechnische Gegenstände
Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv oder
Zündsatz, die
a. nicht zum Sprengen, sondern zu andern industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen
Zwecken bestimmt sind, wie Signalmittel, Wetterraketen,
Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, oder
b. bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper.
Die ausnahmen stehen ja im Artikel (Signalmittel, Vergnügungszwecke etc.).
Eigentlich würden sämtliche Tifo-Fackeln, Rauch, Böller etc. nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen und deren abbrennen wäre eigentlich nur ein Verstoss gegen die Hausordnung. Da dies jedoch keine derart Strafrechtlichen Konsequenzen mit sich ziehen könnte wie es gewisse Kreis gerne hätten, wurden kurzerhand die Fackeln (ja, auch die Tifo Dinger) zu Sprengstoff erklärt (natürlich nur im Zusammenhang mit Fussballspielen). Rauch, Römerlichter und Böller gelten nicht als Sprengstoff, auch an Fussballspielen nicht.
Also merke: Kleine Tifo-Fackel im Stadion = Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, Horrorknaller (in Migros frei erhältlich) an Silvester Richtung Menschenmenge zielen = legal.
Alles klar ;)
... nicht ganz alles klar. Wer hat Fackeln zum Sprengstoff erklaert? Wie ist dies moeglich? Die Sprengstoffmittelverordnung klaert relativ eindeutig was als Sprengstoff zu verstehen ist (SprstV Art. 2) und was als pyrotechnischer Gegenstand (SprstV Art. 5) und TIFO-Fackeln fallen von ihrer Zusammensetzung unmoeglich in die Kategorie Sprengstoff sondern treffen auf die Beschreibung eines Pyrotechnischen Gegenstands.
Falls es Rechtsexperten hier im Forum hat, interessiert mich auch noch folgende Frage: Auf http://fansicht.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=61#22 steht, dass das fedpol der Meinung ist, dass man mit der Verwendung von Feuerwerk auch Art. 224 & Art. 225 StGB starfbar machen kann. Nun meine Frage: Wie kann Feuerwerk als Sprengstoff gelten? Muss der Sprengstoffmittelbegriff des StGB nicht den Bestimmungen des Sprengstoffmittelgesetzes (Art. 5 Abs. 2c) und denjenigen der Sprengstoffmittelverordnung (Art. 2) entsprechen oder woran orientiert sich dieser?
Hier die relevanten Gesetzestexte:
Sprengstoffmittelgesetz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/941.41.de.pdf
Sprengstoffmittelverordnung: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/941.411.de.pdf
Strafgesetzbuch: http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/311.0.de.pdf
Zuercher Polizeiverordnung (insb. Art. 13): http://www.stadt-zuerich.ch/internet/as/home/inhaltsverzeichnis/5/551/110/1168506526791.PdfFile.pdf/551.110%20Polizeiverodnung%20V1.pdf
Zudem