der PYRO Thread

Hier kommt alles über Fussball rein, das nicht mit dem FCZ zu tun hat.
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devante
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon devante » 04.08.10 @ 15:22

Shao Diese hat geschrieben:Btw...schon von den Wald- und Joggerhooligämsen gehört:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/rec ... y/24643375


FWW mal anders :) grossartig :)
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Globestern
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon Globestern » 12.08.10 @ 8:32

FC Tsüri hat geschrieben:kurz noch zum thema pyro:

es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen!

wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung?


klär mich bitte auf :)

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din Vater
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon din Vater » 12.08.10 @ 8:44

Globestern hat geschrieben:
FC Tsüri hat geschrieben:kurz noch zum thema pyro:

es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen!

wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung?


klär mich bitte auf :)


http://fansicht.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=61#22

Verwendung: Es ist verboten, pyrotechnische Gegenstände, die für andere Zwecke bestimmt sind, zu Vergnügungszwecken zu verwenden (Art.15 Abs.5 Sprengstoffgesetz). Das Zünden von Militärrauch, Seenotfackeln etc. würde demnach ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz darstellen, denn i.d.R. dürfen diese Gegenstände nur unter besonderen Umständen (z.B. unter Aufsicht) gezündet werden. Anders verhält es sich mit pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken. Ein Abbrennen dieser Gegenstände stellt nur einen Verstoss gegen die Stadionordnung, nicht aber gegen das Sprengstoffgesetz dar! Allerdings verstösst es gegen die jeweiligen kommunalen allgemeinen Polizeiverordnungen. An Personen unter 18 Jahren dürfen allerdings auch diese Produkte nicht abgegeben werden.

Für Fans stellt sich die entscheidende Frage, ob T.I.F.O Fackeln als pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken oder zu gewerblichen Zwecken eingestuft werden. Nach Meinung von Fans handelt es sich nicht um eine übliche Siganlfackel, sie wurde gemäss Kennzeichnung zu folkloristischen Zwecken hergestellt. Gemäss Auskunft der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Dienstes für Analyse und Prävention beim Bundesamt für Polizei (fedpol) handelt es sich aber um einen pyrotechnischen Gegenstand zu gewerblichen Zwecken (G1) (Sprengstoffverordnung Art. 6). Damit brauche es für die Einfuhr auf jeden Fall eine Bewilligung, die Freigrenze von 2.5 kg gelte nicht.

Zusammenfassung.:

    · Abbrennen von Pyro, die nicht zu Vergnügunszwecken gedacht ist (z.B. Militärrauch, Seenotfackeln): Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz
    · Abbrennen von Pyro zu Vergnügungszwecken: Kein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz aber gegen die kommunale Polizeiverordnung. Folge: Busse in der Höhe von ca.900.-, kein Eintrag ins Strafregister
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon K 6 M » 12.08.10 @ 8:57

ok, hier gehts weiter :)

headhunters hat geschrieben:
FC Tsüri hat geschrieben:kurz noch zum thema pyro:

es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen!

wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung?


Echt? Habe mal kurz das Sprengstoffgesetz durchgelesen, habe aber nichts dergleichen finden können. Art. 7 nennt auch keine Ausnahmen. Könntest Du das bitte genauer erklären.

Art. 7 Pyrotechnische Gegenstände
Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv oder
Zündsatz, die
a. nicht zum Sprengen, sondern zu andern industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen
Zwecken bestimmt sind, wie Signalmittel, Wetterraketen,
Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, oder
b. bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper.


Die ausnahmen stehen ja im Artikel (Signalmittel, Vergnügungszwecke etc.).
Eigentlich würden sämtliche Tifo-Fackeln, Rauch, Böller etc. nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen und deren abbrennen wäre eigentlich nur ein Verstoss gegen die Hausordnung. Da dies jedoch keine derart Strafrechtlichen Konsequenzen mit sich ziehen könnte wie es gewisse Kreis gerne hätten, wurden kurzerhand die Fackeln (ja, auch die Tifo Dinger) zu Sprengstoff erklärt (natürlich nur im Zusammenhang mit Fussballspielen). Rauch, Römerlichter und Böller gelten nicht als Sprengstoff, auch an Fussballspielen nicht.
Also merke: Kleine Tifo-Fackel im Stadion = Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, Horrorknaller (in Migros frei erhältlich) an Silvester Richtung Menschenmenge zielen = legal.

Alles klar ;)
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din Vater
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon din Vater » 12.08.10 @ 10:14

gelöscht.
Zuletzt geändert von din Vater am 13.08.10 @ 8:46, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon Herr Elsener » 13.08.10 @ 8:34

gestern auf schweizer sport fernsehen eine talk-runde gesehen zum thema gewalt, pyro, schnellrichter, etc.
mitdabei: jörg stiel, die Karin und Canepa.
War glaubs eine wiederholung.
Canepa outete sich als grosser fan und bewunderer von Karin und dem st.galler schnellrichter-verfahren und hätte dies am liebsten auch im letzigrund.
Hat das jemand gesehen?

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Brave New World
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Re: der PYRO Thread

Beitragvon Brave New World » 13.08.10 @ 9:20

Herr Elsener hat geschrieben:gestern auf schweizer sport fernsehen eine talk-runde gesehen zum thema gewalt, pyro, schnellrichter, etc.
mitdabei: jörg stiel, die Karin und Canepa.
War glaubs eine wiederholung.
Canepa outete sich als grosser fan und bewunderer von Karin und dem st.galler schnellrichter-verfahren und hätte dies am liebsten auch im letzigrund.
Hat das jemand gesehen?


Yep


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