din Vater hat geschrieben:Es geht hier darum, dass Personen verurteilt werden einen Sachschaden solidarisch zu tragen und das sogar, wenn ihnen keine Sachbeschädigung nachgewiesen werden kann. Das hat mit meiner Auffassung von einem Rechtsstaat nicht viel zu tun. Sogar die NZZ meint in einem älteren Berich, in dem es unter anderem auch um dies Thematik geht:
"Umstritten sind allerdings ihre Entscheide, den Verurteilten im Fall des Barrage-Spiels eine solidarische Beteiligung am Sachschaden von rund 127 000 Franken aufzubrummen, selbst wenn ihnen keine Sachbeschädigung nachgewiesen werden kann. Aus einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs dürfe keine zivilrechtliche Haftung abgeleitet werden, kritisierte etwa der Verteidiger des am Montagnachmittag vor den Schranken stehenden Mannes"
Quelle:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/hooligan-prozesse_am_laufmeter_1.4087268.html
Das Urteil dürfte vor höheren Gerichten sowieso nicht standhalten.
Theoretisch könnte man das ganze bis zum Europäischern Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Meiner Meinung nach verstösst dieses Urteil sowohl gegen die Unschuldsvermutung als auch gegen die Rechtsgleichheit.
Es wäre ein Skandal sondergleichen, wenn nicht spätestens das Bundesgericht dies erkennen wurde (aber zuerst kommt sowieso noch das Kantonsgericht).