St. Gallen - Die Schnellverfahren gegen Fussball und Eishockey-Hooligans funktionieren in St. Gallen bisher nicht. In den ersten drei Monaten bekam nicht ein Hooligan einen Strafbescheid direkt nach dem Spiel. Das Behördenproblem ist die schnelle Beweisbeschaffung. Der erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallens, Thomas Hansjakob, bestätigte am Montag einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio DRS. Die Probleme seien «nicht überraschend». Es brauche noch organisatorische und technische Verbesserungen, so Hansjakob.
Im Juli wurde das Verfahren eingeführt. Sie wollten damit in der ganzen Schweiz einen neuen Weg beschreiten. Probleme bereitet jetzt aber die Beweissicherung. Zwar sind in der St. Galler AFG-Arena und vor dem Stadion Videokameras installiert, und die Bilder werden zentral überwacht. Die Kameras fingen aber nicht immer den richtigen Moment ein, gebraucht werden Großaufnahmen im richtigen Moment, das bekommt man bislang nicht hin.
Für ein Schnellverfahren muss der Untersuchungsrichter zudem umgehend Kopien der Videobilder erhalten. Auch das klappt laut Hansjakob bisher nicht. Deshalb konnten bei Ausschreitungen (Schlägereien, Feuerwerke) noch keine Täter direkt mit einem Strafbescheid «abgeurteilt» werden.
Auch in Rapperswil-Jona
Auch bei den Eishockeyspielen der Rapperswil-Jona Lakers müssen Hooligans mit Schnellverfahren rechnen. Doch auch dort befinden sich die Behörden laut Hansjakob erst in «einer Phase des Ausprobierens». Im Übrigen lobte der Staatsanwalt das Projekt «Gewaltfreier Sport - Sport als Vergnügen», mit dem der Eishockey-Club gemeinsam mit der Stadt Rapperswil-Jona und dem Kanton den Hooligans den Kampf angesagt hat. Das Modell könnte anderen Sportklubs als Vorbild dienen.
Ausschreitungen rund um die «Diners Club Arena» in Rapperswil- Jona sollen mit der Schaffung von Sicherheitszonen vor dem Stadion, verstärkter Videoüberwachung, strengeren Vorschriften für die Fans und konsequenten Sanktionen verhindert werden. Das Konzept setzt auf Prävention, Repression und Kommunikation