fred hat geschrieben:auch wen das jetzt einige nicht gerne hören: mein haus, meine regeln. es steht jedem frei, zu den genannten konditionen den match zu besuchen, oder nicht.
Das stimmt schon. Nur werden hier die Grenzen zwischen Hausordnung und Strafrecht tatsächlich vermischt, nicht zuletzt wegen den Hooligan-Datenbanken und Massnahmen. Es ist in höchstem Masse bedenklich, dass z.B. das mitführen von Pyros als Gewaltakt angesehen werden darf, obwohl keine Gesetzesübertretung im eigentlichen Sinne stattfindet, wurde glaube ich in diesem Thread schon diskutiert.
Heisst das ich darf z.B. Frauen, die mir in meinem Club den Beischlaf verweigern, mit einem Hausverbot bestrafen und dies als Gewaltakt ansehen weil es in meiner Hausordnung so steht? Ich verlange zudem auch eine Registrierung in einer Datenbank und ein nationales Rayonverbot bei grossen Anlässen.