Fansicht.ch

Diskussionen zum FCZ
Benutzeravatar
din Vater
Beiträge: 6205
Registriert: 06.03.08 @ 11:31
Wohnort: Kreis 9

Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater » 30.01.10 @ 2:34

Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd:

Carlsberg Hooligans

Carlsberg Hooligans, Teil 2


Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich"

Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66
stolzer Träger der Arroganz-Kappe


parmigiana
Beiträge: 122
Registriert: 28.08.09 @ 14:35

Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana » 17.02.10 @ 16:22

Neuer Update auf http://www.fansicht.ch

Das Berner Obergericht spricht einen Fan, welcher trotz nationalem Stadionverbot ein Spiel im Stade de Suisse besucht hat, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei.

Die 2. Strafkammer des Obergerichtes stellte fest, der FC Thun habe selbst kein Fehlverhalten festgestellt, sondern sich auf die Angaben der Polizei gestützt. Diese hätten aber lediglich aus einem vorgedruckten, standartisierten Verfügungsformular bestanden ohne personenbezogene Hinweise auf einen in Art. 7 der SFL-Richtlinien für Stadionverbote aufgeführten Tatbestand. Wenn aber diese ungenügenden Beweiserhebungen nicht Grundlage eines rechtsgültigen, unanfechtbaren Rayonverbots sein könnten, so taugten sie auch nicht für die Begründung eines Stadionverbotes. Das Stadionverbot sei zwar ein privatrechtlicher Vorgang, es stehe jedoch den der SFL angehörenden Klubs eben nicht frei, gegen irgendwen grundlos ein (erst noch national geltendes) Stadionverbot auszusprechen, sondern nur gegen jenen, der gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien der SFL verstossen habe. Deshalb sei das vom FC Thun gegen den Fan ausgesprochene Stadionverbot zu Unrecht erlassen worden. Damit sei der objektive Tatbestand des Stadionverbotes schon aus diesem Grund nicht erfüllt.

Benutzeravatar
kenshiro
Beiträge: 26
Registriert: 10.04.07 @ 16:24
Wohnort: Kreis 4

Re: Fansicht.ch

Beitragvon kenshiro » 17.02.10 @ 16:46

din Vater hat geschrieben:Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd:

Carlsberg Hooligans

Carlsberg Hooligans, Teil 2


Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich"

Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66


Habe mir das Buch bestellt und muss sagen es liest sich ziemlich gut und dieser Dani Ryser hat zwar für verschiedene Zeitungen gearbeitet (aktuell WOZ) aber bleibt erstaunlicherweise ziemlich unparteiisch und sachlich wobei immer wieder süffisante Bemerkungen betreffend dem kjpd etc vorkommen. Das Buch ist leider ziemlich dünn und mit grosser Schrift geschrieben, das heisst es ist in 30min gelesen. Im grossen und ganzen eine amüsante Lektüre welche sachlich und mit vielen Zitaten geschriben wurde.

Benutzeravatar
din Vater
Beiträge: 6205
Registriert: 06.03.08 @ 11:31
Wohnort: Kreis 9

Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater » 17.02.10 @ 18:58

Bundesamt für Polizei visiert GC-Fans

Posted on | Februar 17, 2010
Bild

Im soeben erschienenen Buch «Feld-Wald-Wiese. Hooligans in Zürich» lässt sich Christoph Vögeli, Leiter Zentralstelle Hooliganismus zitieren, dass der Polizei die Ultraszene wegen ihrer Unübersichtlichkeit Mühe bereite. Dass die Polizei offenbar sehr gut informiert ist über Ultra-Gruppen und gar deren Reisepläne bis ins Detail kennt, zeigt ein Dokument des Bundesamts für Polizei (Fedpol), das Nation of Swine vorliegt.

>>Weiterlesen
stolzer Träger der Arroganz-Kappe

globus
Beiträge: 69
Registriert: 15.07.07 @ 9:48

Re: Fansicht.ch

Beitragvon globus » 18.02.10 @ 20:15

Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....

Benutzeravatar
din Vater
Beiträge: 6205
Registriert: 06.03.08 @ 11:31
Wohnort: Kreis 9

Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater » 18.02.10 @ 20:53

globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....


Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren:

Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen
sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige
Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens-
Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer
noch die Kuscheljustiz angewendet wird.
stolzer Träger der Arroganz-Kappe

Benutzeravatar
Dini Mueter
Beiträge: 2814
Registriert: 23.11.06 @ 2:36
Wohnort: FHain

Re: Fansicht.ch

Beitragvon Dini Mueter » 18.02.10 @ 21:10

din Vater hat geschrieben:
globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....


Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren:

Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen
sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige
Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens-
Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer
noch die Kuscheljustiz angewendet wird.

Ganz meine Meinung, Kriegsrecht ist angebracht. Ich denke auch Folter während der U-Haft ist legitim, auch wenn nur ein einziger FCZ-RTS-Ultra-Krawallant wegen unanständigem Benehmen überführt werden kann! Ihr werded staunen, was so ein bisschen Waterboarding bewirken kann. Verdammtes Saupack ist für alle Probleme der Schweiz verantwortlich! Es wäre nur gerecht, wenn man diese Horde in Lybische Arbeitslager stecken würde als Pfand für die zwei Geiseln.

Ach ja, neben der Polemik noch was am Rande: Der Prozess gegen die in Lybien inhaftierter Schweizer ist genau so unverhältnismässig wie auf Vorrat unbescholtene Bürger zu fichieren oder Fussballfans mit teils fadenscheinigen Begründungen zu inhaftieren und zu verurteilen. En guete.


Zurück zu „Fussball Club Zürich“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: zuerchergoalie und 290 Gäste