24-Jähriger prügelt FCZ-Fan zum Invaliden/Drei Jahre Freiheitsentzug teilbedingt
Zürich (AWP/sda) Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen mehrfacher vorsätzlicher Körperverletzung und anderen Delikten: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Zürich für den 24-Jährigen, der im Mai 2006 einen FCZ-Fan zum Invaliden geprügelt hat.
Von den drei Jahren muss der Verurteilte 18 Monate absitzen. Für den Rest gilt eine Probezeit von drei Jahren. Er muss zudem eine Gewalttherapie absolvieren und eine Busse von 300 Franken zahlen.
Das Opfer erhält 130 000 Franken Genugtuung, seine Mutter 30 000 und seine damalige Freundin 5000 Franken. Gemäss Gericht ist nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte seinem Opfer derart folgenschwere Verletzungen hatte zufügen wollen.
Der Staatsanwalt hatte am Donnerstag an der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Der Anwalt des Opfers beantragte Genugtuungszahlungen und Schadenersatz von insgesamt 300 000 Franken.