Simon hat geschrieben:Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !
Bevor man also nicht mit Sicherheit sagen kann ob er unschuldig ist oder nicht sollte man sich aus meiner Sicht mit Äusserungen wie "im Zweifelsfall für den Angeklagten" etc. zurückhalten. Woher wollen einige hier wissen ob er unschuldig ist oder nicht ?
wenn man
sicherheit hat, macht aber der Spruch "im
Zweifel für den Angeklagten" gar keinen sinn mehr. er soll ja vor vorverurteilungen schützen.
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist fundamentaler Bestandteil unserer Rechtsordnung. Brauchen tut man ihn, wenn man nicht mit Sicherheit (oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, "beyond any reasonable doubt") sagen kann, dass einer schuldig ist. Wenn man Sicherheit hat, dann braucht man den Spruch eben nicht. Er ist nur für Situationen nötig, wo eben gerade keine sicherheit besteht. eben.
Simon hat geschrieben:Fakt ist, dass Lado beim Spiel dabei war und ein Tor erzielt hat. Also steht er auch zu Recht unter Verdacht was aber noch lange nicht heissen muss, dass er deswegen schuldig ist.
ein tor schiessen ist doch an sich noch nichts verdächtiges. ausser nätürlich, man schiesst ein stahel-, sprich eigen-tor. für das werden die stürmer verdammt nochmal bezahlt...
p.s. die quote 1:45 scheint mir für eine resultat-wette 0:1, 5:2 etwa 10X zu tief zu sein
*EDIT*: soeben auch gesehen...