Ostler hat geschrieben:Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt und ich bin mir da nicht so sicher. Kann die Polizei nicht mit dem Konkordat verfügen, dass Fans nur mit dem Extrazug anreisen dürfen? Eine individuelle Anreise wäre demnach ein Grund für eine vorerst rechtskräftiges Rayonverbot. Bis das erfolgreich angefechtet ist, ist das Rayonverbot schon abgelaufen. Oder täusche ich mich da?
Die Polizei kann für Fans spezielle Anreisewege und Arten verfügen - ansonsten wird den Fans einfach der Zutritt zum Gästesektor verwehrt. Sie kann aber nicht einer losen Gruppe "FCZ-Fans" generell eine Anreise verbieten. Das Recht dich in der Schweiz frei zu bewegen und dich grundsätzlich an öffentlichen Plätzen nach belieben aufzuhalten - auch in Gruppen - wird durch BV Art. 10 und Art. 22 garantiert. Alles andere wäre nicht verfassungskonform.