Titanium hat geschrieben:Tatsächlich ein Urteil welches Fragen aufwirft: Ist die Strafe angemessen? Kann sie überhaupt angemessen sein aufgrund des angerichteten persönlichen "Schadens", sprich: Invalidität? Meine Meinung dazu ist, dass es keine angemessene Strafe geben kann, wenn man bedenkt, dass nach 4 Jahren Haft und der Bezahlung von Fr. 200'000.- der Täter wieder frei sein wird, das Opfer aber wegen dem nicht plötzlich wieder gesund ist.
Titanium hat geschrieben:Der eine muss seine finanziellen Lasten abtragen, kann sich dafür aber noch von seinen Füssen tragen lassen. Der andere aber ist unfreiwillig an einen Stuhl gebunden. Ich glaube, dass alle eine finanzielle Last in diesem Falle vorziehen würden, egal wie hoch sie ist und wie lange es dauert, bis die letzte Rate bezahlt worden ist. DANN nämlich ist der eine frei, der andere aber nicht! Der Eine hat trotz Schuldspruch immer noch Vorteile. DAS ist das Ungerechte!
Also bist du dafür, dass der Täter als Strafe genauso in den Rollstuhl geprügelt wird?
Liquid hat geschrieben:s'Forum ohni Phil isch wie Züri ohni de FCZ!
Nämets mal chli easy, er provoziert halt eifach gern...
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